ZitatOriginal geschrieben von Kanalratte
Es gibt kein Allheilmittel:
Doch! Penetrant auf Kündigungsbestätigung bestehen, da kann sich keiner mehr raus reden.
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
Bitte beachten Sie, dass wir für den Inhalt der Zielseite nicht verantwortlich sind und unsere Datenschutzbestimmungen dort keine Anwendung finden.
ZitatOriginal geschrieben von Kanalratte
Es gibt kein Allheilmittel:
Doch! Penetrant auf Kündigungsbestätigung bestehen, da kann sich keiner mehr raus reden.
ZitatOriginal geschrieben von wayne_757
Doch das gibt es: Zustellung per Gerichtsvollzieher. Könnte aber ein bisschen teurer sein
Noch eine Möglichkeit wäre, daß Kündigungsschreiben persönlich überbringen und die Übergabe sich schriftlich bestätigen zu lassen. Zugegeben, ist das aber ein wenig praxisfremd.
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von shausch
Hmpf, hast recht *lol* Ich sollte doch mal mehr lesen...
Da ist die ganze Fax-Diskussion ja überflüssig, sofern der TE seinen Einlieferungsschein noch findet ist ja alles kein Problem für ihn...
Soll er eine Kopie hinschicken, die Raten ab Dezember bei der Bank zurückholen und nächstes mal wenigstens einmal im Monat auf seinen Kontoauszug oder ins Internet-Banking schauen, dann spart er sich die Rennerei bei der Bank wegen der 6Wochen-Frist.
Wenn er denn die Karte nicht doch noch benutzt hat.... Stichwort: "konkludente Vertragsverlängerung"...
Welche 6-Wochen-Frist denn?
Gruß Marco
Ich finde ihn gerade nicht wieder, aber es gab doch hier mal den großen Thread darüber, dass man Abbuchungen bei der Bank nur innerhalb von sechs Wochen zurückbuchen lassen kann. Das ist bestimmt gemeint.
Gesetzlich gibts diese Frist nicht mehr, man kann auch noch Lastschriften von vor 5 Jahren zurückholen.
Allerdings machen das alle Banken, die ich so kenne, nur innerhalb der alten 6-Wochen-Frist über das Onlinebanking, danach muss man einen schriftlichen Antrag stellen. Ist also etwas mehr Rennerei...
(Naja, nach 3 Jahren ist der Vorgang vielleicht verjährt...)
ZitatOriginal geschrieben von Marko
Woraus ergibt sich, dass ein Sendebericht nicht reicht vor Gericht? Gibts ein entsprechendes BGH-Urteil? Ein Sendebericht sagt exakt dasselbe aus wie ein Einschreibebrief.
Eben,es könnte also auch ein leeres Blatt Papier gewesen sein ![]()
ZitatOriginal geschrieben von mafiatom
wieso sollte das fax nicht anerkannt werden
1. es ging an die zentrale persönlich!
2. ich habe 2 Sendeberichte dass das Fax empfangen wurde
3. wenn Mobilcom die Kündigung nicht richtig bearbeiten kann ist das nicht mein Problem!
Wenn man das Dokument falsch rum ins Faxgerät legen würde,kommt beim Empfänger ein leeres Blatt an.Trotzdem bekommt man einen Sendebericht.
ZitatOriginal geschrieben von blaugrau2000
Eben,es könnte also auch ein leeres Blatt Papier gewesen sein
Richtig, aber die Indizien sprechen dagegen. Oder warum sollte man das tun?
Gruß Marco
Nun, die Frage ist dann wohl ehr, wer in der Beweispflicht liegt. Kurzum: Anhand des Faxes (und der Rufnummer / Versandzeit+Datum) sollte der Empfängern es leicht haben, das Senden des leeren Blattes zu beweisen.
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!