Wenn man es an die Zentrale faxt (was sich aus der Rufnummer ergibt), reicht das. Es kommt nicht darauf an, ob es ein falscher Ansprechpartner im Unternehmen vereiert. Er hat das weiterzureichen, sofern es dem Unternehmen (und nicht der Sub-Putzfirma) zugegangen ist.
Gerade große Firmen haben ihre Organisation entsprechend darauf auszurichten, Mängel gehen zu deren Lasten.
Die Kündigung hat dem Vertragspartner (also Mobilcom) zuzugehen. Nicht mehr und nicht weniger. Ob der Zentrale, der Geschäftsleitung oder einer speziellen Abteilung spielt jedenfalls keine Rolle.