Ich hab die Mobilcom-Krise

  • Wenn man es an die Zentrale faxt (was sich aus der Rufnummer ergibt), reicht das. Es kommt nicht darauf an, ob es ein falscher Ansprechpartner im Unternehmen vereiert. Er hat das weiterzureichen, sofern es dem Unternehmen (und nicht der Sub-Putzfirma) zugegangen ist.


    Gerade große Firmen haben ihre Organisation entsprechend darauf auszurichten, Mängel gehen zu deren Lasten.


    Die Kündigung hat dem Vertragspartner (also Mobilcom) zuzugehen. Nicht mehr und nicht weniger. Ob der Zentrale, der Geschäftsleitung oder einer speziellen Abteilung spielt jedenfalls keine Rolle.

  • Zitat

    Original geschrieben von Marko
    Woraus ergibt sich, das ein Fax-Sendebericht (die Bezeichnung ist nicht juristischer Natur...) nicht ausreicht? Er belegt, dass der Wisch ohne Fehler an den Empfänger (inkl. Rufnummernangabe, Zeit) übermittelt wurde. Woran soll es fehlen?


    Wenn die das dann intern verschludern, geht das zu deren Lasten.


    Es ist halt so, wenn es hart auf hart geht, also vor Gericht so ein Faxbeleg nicht als Beweis anerkannt wird. Da hast du schlechte Karten, ist leider so.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Zitat

    Original geschrieben von mafiatom
    sehen ... selbst wenn sie mir die Faxbestätigung schicken, dann kann ich sie erst in 21 Monaten aus dem Vertrag lassen" der hammer oder?


    12Monate :) Eine stillschweigende Verlängerung um 24Mon. ist nicht zulässig.
    Hängt von der Monatsgebühr ab, ob mir das eine Klage wert wäre - für 120eur wäre mir die Zeit zu schade.


    Und zu der "richtigen Nummer"... Klar, es reicht ein Fax an die im Handelsregister (und meist auf dem Briefkopf) eingetragene Firma/Bevollmächtigten etc. Eine Kündigung muss auch nicht akzeptiert werden, die wird einfach durch Zugang wirksam und kann vom Gegner höchstens angefochten werden, auch klar.


    Aber ausser Jurastudenten im 2. Semester hat an sowas doch eigentlich keiner mehr Spass...

  • wieso sollte das fax nicht anerkannt werden


    1. es ging an die zentrale persönlich!
    2. ich habe 2 Sendeberichte dass das Fax empfangen wurde
    3. wenn Mobilcom die Kündigung nicht richtig bearbeiten kann ist das nicht mein Problem!

  • Woraus ergibt sich, dass ein Sendebericht nicht reicht vor Gericht? Gibts ein entsprechendes BGH-Urteil? Ein Sendebericht sagt exakt dasselbe aus wie ein Einschreibebrief. Während das Fax aber immer in deren Machtbereich gelangt (sofern eine fehlerfreie Übertragung ausgewiesen wurde), könnte ein Einschreibebrief zB auf der Post schlummern und zurückgehen. Wieso immer alle so geil auf Einschreibebriefe sind, erschließt sich mir nicht ganz. Wenn es hart auf hart kommt, könnte man auch bei dieser Zustellart behaupten, im Umschlag sei keine Kündigung gewesen. Den ultimativen Beweis, dass ein bestimmtes Dokument (die Kündigung) zugegangen ist, gibt es nicht, weder beim Fax noch beim Brief, mit oder ohne Einschreiben.


    Mängel am Empfängerfaxgerät zB gehen dem Unternehmen zu.

  • Hierzu gibt es Gerichtsurteile des BGH, daß Fax-Sendebericht als Beweis nicht ausreicht. Brauchst nur etwas googeln, dann findest zu alles hierzu.

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  • Von wann, als das Fax erfunden wurde? Ich finde hierzu nur ein entsprechendes Urteil vom BAG in einer arbeitsrechlichen Angelegenheit.


    Dagegen zB OLG München (in Zivilsache), Beschluß vom 08.10.98:


    "Es ist wegen der sehr hohen Übertragungssicherheit als typischer Geschehensablauf anzusehen, daß Daten eines Telefax, dessen Absendung feststeht und dessen Übertragung im Sendeprotokoll mit dem "OK"-Vermerk bestätigt ist, beim Empfänger auch angekommen sind (entgegen BGH, Urteil vom 07.12.1994 – VIII ZR 153/93 - , NJW 1995, 665)."


    Und beim BGH (BGH NJW - RR 2002, 999) soll es immerhin ein "wichtiges Indiz" für den Zugang des gefaxten Schriftstücks sein.


    Spätestens ab dem zweiten Fax ist die Sache durch.


    Mich ärgert, dass hier immer vorschnell die Schuld des Kunden gesucht wird. Im Zweifel ist aber eher das Unternehmen dran. Denn zum einen wären Klauseln, die die Erfordernisse der Kündigung unbillig erschweren (zB Kündigung nur an diese Nummer etc.) unwirksam, und zum anderen gehen Mängel in der innerorganisatorischen Struktur nicht zu Lasten des Kunden, sondern zu deren Lasten!


    Es gibt keine Pflicht, dem Unternehmen alles vor den Hintern zu tragen, wie es das gerne hätte!

  • sehr gut auf das BAG - Urteil werde ich mich gleich noch berufen. Habe nun im >Servicecenter erreicht, welcher den Fall prüfen will, dazu soll ich die Faxbestätigung durchfaxen ...


    Werde dazu gleich noch diese Passage hier anführen ...

  • Also ich habe das schon mehrfach gelesen, daß Fax-Sendeberichte vor Gericht nicht als Beweis anerkannt worden sind. Selbst wenn es unterschiedliche Urteile hierzu geben sollte, das Prozeßrisiko hättest du auf jedem Fall. Merke dir. Kündigungen grundsätzlich nur per Einschreiben mit Rückantwort, dann bist du auf der sicheren Seite.

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  • Dafür ist es nun aber zu spät! Was nützen alberne Tipps in der Art, hättest Du das besser anderes gemacht??? Und Einschreiben mit Rückschen sind NICHT der beste Weg! Die schlummern mitunter auf der Post und werden nicht abgeholt! Und dann? Womöglich Frist vorbei, jedenfalls wird Zugang auf der Post keiner annehmen.


    Merke: Bester Weg ist die rechtzeitige Kündigung und die Bitte um Bestätigung. Dies ggf. wiederholen bis selbige da ist. DAS ist allgemein bei Kündigungen der beste Weg! Und dabei ist es egal, ob Brief, Fax, mit oder ohne Einschreiben.


    Auf das BAG-Urteil würde ich mich nicht stützen! Das besagt gerade, dass ein Faxbericht NICHT ausreicht.


    Eher BGH und Verweis auf die zwei Sendungen...

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