Brille kaputt, Haftpflicht weigert sich!

  • Hallo,


    ich habe ein Problem mit meiner Haftpflicht. Ich war am Wochenende bei meiner Freundin und sie wollte die Möbel umstellen. Dabei habe ich den Fernseher auf den Schreibtisch abgestellt, wo ihre Brille lag, die jetzt kaputt ist.
    Ich habe die Vers. angeschrieben und habe habe "bei Renovierung" angegeben.
    Die Vers. redet sich raus, in dem sie sagt,
    1) Das war ein Gefälligkeitdienst Ist dies korrekt?
    2) Mann darf Brillen nicht da hinlegen.


    Die Brille kostet über 600 Euro, logo das so ein Versicherungsexperte der das täglich macht, zu jedem Fall eine passende Ausrede findet, doch wie siehts rechtlich aus?


    Danke und Gruss
    Robert

  • Das ist korrekt.


    Sobald deine Bekannte dich darum bittet dir zu helfen, ist Sie auch dafür verantwortlich wenn du etwas kaputt machst. Wie es dir deine Versicherung bereits mitgeteilt hat, es ist ein Gefälligkeitsschaden! Das wäre das selbe wenn ein Umzugshelfer den Fernseher fallen lässt. Da ist ebenfalls der Auftraggeber/Freund/Bekannter für Verantwortlich.
    Man kann diese Schäden heutzutage mitversichern gegen einen Zuschlag.


    Das die Brille dort nicht liefen durfte stimmt nur bedingt. Man sagt immer das eine Brille zB nicht auf einem Stuhl liegen darf weil man ansonsten damit rechnen müsste das sich jemand drauf setzt. Die Brille lag jedoch auf einem Schreibtisch und das mMn völlig ok.


    Hast du einen Persönlichen Berater?
    Wenn die Kundenverbindung stimmt haben wir solch einen Schaden noch nie abgelehnt. Es gibt immer mittel und wege......


    MfG

    Mein Verein, die Elf vom Niederrhein!

  • jep, Gefälligkeitsschäden sind bei vielen Versicherern nicht mitversichert. Es gibt aber auch welche, die bieten das an. Einfach mal in Deine Versicherungsbedingungen schauen.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Bei einer Brille wird auch nur (wie bei sovielem) der Zeitwert berechnet, aber frag mich nicht wie die Versicherung diesen berechnet.
    Versicherungen sind auch nicht mehr dass, was sie mal waren...

  • Zitat

    Original geschrieben von Chefkoch85
    Versicherungen sind auch nicht mehr dass, was sie mal waren...


    Da hast du Recht. Versicherungen ersetzen nämlich heutzutage mehr als damals!!!


    Eine Privathaftpflicht ist und war schon immer eine Zeitwertversicherung! Ich kenne nur unsere Vorgehensweise und kann sagen das wir bei Brillen die Reparatur bzw Neuanschaffung voll bezahlen. Bei älteren Fernseher, Polstergarnieturen oder Kleidungsstücken die durch einen Haftpflichtfall ersetzt werden müssen wird aufgrund des Alters und der Beschaffenheit etwas abgezogen.

    Mein Verein, die Elf vom Niederrhein!

  • Zitat

    Original geschrieben von Chefkoch85
    Bei einer Brille wird auch nur (wie bei sovielem) der Zeitwert berechnet, aber frag mich nicht wie die Versicherung diesen berechnet.
    Versicherungen sind auch nicht mehr dass, was sie mal waren...


    Die Huk sichert bspw. gefälligkeitshandlungsbasierte Schäden ab, schließt aber Umzüge explizit aus. Dann kann man doch (wenn man solche kriminelle Energie beherbergt) sagen, es ist nicht beim Umzug passiert, sondern beim Umräumen, oder wird das dann auch als Umzug ausgelegt?

    Jeder kann wütend werden, das ist einfach. Aber wütend auf den Richtigen zu sein, im richtigen Maß, zur richtigen Zeit, zum richtigen Zweck und auf die richtige Art, das ist schwer. (Ari Stoteles)

  • Zitat

    Original geschrieben von HT483
    Eine Privathaftpflicht ist und war schon immer eine Zeitwertversicherung! Ich kenne nur unsere Vorgehensweise und kann sagen das wir bei Brillen die Reparatur bzw Neuanschaffung voll bezahlen. Bei älteren Fernseher, Polstergarnieturen oder Kleidungsstücken die durch einen Haftpflichtfall ersetzt werden müssen wird aufgrund des Alters und der Beschaffenheit etwas abgezogen.


    Da haben wir wohl die falsche...
    Wir haben vor kurzem eine Brille melden müssen, die war vielleicht 3 Jahre alt, und der Geschädigte hat grob 25% ersetzt bekommen...

  • Zitat

    Original geschrieben von Chefkoch85
    Da haben wir wohl die falsche...
    Wir haben vor kurzem eine Brille melden müssen, die war vielleicht 3 Jahre alt, und der Geschädigte hat grob 25% ersetzt bekommen...


    Wir müssten natürlich auch lt unseren PH Bedingungen bei der Brille abzüge machen! Das wir aber wie zB in deinem Fall viel abgezogen haben ist noch nicht vorgekommen.
    Das Liegt auch daran wir vor Ort in der Geschäftsstelle auszahlungsvollmacht haben!

    Mein Verein, die Elf vom Niederrhein!


  • Ich habe das Formular (was man eigentlich gar nicht so nennen kann, es gab ein klitzekleines Feld für den Schadenshergang) online ausgefüllt und dachte, dass ich ein Schadensformular per Post oder Mail bekomme, in dem ich alles ausführlich erläutern kann. Daher habe ich mich sehr kurz gefasst und gar nicht alles geschrieben.


    Aber nichts da, die haben aus dem Telefonbuch die Telefonnummer meiner Freundin rausgesucht und sie angerufen. Man hat ihr gesagt, dass sie denen die Brille zusenden müsse und dass deswegen heute einer anrufen würde. Es hat sich aber keiner mehr gemeldet.
    Bei mir hat man angerufen und mir bereits genanntes mitgeteilt.

  • Zitat

    Original geschrieben von HT483
    Wir müssten natürlich auch lt unseren PH Bedingungen bei der Brille abzüge machen! Das wir aber wie zB in deinem Fall viel abgezogen haben ist noch nicht vorgekommen.
    Das Liegt auch daran wir vor Ort in der Geschäftsstelle auszahlungsvollmacht haben!


    Wie hoch sollen denn die Abzüge bei einer drei Jahre alten Brille sein?
    Imho gibt es bei einer Brille so gesehen keinen Verschleiß, von daher auch nichts abzuziehen...

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