Beiträge von Chefkoch85



    Soviel zum Thema Sicherheit :D
    Dachte immer, dass bei Problemen man eine KK Buchung ähnlich zurückbuchen lassen kann wie bei einer Lastschrift, nur dass man der KK Gesellschaft die Problematik erklären muss.


    Dann hat abgesehen vom späteren Zahlungsziel die KK keinerlei Vorteile gegenüber einer EC-Karten Zahlung.


    Danke für die Info

    Zitat

    Original geschrieben von Louvain
    Unberechtigten KK-Belastungen kann man bei jeder KK widersprechen, das ist bei der Advanzia MC genauso. Man kann jedoch die Auseinandersetzung mit einem Händler über Fragen, ob die gelieferte Ware den Ansprüchen genügt bzw. die vor Kauf zu gesicherten Eigenschaften aufweist, nicht über die KK-Firma austragen. Das muss man direkt mit dem Händler klären. Bei der KK-Firma kann nur die unberechtigte Buchung als solches reklamiert werden.


    Exakt! Aber wenn z.B. der Händler die falsche Ware liefert und danach nicht mehr reagiert, ist das weiterhin ein Fall für advanzia?

    Zitat

    Original geschrieben von mumpel
    Du brauchst nur noch einmal ein Frist setzen (7 Werktage). Danach kannst Du zurücktreten, da ja keinerlei Leistung erbracht wird. "Nachbesserungsversuche" in dem Sinne gibt es nicht, da die Vermittlungstechnik dem Anbieter gehört. Man hat Anspruch auf die Erbringung der vertragsgemäßen Leistung.


    Wichtig ist dass man zurücktritt, nicht kündigt. Das ist ein großer Unterschied.


    Ok, danke für die Info :)

    Zitat

    Original geschrieben von mumpel
    Hallo!


    Eine Fristsetzung per Einschreiben ist zwingend erforderlich um einen Nachweis zu haben. Zahlen muss man nur wenn auch eine Leistung erbracht wird.


    Gruß, René


    Hallo René,


    dann sind die bisherigen Nachbesserungsversuche bisher ohne Belang und ich wäre nun auf den goodwill des Providers angewiesen?

    Ich greife das Thema in einer anderen Konstellation nochmals auf:


    Wie viele Nachbesserungsversuche an einem DSL Anschluss müssen akzeptiert werden?
    Und ist die Fristsetzung unabdingbar um einen DSL Anschluss zu kündigen?


    Um das Konstellation als Beispiel zu verdeutlichen:
    Schaltung wäre der 1.4. - Anschluss ohne Funktion
    1. Technikertermin - ohne Erfolg
    2. Technikertermin (telefonisch zugesagt) - abgesagt ohne Ankündigung
    3. Technikertermin - ohne Erfolg


    Muss nun dennoch eine Frist gesetzt werden oder hat man nun das Recht vom Vertrag zurück zu treten?