Advanzia Bank: Tagesgeld & Kostenlose gebührenfreie Mastercard GOLD (DRIVANGO / SANICARE)

  • Ja. In diesem Falle ist es gut, wenn man sein Limit kennt.


    Die betreffenden (Online-) Umsätze gingen allerdings "noch durch", so dass es zu keinem "Problem" mit den Rechnungsstellern kam.

  • Normale Telefonnummer.
    Ob es Bürozeiten gibt, weiss ich nicht, wäre aber möglich.
    Man wird an die "Fachabteilung" weitergeleitet.
    Schreibe dir eine PM.

  • Ich hoffe, dass hier meine Frage richtig ist:


    Was umfasst eigentlich der Käuferschutz der Mastercard?
    Das einzige was ich gefunden habe, ist der Fall, wen keine Ware geliefert wird.


    Was ist aber, wenn defekte oder falsche Ware geliefert wird und der Verkäufer nicht reagiert?


    Muss/soll hier der Käuferschutz auch greifen?

  • Zitat

    Original geschrieben von Chefkoch85



    Was umfasst eigentlich der Käuferschutz der Mastercard?


    Seit wann hat die Advanzia MC ein spezielles Käuferschutz-Feature? Ist mir zumindest nicht bekannt.

  • Einen speziellen Käuferschutz an sich vermutlich nicht, jedoch sollten doch Käufe über die KK ein stückweit doch abgesichert sein (Thema Rückbuchung)?

  • Unberechtigten KK-Belastungen kann man bei jeder KK widersprechen, das ist bei der Advanzia MC genauso. Man kann jedoch die Auseinandersetzung mit einem Händler über Fragen, ob die gelieferte Ware den Ansprüchen genügt bzw. die vor Kauf zu gesicherten Eigenschaften aufweist, nicht über die KK-Firma austragen. Das muss man direkt mit dem Händler klären. Bei der KK-Firma kann nur die unberechtigte Buchung als solches reklamiert werden.

  • Zitat

    Original geschrieben von Louvain
    Unberechtigten KK-Belastungen kann man bei jeder KK widersprechen, das ist bei der Advanzia MC genauso. Man kann jedoch die Auseinandersetzung mit einem Händler über Fragen, ob die gelieferte Ware den Ansprüchen genügt bzw. die vor Kauf zu gesicherten Eigenschaften aufweist, nicht über die KK-Firma austragen. Das muss man direkt mit dem Händler klären. Bei der KK-Firma kann nur die unberechtigte Buchung als solches reklamiert werden.


    Exakt! Aber wenn z.B. der Händler die falsche Ware liefert und danach nicht mehr reagiert, ist das weiterhin ein Fall für advanzia?

  • Zitat

    Original geschrieben von Chefkoch85
    Exakt! Aber wenn z.B. der Händler die falsche Ware liefert und danach nicht mehr reagiert, ist das weiterhin ein Fall für advanzia?


    Natürlich nicht!
    Advanzia hat lediglich, in Deinem Auftrag, Dein Geld zum Händler transferiert. Das Geld ist dann schlicht und ergreifend nicht mehr beim Kreditkartenherausgeber, sondern beim Händler.
    Die Auseinandersetzung mit dem Händler wegen z.B. falscher oder defekter Ware musst Du selber führen.
    Evtl. macht Advanzia etwas auf Kulanz.


    Ein von mir geprägter Vergleich ist: Kartenzahlung ist mit einer Überweisung in Echtzeit vergleichbar.


    Rechtlich völlig anders ist die Situation, wenn jemand anderes _unberechtigt_ mit Deinen Kartendaten einkauft. Dann hast Du unter bestimmten Umständen Anspruch auf Rückabwicklung der Zahlung.
    Du musst dann meist Strafanzeige stellen (ggf. gegen unbekannt), auch damit die Vollhonks etwas gebremst werden: Mancher Honk gibt seine Kreditkartendaten seinem Honk-Kumpel, damit dieser damit etwas kaufen kann, und behauptet aber, dass der Honk-Kumpel die Kartendaten illegal erlangt hat, und will sein Geld zurück. Da muss er seinen Kumpel erst anzeigen, bevor die Bank irgend einen Finger rührt...

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