Widerruf Mobilfunkvertrag

  • Hi,


    na toll gestern habe wir die erste Rechnung bekommen von dem Vertrag dem gleich Widersprochen wurde. Laut mobilcom-debitel ist kein Widerspruch zu ihnen weitergeleitet. Jetzt versuchen die das zu klären.


    Dachte eigentlich das es schneller geklärt ist. :confused: :confused:

  • Ich greife das Thema in einer anderen Konstellation nochmals auf:


    Wie viele Nachbesserungsversuche an einem DSL Anschluss müssen akzeptiert werden?
    Und ist die Fristsetzung unabdingbar um einen DSL Anschluss zu kündigen?


    Um das Konstellation als Beispiel zu verdeutlichen:
    Schaltung wäre der 1.4. - Anschluss ohne Funktion
    1. Technikertermin - ohne Erfolg
    2. Technikertermin (telefonisch zugesagt) - abgesagt ohne Ankündigung
    3. Technikertermin - ohne Erfolg


    Muss nun dennoch eine Frist gesetzt werden oder hat man nun das Recht vom Vertrag zurück zu treten?

  • Hallo!


    Eine Fristsetzung per Einschreiben ist zwingend erforderlich um einen Nachweis zu haben. Zahlen muss man nur wenn auch eine Leistung erbracht wird.


    Gruß, René

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • Zitat

    Original geschrieben von maretzky
    (...) reicht die Bestätigung per Mail über den Eingang des Widerrufes? (...)


    Wenn der Händler oder der Anbieter (in seinen Bedingungen) Kündigungen per Email akzeptiert gelten auch automatische Eingangsbestätigungen als Zugangsbestätigung. Ist die Kündigung bzw. der Widerruf per Email nicht Vertragsbestandteil dann kann es sein dass die automatische Eingangsbestätigung nichts als Zugang des Widerrufs anerkannt wird. Leider anerkennen Gerichte Kündigung/Widerruf nur per Einschreiben oder Faxbestätigung, per Email reicht vielen Gerichten nicht aus. Kündigung/Widerruf betreffend ist das deutsche Gesetz noch immer bei Fax und Brief hängen geblieben, Email ist den Firmen vorbehalten.


    Zitat

    Original geschrieben von maretzky
    (...) der Vertrag sollte ja noch unterschrieben an Handybude.de gesendet werden, was natürlich nicht passiert ist. Trotzdem wurde er freigeschaltet, ist das normal? (...)


    Ohne Unterschrift kein gültiger Vertrag. Es sei denn man setzt die SIM-Karte ein, dann resultiert daraus ein konkludentes Handeln. Und wenn man nichts unterschrieben hat muss man m.E. auch nichts widerrufen.

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

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  • Zitat

    Original geschrieben von mumpel
    Hallo!


    Eine Fristsetzung per Einschreiben ist zwingend erforderlich um einen Nachweis zu haben. Zahlen muss man nur wenn auch eine Leistung erbracht wird.


    Gruß, René


    Hallo René,


    dann sind die bisherigen Nachbesserungsversuche bisher ohne Belang und ich wäre nun auf den goodwill des Providers angewiesen?

  • Du brauchst nur noch einmal ein Frist setzen (7 Werktage). Danach kannst Du zurücktreten, da ja keinerlei Leistung erbracht wird. "Nachbesserungsversuche" in dem Sinne gibt es nicht, da die Vermittlungstechnik dem Anbieter gehört. Man hat Anspruch auf die Erbringung der vertragsgemäßen Leistung.


    Wichtig ist dass man zurücktritt, nicht kündigt. Das ist ein großer Unterschied.

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • Zitat

    Original geschrieben von mumpel
    Du brauchst nur noch einmal ein Frist setzen (7 Werktage). Danach kannst Du zurücktreten, da ja keinerlei Leistung erbracht wird. "Nachbesserungsversuche" in dem Sinne gibt es nicht, da die Vermittlungstechnik dem Anbieter gehört. Man hat Anspruch auf die Erbringung der vertragsgemäßen Leistung.


    Wichtig ist dass man zurücktritt, nicht kündigt. Das ist ein großer Unterschied.


    Ok, danke für die Info :)

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