Apple-iPod - Ab Wann kann man Wandeln? Bin ich im Recht?

  • Moin Jungs,


    habe das Forum schon etwas durchsucht, wurde aber nicht wirklich schlau daraus..


    habe einen kleinen Problemfall zudem ich gerne paar meinungen oder Infos hätte..


    Meine Freundin hat ende November 06 einen iPod Nano 2.G bei Saturn gekauft..


    diese haben ja 12 Monate Garantie.


    Nun dieser ist nach ca. 6 Monaten kaputt gegangen, bzw. der Defekt war, das er ständig eingefroren ist und dies war dann nur durch leerlaufen des Akkus oder anschliessen an PC wieder zubeheben.


    Der iPod wurde eingeschickt und ein neuer kam wieder, das war im Juni 07 ca.


    im September 07 wieder der gleiche Fehler, wieder eingeschickt, wieder kam ein neuer wieder..


    nun das war das 3. Gerät, und dieser hat vor ca. 4 Wochen denselben Fehler WIEDER..


    Ich bin zu Saturn gegangen und die Frau meinte ich hätte Pech, da das Gerät keine Garantie mehr hätte..ich dachte das die Garantie bei einem 1:1 Tausch neu beginnt, da meinte die Dame das wäre nicht so und sie könnte nichts für mich machen..


    Habe dann etwas mit Ihr diskutiert, da ich es als Unding empfang..


    Dann hat Sie den iPod doch angenommen und erneut eingeschickt..



    Nun Frage ich euch, wie ist der korrekte Ablauf? Hat die Dame in der Hinsicht recht?


    Oder habe ich ein anderes Recht in meinem Fall wo der iPod schon 2x getauscht wurde und der 3. denselben Fehler wie die 2 zuvor aufwies?


    Hoffe ihr könnt mir ein Paar Tips oder Ratschläge geben..


    mfg
    afa2006

  • du hast auf jeden falll 24monate gewährleistung von saturn. die müssen den also auf jeden fall reparieren.
    meiner meinung nach hast du aber auch einen anspruch auf wandlung, wobei du natürlich eine entschädigung für die zwischenzeitliche nutzung zahlen musst.
    der gleiche fehler wurde 2 mal versucht zu reparieren, was aber nicht gelungen ist, tritt jetzt wieder auf, damit hast du ein recht auf wandlung.

  • 24 Monate Gewährleistung wenn Saturn nur 12 Monate Garantie gibt?


    Dachte, das gäbe es in dem fall dann nicht?


    mfg
    afa2006

  • Zitat

    Original geschrieben von afa2006
    24 Monate Gewährleistung wenn Saturn nur 12 Monate Garantie gibt?


    Gewährleistung = Händler (Saturn)
    Garantie = Hersteller (Apple)

    "Wer denkt, er kommt morgen mit seinem Wissen von heute weiter, ist übermorgen schon von gestern."

  • Die Dame im Saturn hat Recht.


    Es gibt keine Garantieverlängerung oder Neubeginn nur weil du ein Austauschgerät bekommen hast. Und sofern der dritte Fehler nicht wieder im Rahmen der ursrprünglichen Garantie aufgetreten ist, ist alles was jetzt kommt nur noch die Gewährleistung.

  • das heißt ernsthaft ich habe 24 Monate gewährleistung?


    das gerät wurde bisher 2x getauscht und das 3. gerät hatte den selben fehler und nun ist er grade zum 3. mal eingeschickt worden und wird wohl in der folgenden woche wieder als tauschgerät zurückkommen..


    kann ich jetzt dennoch auf wandlung bestehen?


    war das nun korrekt von der frau dort, den nochmal einzuschicken oder hätte sie den auf wunsch wandeln müssen?


    mfg
    afa2006

  • Ich schmeiß mal das Wort "Beweislastumkehr" in den Raum. Du schreibst, dass der Fehler nach 6 Monaten aufgetreten ist. Das genaue Kaufdatum und der Tag an dem du den Mangel angezeigt hast, sind jetzt entscheidend.
    Solltest du nicht beweisen können, dass der Fehler innerhalb der ersten 6 Monate schon vorhanden war ( Produktionsfehler), so sind auch die 24 Monate Gewährleistung durch den Händler egal. Dann bleibst du auf dem kaputten ipod sitzen.


    Die Dame im Saturn hat, wie schon erwähnt, Recht, wenn sie sagt , dass es keine Garantieverlängerung für Austauschgeräte gibt.

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