Kündigung durch Tarifwechsel aufgehoben?

  • Ist das juristisch zulässig?


    "Ein Tarifwechsel ist nur bei einem ungekündigten Vertragsverhältnis möglich. Sollten Sie das Vertragsverhältnis vor dem beantragten Tarifwechsel wirksam gekündigt haben, so wird die Kündigungswirkung durch den beantragten Tarifwechsel einvernehmlich aufgehoben. Das Vertragsverhältnis wird so weitergeführt, als wäre die Kündigung nicht erfolgt."


    Das steht bei Telco in den FAQs.


    Und: Gilt das auch bei anderen SPs? Konkret habe ich z.B. bei debitel und Vodafone nach der Kündigung nochmal einen Wechsel durchgeführt und bin jetzt verunsichert, ob ich nochmal kündigen muss.

  • Also ich kann nur von meinem E-Plus-Vertrag berichten, dort musste ich auch der Rücknahme zustimmen um den gewünschten Tarifwechsel zu erhalten.


    Für mich kein Problem, denn bis zum Laufzeitende ist genug Zeit für eine erneute Kündigung.

  • Zitat

    Original geschrieben von 1.BigDaddy
    Also bei Vf bleibt die Kündigung bestehen, selbst nach einem Tarifwechsel.


    Tach,


    definitiv?


    Habe hier 3 Verträge von Familienmitgliedern gekündigt, 2 Verträge wurden nach der Kündigung in einen anderen Tarif gewechselt, worauf ein Schreiben kam, dass man sich freue die Beiden doch als Kunde zu behalten... :mad:


    Werde wohl sicherheitshalber nochmal kündigen, am Telefon wurde dem anrufenden mehrfach versichert, dass sich an der Vertragslaufzeit nichts ändere, leider wurde nicht ausdrücklich nach der bereits erfolgten Kündigung gefragt.


    Wenn die Kündigung tatsächlich hinfällig würde (wie es im Moment für mich aussieht), wäre es schon mal wieder eine riesen Sauerei von Vodafone, da sie quasi aufgrund der Kündigung Kontakt aufnahmen und den Tarifwechsel vorschlugen... :mad: :flop:


    Es versuchen einen am Ende eben doch alle zu veraschen wo sie können...
    Im Tel.-Bereich besonders...


    bis denn
    Sebastian

  • Also wenn die Rückgewinnungshotline anruft, und einen anderen Tarif anbietet nimmt man auch die Kündigung zurück. Das sagen die aber auch, zumindestens war es so bei mir.

  • Re: Kündigung durch Tarifwechsel aufgehoben?


    Zitat

    Original geschrieben von basti007


    Ist das juristisch zulässig?


    Es wird wohl auf die Vertragsgestaltung ankommen. Wenn der Vertrag einen Rahmen für einen Tarifwechsel bieten, z.B. Abschluß Time&More, Freiminuten monatlich frei Wählbar, dann ist einen Kündigungsrücknahme nicht nötig.


    Bei einen Vertrag, der gekündigt ist und nicht INNERHALB des Vertrages der Tarifwechsel gemacht wird (z.B. immer bei den neuen Time&More, zwischen den Basen usw., von T&M nach Pro ... Die Providerverträge), ist es einen Änderung des Vertrages. Diese ist - jurstisch - nicht möglich, es sei denn beide Parteien erkläre die Aufhebung des Vertrages als nichtig an ...


    Kurzum: Bei E-Plus und (vermutlich) auch bei Telco muß mann, da bei denen alle Tarifwechsel freiwillige Kulanzleistungen sind, die den Vertrag ändern (!), die Kündigung als nichtig erklären. Das ist keine Schikane, sondern einfach jurstisch nicht anders möglich.


    E-Plus und einigen Providern wird aber sicher gefallen daran finden, das es so ist. Natürlich könnten die Wechselbedinungen aufnehmen und den Vertrag als Rahmen für die Tarifwahl sehen.

  • Tach,


    die erzählen am Telefon echt alles, nur nicht die Wahrheit... :mad:


    Meine Mutter war fest davon überzeugt, dass die Verträge normal gekündigt bleiben... Bis die Briefe kamen.


    Die würden auch einer 95 Jährigen 5 Verträge aufschwätzen, damit sie in jedem mit dem Rollstuhl erreichbaren Zimmer ein Handy hat... :rolleyes:
    (Nein meine Mutter ist keine 95 und nicht senil... ;))


    Die Unseriösität und die immer kundenunfreundlicheren Tarife/Handysubventionen haben mich auch dazu bewegt alle 4 Verträge + CallYa, die Teilweise seit >10 Jahren bestanden zu kündigen.


    Naja, mal sehen, ob ich die Entscheidung zu E-Plus bereuen werde, das Netz ist im Vergleich zu Vodafone echt beschissen... Und dies sage ich nach kaum 3 Wochen Nutzung. :flop:


    Bei 10 ankommenden Gesprächen sind mindestens 3 dabei, bei denen ich nur mich selbst oder gar nichts höre... Wenn sie denn mal durchkommen und ich gerade erreichbar bin, da der Netzpegel am selben Ort extrem schwankt.
    Zwangsansage "nicht erreichbar" nach 30 Sekunden klingeln, die sie seit Wochen abschalten wollen und mir nun erzählen das sie dann ERST nach 45 Sekunden kommen wird, weil es anders nicht ginge, bis heute kommt die Ansage aber weiterhin nach 30 Sekunden - unfähig, sorry, was soll der Schwachsinn. :confused:


    Wenigstens sind sie kulant - wollen mir für ein längeres Hotlinegespräch/Warteschleife 10 € gutschreiben...


    Aber alles etwas offtopic - sorry... :rolleyes:


    bis denn
    Sebastian

  • "Ein Tarifwechsel ist nur bei einem ungekündigten Vertragsverhältnis möglich. Sollten Sie das Vertragsverhältnis vor dem beantragten Tarifwechsel wirksam gekündigt haben, so wird die Kündigungswirkung durch den beantragten Tarifwechsel einvernehmlich aufgehoben. Das Vertragsverhältnis wird so weitergeführt, als wäre die Kündigung nicht erfolgt."


    Das ist lediglich ein schriftliches Festhalten dessen was juristisch gesehen sowieso passiert. Durch den Wechsel des Tarifes erklärst Du Dich - zumindest bei Verträgen, die nicht sofort kündbar wären - konkludent* damit einverstanden, die Kündigung aufzuheben.


    Mit dem Tarifwechsel wird ein neuer Vertrag geschlossen, dieser ist typischerweise nicht früher kündbar, als der Zeitpunkt zu dem die Kündigung des alten Tarifs ausgesprochen wurde. Würde die Kündigung bestehen bleiben, käme es hier zu einer Kollision der Fristen.


    Wie es sich für den Fall verhält, daß ein Vertrag mit 2 Jahren Laufzeit am Tag des Abschlusses gekündigt wird (wirksam nach Ablauf der 2 Jahre), nach einem Monat ein Tarifwechsel gestattet und durchgeführt wird, in einen Vertrag mit 12 monatiger Laufzeit, kann ich nicht aus dem Stehgreif sagen.


    Die Aufhebung bedarf für ihre Wirksamkeit auch nicht der Form der Kündigung (es sei denn etwas anderes ist zwischen den Parteien geregelt) und ist somit auch (fern-)mündlich möglich.


    * http://de.wikipedia.org/wiki/Konkludentes_Handeln


    Hilft das?


    Grüße
    Christian

  • nachdem ich das hier gelesen hab, hab ich bei vf mal nachgefragt.


    Hatte einen VF 50 Student, dieser wurde am 25.4.07 gekündigt (vertrag läuft am 25.4.08 aus, somit wars genau noch 1 jahr). hab dann im Sommer 07 den VF 50 Student in einen KC gewechselt.
    Lt Hotline von heute, bleibt meine Kündigung zum 25.4.08 bestehen. die Nr. wird in eine Callya Karte umgewandelt. :top:

  • Zitat

    Original geschrieben von Llyr
    Die Aufhebung bedarf für ihre Wirksamkeit auch nicht der Form der Kündigung (es sei denn etwas anderes ist zwischen den Parteien geregelt) und ist somit auch (fern-)mündlich möglich.


    Heißt aber zumindest, dass ich irgendwo während des Wechselprozesses drauf hingewiesen werden müsste - was bis jetzt bei Vodafone (Hotline) und Debitel (Online) nicht der Fall gewesen war. Oder sehe ich da was falsch?

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