Kündigung wegen Eigenbedarf - Welche Probleme sind zu erwarten?

  • Hallo,


    der Anwalt wird zur Hilfe genommen, da meine Schwiegereltern in Spe einfach nicht genau wissen, was sie beachten müssen. Da sie auch im "Haus und Grund" Verein sind, läuft es eventuell auch über diesen Weg.
    Es geht nicht darum, die Familie auf dem schnellsten und gemeinsten Weg aus dem Haus zu bekommen. Allerdings haben sie sich in der Vergangenheit ziemlich genau kein einziges mal an mündliche Absprachen gehalten, so dass der Schriftweg auf jeden Fall der erste Schritt ist.


    Im Endeffekt kommt es aber nicht auf wenige Wochen oder zwei Monate an. Wenn die Familie Probleme hat, eine neue Wohnung zu suchen, lässt sich sicherlich Regeln, dass sie noch einen Monat mehr Zeit bekommen, da wir zwar auf das Haus warten, aber nicht Obdachlos sind.
    Zusammenfassend kann man sagen: Aus Erfahrung mit den Mietern muss das Vorgehen schon gesetzlich wasserdicht sein, aber auch menschlich.


    SiemensmasterXXX

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  • was das "menschliche" betrifft könnte ich mir vorstellen das es Sinn macht sich zwar vom Anwalt alles erledigen zu lassen, die erste Kontaktaufnahme/Kündigung im speziellen aber auf keinen Fall über den Anwalt zu machen - so ein Anwaltsbrief klingt nicht nur immer doof sondern ist für manche Leute auch erschreckend.


    Also Anwalt soll Briefvorlage erstellen aber wegschicken sollen es deine Schwiegereltern auf normalem Papier etc.


    (Nicht das die Mieter denken: denen zahlen wir es zurück und holen uns auch nen Anwalt = das Wettrüsten geht los)

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Das ist eventuell falsch rüber gekommen: Die Kündigung erfolgt schon selbst, der Anwalt steht nur beratend zur Seite. Also ein Anwaltschreiben soll es nicht gleich sein.


    SiemensmasterXXX

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  • hatte nix mit verstehen zu tun - du hattest darüber nicht gesprochen und ich dachte mir das es eben so wie ihr es ja auch tatsächlich vor habt dem Mieter gegenüber besser aussieht. :top:

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Nur fände ich es persönlich netter, wenn der Vermieter zuerst mündlich "vorwarnt" und ankündigt das und warum er kündigen will, aber man mit dem Termin sich gerne vorher einigen kann, als dass aus heiterem Himmel eine knallharte schriftliche Kündigung zum 1.XX.2008 ins Haus flattert. Dann kann der Mieter noch einen Terminvorschlag (Ferien,Urlaubsplanung) machen bevor die schriftliche Kündigung zugestellt wird.

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