Hallo,
ich hab mitte März ein schnurloses ISDN-Telefon bei einem Händler über eBay gekauft. Als ich dann das Telefon bekam, stellte ich fest, dass die Ladefunktion der Akkus nicht funktionierte. Also rief ich beim Händler, der sagte mir, dass ich es auf eigene Kosten hinschicken sollte. Ich weiß, dass das gar nicht rechtens ist, habe es aber trotzdem gemacht. Jetzt warte ich schon seit fast 6 Wochen darauf, dass ich es wieder bekomme.
Kann ich nun den Kaufvertrag wandeln? Am Telefon sicherte man mir den Austausch zu, der wohl nicht stattfindet...
eBay Kauf - Wandlung möglich?
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Danke für den Link, allerdings kann ich im ersten Posting nirgends meine Situation wieder erkennen...
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Dass macht dann sowieso der Mod
:pWTF? Eigentlich sollte das Posting unterhalb R.L. Postings stehen - oder kann ich etwa in die Zukunft sehen :eek: (:D)
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ich glaube du solltest eher deine Frage da mit einhängen :p
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Re: eBay Kauf - Wandlung möglich?
ZitatOriginal geschrieben von Chefkoch85
Hallo,
ich hab mitte März ein schnurloses ISDN-Telefon bei einem Händler über eBay gekauft. Als ich dann das Telefon bekam, stellte ich fest, dass die Ladefunktion der Akkus nicht funktionierte. Also rief ich beim Händler, der sagte mir, dass ich es auf eigene Kosten hinschicken sollte. Ich weiß, dass das gar nicht rechtens ist, habe es aber trotzdem gemacht. Jetzt warte ich schon seit fast 6 Wochen darauf, dass ich es wieder bekomme.
Kann ich nun den Kaufvertrag wandeln? Am Telefon sicherte man mir den Austausch zu, der wohl nicht stattfindet...Warum sollte das nicht rechtens sein?
Du kannst nun vom Kaufvertrag zurücktreten ("Wandlung") und das Hinporto im Wege des Ersatzes frustrierter Aufwendungen ersetzt verlangen.
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verlangen kann man viel, nur obs wen interessiert. :eek:
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Zitat
Original geschrieben von OB05
verlangen kann man viel, nur obs wen interessiert. :eek:Ich weiß nicht, in welcher Höhle du lebst.
In Deutschland jedenfalls kann man sich zur zwangsweisen Durchsetzung bestehender Ansprüche der Gerichte und der Gerichtsvollzieher bedienen.
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Das hat nichts miteiner Höhle zu tun, sondern mit Erfahrung. Als erstes muss er Fristen setzen, denn irgendwas wollen ist nach 6 Wochen erledigt. Da muss man auch nicht zwangsweise Gerichte bemühen, sondern einen Standartweg einhalten, der besagt als erstes Fristsetzung per Einschreiben, nix Telefon, nix Email. Der Gerichtsvollzieher hat hier damit überhaupt nichts zu tun.
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Zitat
Original geschrieben von OB05
Das hat nichts miteiner Höhle zu tun, sondern mit Erfahrung. Als erstes muss er Fristen setzen, denn irgendwas wollen ist nach 6 Wochen erledigt. Da muss man auch nicht zwangsweise Gerichte bemühen, sondern einen Standartweg einhalten, der besagt als erstes Fristsetzung per Einschreiben, nix Telefon, nix Email. Der Gerichtsvollzieher hat hier damit überhaupt nichts zu tun.Dann hast du wohl die falschen Erfahrungen gemacht, Ahnung scheinst du jedenfalls keine zu haben.
Im Wege richtlinienkonformer Auslegung der entsprechenden Normen deutschen Kaufrechts ist bei einem Verbrauchsgüterkauf (wie er hier vorliegt) die Fristsetzung zur Nacherfüllung für die Möglichkeit des Mängelrücktritts obsolet.
Nach wohl herrschender Meinung ist das tatsächliche Verlangen der Nacherfüllung und der Zeitablauf einer angemessenen Dauer ausreichend. Beides liegt hier vor, der TE hat dem Verkäufer das Teil zur Reparatur zurückgeschickt, seitdem sind 6 Wochen vergangen.Fristen müssen übrigens keinesfalls schriflich und schon gar nicht via eingeschriebenem Brief gesetzt werden. Es gibt keinerlei Formvorschriften. Allein der Zugangsnachweis ist ausschlaggebend, der ist bei einem Einschreiben aber auch nicht ohne weiteres erbracht. Da kann eine email einen viel weiter bringen, wenn der Verkäufer z.B. autoreply nutzt.
Du schriebst, mann kann viel verlangen, aber was nützt das, wenns keinen interessiert. Ich schrieb, dass in D das Gewaltmonopol beim Staat liegt und deswegen ggf. gewisse staatliche Instituitionen zu bemühen sind, um sein Recht durchzusetzen.
Warum sollte denjenigen, der mein Verlangen bis dato geflissentlich ignoriert bei Eintreffen meines Einschreibens plötzlich gesteigertes Interesse überkommen?
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