Mal zu deiner Mailauslegung.
http://www.online-werberecht.de/emailbeweis.html
Und noch was, Du sagst was von staatlichen Stellen zum bemühen. WAS Du aber machen würdest, das verschweigst Du geflissentlich und versteifst Dich auf autoreply? Meinst Du ernsthaft, das nutzt jemand ausser Privatleuten? Kaum. Auch ich sende nix zurück.
ZitatWarum sollte denjenigen, der mein Verlangen bis dato geflissentlich ignoriert bei Eintreffen meines Einschreibens plötzlich gesteigertes Interesse überkommen?
Sieht nach einem "Wollen" aus, nicht nach mal eben telefoniert oder gemailt inkl. dem geltendmachen der entstandenen Unkosten für den versand + der Einschreibekosten zum Tag X, ansonsten der Vorbehalt weiterer Schritte, wie ein Anwalt, der weitere Kosten hervorruft.
ZitatIm Wege richtlinienkonformer Auslegung der entsprechenden Normen deutschen Kaufrechts ist bei einem Verbrauchsgüterkauf (wie er hier vorliegt) die Fristsetzung zur Nacherfüllung für die Möglichkeit des Mängelrücktritts obsolet.
Ist interessant, weil es keinen Online Händler gesteigert juckt, ganz im Gegenteil, mal abgesehen von den "Grossen". das kannst Du auch gerne, solltest Du das nicht für möglich halten, aml bei Ebay testen/die meisten gewerblichen auf ihrer Anbieterseite durchforsten.
Sorry, aber so sieht die Realität aus.