Also ich besitze ihn schon noch, aber es wird gesagt, dass bei sperrigen Gütern (und dazu zählt ein 46 Zoll TV) das rechtzeitige Absenden des Widerrufs in Textform reicht.
Die AGBs von dem Laden sagen sogar:
Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und muss schriftlich (zweckmäßigerweise per Einschreiben bzw. zusammen mit der bestellten Ware) oder durch Rücksendung der Ware erfolgen.
Aber es hat sich nun sowieso erledigt.
Der Typ hat grad wieder angerufen und anscheinend durch meine Rechtsschutz-Drohung weiche Knie bekommen. Gerät wird zurückgenommen.