Versandkosten müssen im Angebotspreis enthalten sein

  • Ich habe in der neuen Ausgabe vom Focus gelesen (glaube ich) das nun online shops, die Preise inklusive Versand angeben müssen.


    Wie soll man das realisieren? Ich meine, Vorkasse/Nachnahme, das sind unterschiedliche Preise.

    alle Angebote verstehen sich inkl. MwSt. und zzgl. Versandkosten. Angebote sind solange gültig wie der Vorrat reicht. Bitte beachtet das wir aus organisatorischen Gründen keine PN´s beantworten können.
    http://www.fonez.de
    tel. 07720.99.51.9.0
    fax.07720.99.51.9.29

  • Soweit ich diese Vorschrift verstanden habe [und so wie sie mir von einem Juristen erklärt wurde], muss auf der Seite des jewiligen Angebotes "lediglich" klar ersichtlich sein, wie hoch der Gesamtpreis inklusive Versandkosten sein wird.


    Ganz banal könnte das so aussehen (als Beispiel):


    Gerätepreis: 499.-- € [meinetwegen auch in größerer Schrift]
    Bei Vorkasse: 505.-- €
    Bei Nachnahme: 510.-- €


    Andersrum gesagt: Es hindert Dich niemand daran, die "nackten" Gerätepreise weiterhin auf der Homepage zu haben, allerdings eben mit diesem Zusatz. :)


    Ob es allerdings ausreicht, direkt auf der Startseite die Versandkosten einmal deutlichst kenntlich zu machen (statt bei jedem Gerät o.g. Zusatz zu verwenden), entzieht sich meiner Kenntnis.

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • genauso habe ich es mir auch vorgestellt, nur hatte ich leider keine Möglichkeit einen Juristen zu befragen. ich habe nun viele Shops gesehen, welche z.b. ein Nokia 6310i für 365,-€ anbieten, innerhalb D keine Versandkosten, die kalkulieren die Versandkosten schon mit ein.


    Naja, warten wir mal ab.

    alle Angebote verstehen sich inkl. MwSt. und zzgl. Versandkosten. Angebote sind solange gültig wie der Vorrat reicht. Bitte beachtet das wir aus organisatorischen Gründen keine PN´s beantworten können.
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  • Ich kann jetzt natürlich keine Gewähr übernehmen, dass mein Jurist 100% Recht hat, denn wie sagt man so schön:


    "2 Juristen, 3 Meinungen..." :rolleyes:


    Aber gehen wir mal davon aus, dass mein Kumpel Recht hat:
    Wenn Du es einfacher haben willst, kannst Du natürlich hergehen und alle Preise inklusive Vorkasse-Versand angeben (zB auch hier auf TT); z.B. mit dem jeweiligen Zusatz "bei NN 6.-- € Aufschlag".


    Eine wirkliche Rechtssicherheit in diesen Punkten kann erst die Zeit bringen, den in ihrem Laufe wird es zahlreiche (Muster-)Prozesse geben, auf Basis derer dann zukünftig die Webseiten-Informationen zu den Versandkosten rechtssicher sein werden.


    EDIT: Hier mal der genaue Text der Preisangabenverordnung:

    Zitat

    § 1: Grundvorschriften
    (1) Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile unabhängig von einer Rabattgewährung zu zahlen sind (Endpreise). Soweit es der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht, sind auch die Verkaufs- oder Leistungseinheit und die Gütebezeichnung anzugeben, auf die sich die Preise beziehen. Auf die Bereitschaft, über den angegebenen Preis zu verhandeln, kann hingewiesen werden, soweit es der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht und Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen.
    (2) Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen zum Abschluss eines Fernabsatzvertrages anbietet, hat zusätzlich zu Absatz 1 und § 2 Abs. 2 anzugeben,


    dass die für Waren oder Leistungen geforderten Preise die Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile enthalten und


    ob zusätzlich Liefer- und Versandkosten anfallen.
    Fallen zusätzliche Liefer- und Versandkosten an. so ist deren Höhe anzugeben. Dies gilt auch für denjenigen, der als Anbieter von Waren oder Leistungen zum Abschluss eines Fernabsatzvertrages gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt.

    Quelle


    Von daher würde ich sagen, dass Du mit der Angaben-Variante aus meinem obigen Posting auf der sicheren Seite sein dürftest. Den Rest bzw. Spielraum müssen wie gesagt die Gerichte füllen.

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

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