KFZ-Zulassung auf GbR oder auf einen der Geschäftsführer?

  • Wer von Euch weiß bescheid? :confused:


    Kann man ein Fahrzeug (in diesem Fall einen Anhänger, sollte aber irrelevant sein) auf eine GbR zulassen, oder muss es auf den Namen eines Geschäftsführers angemeldet werden?
    Welche Adresse wird dann in der "Zulassungsbescheinigung Teil I" (alt: "KFZ-Schein") stehen - die Wohnadresse des Geschäftsführers, oder der Firmensitz (gem. Gesellschaftervertrag)?


    Was muss man zur Zulassungsstelle mitnehmen? Ich denke, mit den Zulassungsbescheinigungen Teil I & II (alt: "KFZ-Brief" & "KFZ-Schein"), Gesellschaftervertrag und meinem Personalausweis bin ich auf der sicheren Seite. Oder doch nicht?

  • Zitat

    Die GbR ist keine juristische Person, auch wenn sie mittlerweile rechts- und parteifähig ist, und kann daher nicht eigenständig als Kfz-Halterin auftreten.


    Für den Eintrag im Fahrzeugregister und den Unterlagen gelten folgende Regeln:


    1. Soll nun ein Fahrzeug auf eine Haltervereinigung, wie beispielsweise die GbR zugelassen werden, müssen alle Gesellschafter bestimmen, welche Person als Verantwortlicher in das Fahrzeugregister eingetragen werden soll. Dies muss gegenüber der Kfz-Zulassungsbehörde dokumentiert werden.


    2. Die Kfz-Zulassung erfolgt auf den Verantwortlichen, wobei der Verantwortliche mit seinen persönlichen Daten erfasst wird.


    3. Weicht der überwiegende Standort des Fahrzeuges von der Wohnanschrift des Verantwortlichen ab, wird der Standort des Fahrzeuges und der Name der GbR erfasst


    4. In den Fahrzeugpapieren erscheint die GbR und der Verantwortliche. Seit längerer Zeit nur noch der Verantwortliche...

  • Ah, schön schön... Also das heißt, wir setzen ein Schreiben auf, in dem bestimmt wird, dass ich als Verantwortlicher eingetragen werde. Dies wir von allen Gesellschaftern unterzeichnet. Parkplätze sind am Firmensitz vorhanden, dort wird der Anhänger auch abgestellt werden.


    D.h., mein Name wird in Teil I & Teil II stehen, zusammen mit der Firmenadresse, evtl. dem Firmennamen dazu.


    Richtig?

  • Fast :)
    Es erscheint in dem Fall Deine Privatadresse. Ob die Firma erscheint ist abhängig vom Bundesland....im entsprechenden § 33 StVG heißt es dazu sehr eindeutig: "und gegebenenfalls Name der Vereinigung". Nur was in diesem Fall ggf. heißt ist nicht eindeutig erklärt... :p


    Mal am Rande: es kommt bald die "1-Euro-Stammkapital-GmbH"...dann kannste den Anhänger schon dem Gesellschaftsvermögen zuführen und bist aus vielen Haftungsfragen raus...

  • Nur ganz kurz, da ich heute morgen kaum Zeit habe:
    Wir sind als GbR in mehreren Fahrzeugen eingetragen gewesen, kann aber nicht sagen, ob ich davon noch eine Zulassungsbescheinigung finde! :(

    Gruß Honkie! :)

  • Zitat

    Original geschrieben von StebuEx
    Fast :)
    Es erscheint in dem Fall Deine Privatadresse. Ob die Firma erscheint ist abhängig vom Bundesland....im entsprechenden § 33 StVG heißt es dazu sehr eindeutig: "und gegebenenfalls Name der Vereinigung". Nur was in diesem Fall ggf. heißt ist nicht eindeutig erklärt... :p


    Da Bremen in solchen Belangen etwa so flexibel ist wie 50mm starker Bandstahl, kann ich mir den ganzen Erklärungswahnsinn bei der Zulassungsstelle auch sparen und das Teil gleich auf mich privat zulassen.

  • Zitat

    Original geschrieben von StebuEx
    4. In den Fahrzeugpapieren erscheint die GbR und der Verantwortliche. Seit längerer Zeit nur noch der Verantwortliche...


    Also bei uns steht nur die GbR in den Fahrzeugpapieren, kein Verantwortlicher (zugelassen Juni 2007).

    Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
    Der RAY.

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