Auch wenn ich nicht glaube, dass diese Klausel nach §305c BGB gültig ist, würde ich unter den Umständen bei etelon vorerst auch keinen Vertrag abschließen.
Schubladenvertrag mit so wenig Kosten wie es geht
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Kann, muss nicht. Erstattest du den Kaufpreis des Handys, falls der Vertrag abgelehnt wird?
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Zitat
Original geschrieben von harlekyn
Kann, muss nicht. Erstattest du den Kaufpreis des Handys, falls der Vertrag abgelehnt wird?hast du Info wie oft und vor allem bei wem (Bonität sagt nur wenig aus - evtl. bei welcher anzahl der debitel-verträge) dies geschieht?
aus persönlicher Erfahrung bei dem Laden:
bei ablehnung kommt Ersatzangebot mit der Option dieses anzunehmen oder alles zu stornieren.wie dies hier konkret zu verstehen ist (also "bei einem anderen Anbieter wiederholen" kann ich nicht konkret beurteilen.
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Oh man, dann mach halt von deinem Widerrufsrecht Gebrauch, wenn der Vertrag abgelehnt wird.
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Zitat
Original geschrieben von spunk_007
hast du Info wie oft und vor allem bei wem (Bonität sagt nur wenig aus - evtl. bei welcher anzahl der debitel-verträge) dies geschieht?Noe, aber vielleicht liefert dir eteleon auf Nachfrage verlaessliche Informationen
ZitatOriginal geschrieben von Maarthok
Oh man, dann mach halt von deinem Widerrufsrecht Gebrauch, wenn der Vertrag abgelehnt wird.Meinst du mich? Ich hab nicht vor, mit denen Geschaefte zu machen.
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