Schubladenvertrag mit so wenig Kosten wie es geht

  • Auch wenn ich nicht glaube, dass diese Klausel nach §305c BGB gültig ist, würde ich unter den Umständen bei etelon vorerst auch keinen Vertrag abschließen.

    28:6:42:12

  • Zitat

    Original geschrieben von c-walt
    Auch wenn ich nicht glaube, dass diese Klausel nach §305c BGB gültig ist, würde ich unter den Umständen bei etelon vorerst auch keinen Vertrag abschließen.


    aus persönlicher Erfahrung läuft bei dem Laden alles glatt.... hier ne Infosammlung

  • Kann, muss nicht. Erstattest du den Kaufpreis des Handys, falls der Vertrag abgelehnt wird?

  • Zitat

    Original geschrieben von harlekyn
    Kann, muss nicht. Erstattest du den Kaufpreis des Handys, falls der Vertrag abgelehnt wird?


    hast du Info wie oft und vor allem bei wem (Bonität sagt nur wenig aus - evtl. bei welcher anzahl der debitel-verträge) dies geschieht?



    aus persönlicher Erfahrung bei dem Laden:
    bei ablehnung kommt Ersatzangebot mit der Option dieses anzunehmen oder alles zu stornieren.


    wie dies hier konkret zu verstehen ist (also "bei einem anderen Anbieter wiederholen" kann ich nicht konkret beurteilen.

  • Oh man, dann mach halt von deinem Widerrufsrecht Gebrauch, wenn der Vertrag abgelehnt wird.

    Hier stand eine Signatur.

  • Zitat

    Original geschrieben von spunk_007
    hast du Info wie oft und vor allem bei wem (Bonität sagt nur wenig aus - evtl. bei welcher anzahl der debitel-verträge) dies geschieht?

    Noe, aber vielleicht liefert dir eteleon auf Nachfrage verlaessliche Informationen ;)

    Zitat

    Original geschrieben von Maarthok
    Oh man, dann mach halt von deinem Widerrufsrecht Gebrauch, wenn der Vertrag abgelehnt wird.

    Meinst du mich? Ich hab nicht vor, mit denen Geschaefte zu machen.

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