Bei teltarif.de ist nun (nach einigen ersten Meldungen im Radio) auch zu lesen, dass die Deutsche Telekom die Rechnungszahler mit Überweisungen statt Einzugsermächtigungen mit einem "Verwaltungsaufschlag" von 1,20 Euro belegen will:
ZitatTelekom will Gebühr für Kunden ohne Einzugsermächtigung
Neben erfreulichen Tarifsenkungen gab es diese Woche auch weniger erfreuliche Neuigkeiten - zumindest für Kunden, die ihre Telekomrechnung per Rechnung zahlen. Die Deutsche Telekom erwägt derzeit, die Telefonrechnungen für alle Festnetzkunden, die keine Einzugsermächtigung erteilen, um monatlich 1,20 Euro zu erhöhen. Dies bestätigte Walter Genz, Pressesprecher der Deutschen Telekom, gegenüber teltarif.de.
Die Telekom folgt damit zahlreichen Konkurrenten, sowie Energieversorgern, wo eine Bezahlung per Rechnung schon lange nicht mehr oder nur gegen Aufschläge möglich ist. Begründet wird das Vorhaben dadurch, dass Kunden ohne Einzugsermächtigung einen deutlich höheren administrativen Aufwand verursachen würden. Die Regulierungsbehörde muss bis Ende Februar über einen Antrag für eine solche zusätzliche Gebühr entscheiden. Betroffen seien etwa fünf Millionen der insgesamt 40 Millionen Telefonkunden der Telekom.
Dass man für erteilte Einzugsermächtigungen manchmal weniger zahlt oder (einmalig) belohnt wird, ist ja bekannt, aber dass Strafen erhoben werden, ist doch nicht zulässig, oder? Ich unterschrieb doch damals, dass ich die Einzugsermächtigung jederzeit kostenlos und schriftlich widerrufen kann. Dann hat die Telekom eigentlich mehr als ein nur juristisches Problem, oder? Ist der Aufschlag wirklich zulässig?
Gruß vom Schwob ![]()