Diskussion: Banken mit guten Angeboten (Keine KwK Gesuche erlaubt!)

  • Easisave


    Dieses Jahr 'darf' ich erstmals (EU-) Auslandszinserträge in der Steuer angeben. Da hier ja einige schon damit Erfahrung haben: Bekommt man von der Bank eine separate Zinsbescheinigung (bzw. sollte sie anfordern wenn sie nicht von selbst kommt)? Muß ich den zugeschickten Kontoauszug (bzw. eine Kopie) einreichen und das Finanzamt sucht sich unter den Buchungen die Zinsen raus? Oder gibt man nur den Ertrag an und das Finanzamt kontrolliert das anhand von direkt von der Bank übertragenen Daten?

  • Einfach eine geeignete Bescheinigung nehmen - die, die Dir die Bank schickt oder falls es nichts anderes gibt, den Kontoauszug mit der Zinszahlung - und dann am besten mit einem ordentlichen Steuerprogramm in die Anlage KAP eintragen. Bei meinem Programm gibt es dann explizit die Möglichkeit, ausländische Erträge ohne Steuerbescheinigung (Zeile 15) zu erklären. Da kommt dann die Zinszahlung rein.


    Ggf. sollte man dann auch noch gezahlte Quellensteuern zur Verrechnung mit der deutschen Abgeltungssteuer eintragen. Keine Ahnung ob in Malta Quellensteuern anfallen. Bei mir (Bulgarien) war das letztes Jahr aber der Fall. Ist von Land zu Land unterschiedlich.

  • Zitat

    Original geschrieben von sparfux
    Einfach eine geeignete Bescheinigung nehmen - die, die Dir die Bank schickt oder falls es nichts anderes gibt, den Kontoauszug mit der Zinszahlung - und dann am besten mit einem ordentlichen Steuerprogramm in die Anlage KAP eintragen. Bei meinem Programm gibt es dann explizit die Möglichkeit, ausländische Erträge ohne Steuerbescheinigung (Zeile 15) zu erklären. Da kommt dann die Zinszahlung rein.

    Interessehalber gefragt: Welches Steuerprogramm verwendest du?

  • Zitat

    Original geschrieben von jw3141
    Interessehalber gefragt: Welches Steuerprogramm verwendest du?


    Dachte mir schon, dass die Frage kommt. :D


    Es gibt ja 2 Programme, die sich immer mal abwechseln als Testsieger: WISO und Akademische Arbeitsgemeinschaft. Ich bin vor vielen Jahren mal bei letzterer gelandet und dann dort geblieben.


    Es würde aber meinem Nick nicht gerecht werden, wenn ich einfach das Originalprogramm des Anbieters nehmen würden. :cool: Beide Anbieter arbeiten dann wieder mit Resellern (z.B. Discountern) und verkaufen das gleiche Programm viel günstiger. Ich nehme die Steuer-Software von Tchibo. Kostet 9,95€


    http://www.tchibo.de/steuern-c400064775.html


    Da fehlen zum Original ein paar Gimmicks, die aber m.E. nicht stören. Ich habe es im jährlichen Abo sogar für nur 8,95€. Das scheint aber nicht mehr angeboten zu werden, wenn ich das nicht übersehen habe.

  • Re: Easisave


    Zitat

    Original geschrieben von kmak
    Dieses Jahr 'darf' ich erstmals (EU-) Auslandszinserträge in der Steuer angeben. Da hier ja einige schon damit Erfahrung haben: Bekommt man von der Bank eine separate Zinsbescheinigung (bzw. sollte sie anfordern wenn sie nicht von selbst kommt)? Muß ich den zugeschickten Kontoauszug (bzw. eine Kopie) einreichen und das Finanzamt sucht sich unter den Buchungen die Zinsen raus? Oder gibt man nur den Ertrag an und das Finanzamt kontrolliert das anhand von direkt von der Bank übertragenen Daten?


    Genau dieses Thema steht für das Steuerjahr 2016 bei mir auch erstmals an. Bisher hatte ich nur Kapitalerträge die der Abgeltungssteuer unterliegen. Da die Steuer somit komplett abgegolten war und die Günstigerprüfung bei mir sowieso nicht zum Tragen kommt habe ich in der Erklärung keine Zinsen angegeben weil das mir und auch dem FA nur unnötig Arbeit machen würde. Daher habe ich bisher damit keine Erfahrung.
    Mein Steuerberater macht die Steuererklärung bei ausländischen Einkünften nur wenn ich auch sämtliche Einkünfte angegben, also auch die mit Abgeltungssteuer.
    Daher die Fragen:
    - gebt ihr die Kapitaleinkünfte mit Abgeltungssteuer nur an, oder legt ihr auch noch Unterlagen bei?
    - welche Unterlagen legt ihr noch bei (Steuerbescheinigung, Erträgnisaufstellung, Kontoauszüge?)?
    - ist eine Bank, die Abgeltungssteuer abführt, eigentlich verpflichtet eine Steuerbescheinigung auszustellen?
    - ist eine Bank, die Abgeltungssteuer abführt, eigentlich verpflichtet eine Erträgnisaufstellung auszustellen?
    - muss die Bank mir diese automatisch zusenden / bereitstellen oder muss ich da selbst hinterhersein?


    zu EU-Auslandszinserträge ohne Abgeltungssteuerabzug:
    - hatte jemand schonmal Probleme weil das FA Unterlagen sehen wollte? (Ich frage deshalb weil manche Banken sehr hohe Gebühren verlangen (z. T. bis 50 Euro) wenn man eine Zinsbescheinigung bzw. Erträgnisaufstellung haben möchte. Nur die Auszüge sind kostenlos.)
    - die FIbank ist auch bei mir dabei. In Bulgarien gibt es mit der Ansässigkeitsbescheinigung nur eine Ermäßigung der EU-Quellensteuer, keine Reduktion auf 0. Die ermäßigte Quellensteuer sei aber dann voll anrechenbar auf die deutsche Steuer. Will das FA bei Anrechnung irgend etwas besonderes, oder weiß das FA selbst wie das mit der Verrechnung mit der Quellensteuer anzuwenden ist? Ist es also mit der Angabe der Zinsen und der bezahlten Steuer getan?

    Viele Grüße


    Martin

  • Re: Re: Easisave


    Zitat

    Original geschrieben von blacksun
    Mein Steuerberater macht die Steuererklärung bei ausländischen Einkünften nur wenn ich auch sämtliche Einkünfte angegben, also auch die mit Abgeltungssteuer.


    Und warum stellst Du die Fragen nicht Deinem Steuerberater?


    Zitat

    Original geschrieben von blacksun
    - gebt ihr die Kapitaleinkünfte mit Abgeltungssteuer nur an, oder legt ihr auch noch Unterlagen bei?


    Ich gebe ALLE Kapitaleinkünfte an auch die ohne AgSt-Abzug.


    Zitat

    Original geschrieben von blacksun
    - welche Unterlagen legt ihr noch bei (Steuerbescheinigung, Erträgnisaufstellung, Kontoauszüge?)?


    Nur Steuerbescheinigung.


    Wenn es keine gibt (bei ausl. Banken) dann eben andere Belege, die die Kapitaleinkünfte zeigen (Jahresaufstelleung, Kontoauszug). Wobei ich im in diesem Fall immer eine Kopie mache und nur die hin schicke und nicht das Original, weil die Finanzbeamten diese Unterlagen dann nicht zurück schicken (sie behalten die Steuerbescheinigungen ja auch und dann behalten sie eben meist alles, was Kapitaleinkünfte betrifft.)


    Zitat

    Original geschrieben von blacksun - ist eine Bank, die Abgeltungssteuer abführt, eigentlich verpflichtet eine Steuerbescheinigung auszustellen?


    Ja! Auch wenn keine Abgeltungssteuer abgeführt wird!


    Zitat

    Original geschrieben von blacksun
    - ist eine Bank, die Abgeltungssteuer abführt, eigentlich verpflichtet eine Erträgnisaufstellung auszustellen?


    Du mischst hier zeimlich viele Dinge. Eine Ertägnisaufstellung ist nicht abhängig von gezahlter oder nicht gezahlter AgSt. Ob Banken verpflichtet sind Erträgnisaufstellungen zu erstellen, weiss ich nicht. Meistens kosten diese aber Extra-Gebühren. Bei manchen Banken gibt es sie umsonst (z.B. Consors)


    Zitat

    Original geschrieben von blacksun
    - muss die Bank mir diese automatisch zusenden / bereitstellen oder muss ich da selbst hinterhersein?


    Manche schicken sie automatisch, manche nur auf Anforderung. Da muss man schon selber hinterher sein.


    Zitat

    Original geschrieben von blacksun
    - hatte jemand schonmal Probleme weil das FA Unterlagen sehen wollte?


    Ich bisher nie. Jahresaufstellungen und/oder Kontoauszüge haben immer gereicht.


    Zitat

    Original geschrieben von blacksun
    Will das FA bei Anrechnung irgend etwas besonderes, oder weiß das FA selbst wie das mit der Verrechnung mit der Quellensteuer anzuwenden ist? Ist es also mit der Angabe der Zinsen und der bezahlten Steuer getan?


    Ich denke, man muss es einfach an der richtigen Stelle bei der Steuererklärung eingetragen sein. Ich hatte vor Jahren mal EU-Quellensteuer bei flatex.at zahlen müssen. Das wurde jedenfalls problemlos vom FA erstattet. Wo genau ich das eingetragen hatte, weiss ich jetzt nicht mehr. Muss ich dieses Jahr wieder sehen.


    Die Frage die sich mir da noch stellt, ist, ob diese Quellensteuern eigentlich nur anrechenbar oder komplett erstattungsfähig sind. Eigentlich müssten sie komplett erstattungsfähig sein meiner Meinung nach. Aber ich werde es dieses Jahr ja sehen.

  • Re: Re: Re: Easisave


    Zitat

    Original geschrieben von sparfux
    Die Frage die sich mir da noch stellt, ist, ob diese Quellensteuern eigentlich nur anrechenbar oder komplett erstattungsfähig sind. Eigentlich müssten sie komplett erstattungsfähig sein meiner Meinung nach. Aber ich werde es dieses Jahr ja sehen.

    Die EU-Quellensteuer auf Zinserträge ist meines Wissens nach voll erstattungsfähig. Die ausländische Quellensteuer auf Dividenden ist nur bis zu 15% (der jeweiligen Dividende) anrechenbar.

  • Re: Re: Re: Easisave



    vielen Dank für die Antworten.
    Warum ich die Fragen nicht dem Steuerberater stelle hat seinen Grund darin dass dieser sehr oft Dinge in den Raum stellt ohne dass er diese begründen will. Bestes Beispiel ist die Sache warum man unbedingt die Einkünfte angeben muss für die bereits Abgeltungssteuer abgeführt wurde, also dieses alles oder nichts Prinzip von ihm wenn man ausländische Einkünfte angibt.
    Es ist von vorne herein klar dass ich für die Einkünfte mit AgSt nicht nachzahlen muss, aber eben auch nichts zurück bekomme (Günstigerprüfung).
    Bei dem Mann habe ich das Gefühl dass er, nur weil er mal bei einem anderen Klienten Unterlagen wegen was ganz anderem nachreichen musste, nach dem Prinzip handelt lieber mehr Unterlagen einschicken als zu wenig. Z.B. besteht er grundsätzlich darauf dass die Bezahlung sämtlicher Rechnungen mit Kontoauszügen nachgewiesen wird. Er will immer einen Auszug mit einschicken.
    Für mich bedeutet jedes zusätzliche Dokument einen Mehraufwand der aber vielleicht gar nicht sein müsste.
    Mein Kollege, der beim gleichen FA veranlagt wird, meinte dass er noch nie einen Auszug zu einer Rechnung mit eingereicht hat und das FA auch noch nie einen nachgefordert hat.
    Da nicht jede Bank wie beschrieben automatisch eine Zinsbescheinigung verschickt ist das bei 30 Bankverbindungen ein enormer Aufwand da hinterherzurennen wegen nichts, noch dazu wegen z.B. 10cent Zinsen, oder wenn die Bankverbindung während des Jahres gekündigt wurde.


    Thema Anspruch:
    Das ist sicher dass ich auf jeden Fall einen Anspruch auf Ausstellung habe?
    Mir ist aufgefallen dass viele Banken, die AgSt abführen, aber eben nicht alle, automatisch die Zinsbescheinigung verschicken. Deshalb bin ich verunsichert ob ich wirklich einen Anspruch auf die Bescheinigung habe, und ob die zwingend dann auch kostenlos sein muss. Ich habe im Internet gelesen dass Banken angeblich seit der AgSt nicht mehr verpflichtet wären eine Bescheinigung auszustellen.
    Verfällt ein Anspruch auf die Bescheinigung wenn die Bankverbindung durch Kündigung nicht mehr besteht? Da einige Bank die Bescheinigung elektronisch zur Verfügung stellen geht das ja dann nicht mehr.


    Thema Erträgnisaufstellung:
    Genau weil es diese bei Consors umsonst und automatisch gibt war ich verunsichert ob man vielleicht nicht diese für die Steuererklärung braucht und doch nicht die Zinsbescheinigung.


    Thema Anrechung Quellensteuer:
    Wenn die Angaben bei Weltsparen stimmen, dann ist die Anrechenbarkeit mit dem Doppelbesteuerungsabkommen geregelt welches Deutschland mit dem entsprechenden Land ausgehandelt hat. Im Falle von Bulgarien (z.B. FiBank) wurde eben vereinbart dass Deutschland nur 5% anerkennt, im Gegenzug Bulgarien bei der Vorlage einer Ansässigkeitsbescheinigung aber den Standard-Steuersatz von 10% eben entsprechend ermäßigt.
    Logisch ist es für mich wenn ein Land sagt dass es eben auch was von Erträgen, die im eigenen Land erwirtschaftet wurden, abhaben möchte und nicht ganz darauf verzichten will nur weil es sich um einen Steuerausländer handelt.

    Viele Grüße


    Martin

  • Re: Re: Re: Re: Easisave


    Bei der Günstigerprüfung müssen(!) sämtliche Kapitalerträge angegeben werden.


    Wahrscheinlich hat es aber für den Steuerberater noch einen anderen Grund, daß er alle Kapitalerträge wissen will: soweit ich weiß (habe aber keinen Steuerberater) wird der Berater nach Höhe der Einkünfte vergütet. Ergo: je höher Deine Einkünfte, desto höher sein Honorar.


    Ansonsten könnten hier noch haftungsrechtliche Fragen im Raum stehen, daß er alles wissen und belegt haben will.


    Wenn Du mit Deinem Berater nicht zufrieden bist, könntest Du natürlich auch über einen Wechsel nachdenken...


    Du hast gegenüber Banken einen Anspruch, die gezahlte Abgeltungssteuer bescheinigt zu bekommen.

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