Diskussion: Banken mit guten Angeboten (Keine KwK Gesuche erlaubt!)

  • Re: Re: Re: Fonds mit hohem Zwischengewinnanteil


    Zitat

    Original geschrieben von prämienjäger
    Wenn ich es richtig sehe, wird die TB70ZF aber am 28.12.2012 zurückgezahlt. Dann ist sie doch gar nicht für das Stückzinsmodell geeignet.


    Das siehst Du richtig, das Papier ist ungeeignet für eine Zinsverschiebung ins nächste Jahr. So ganz verstehe ich diese Verschiebungsaktivitäten mittlerweile nicht mehr, da sich die Steuersätze ja nicht ändern. Zum Jahreswechsel bei der Einführung der Abgeltungssteuer habe ich verschoben, was der Teufel hält (was mir aufgrund des Einbruchs bei meinen Kap-Erträgen eine Diskussion mit meinem FA eingebracht, die haben sich anfänglich bockig angestellt und unterstellten mir "Gestaltungsmissbrauch", doch nach Einspruch musste das FA es dann doch akzeptieren), doch jetzt sehe ich den Sinn nicht mehr.

  • Re: Re: Re: Re: Fonds mit hohem Zwischengewinnanteil


    Zitat

    Original geschrieben von Louvain
    die haben sich anfänglich bockig angestellt und unterstellten mir "Gestaltungsmissbrauch", doch nach Einspruch musste das FA es dann doch akzeptieren)


    Oder sie hatten keine Lust zu klagen. Denn dass das Gestaltungsmissbrauch ist, dürfte unstrittig sein, Definition: "Danach liegt Gestaltungsmissbrauch vor, wenn der Steuerpflichtige eine rechtliche Gestaltung zum Zwecke der Steuervermeidung wählt, die wirtschaftlich unangemessen ist."

  • Re: Re: Re: Re: Fonds mit hohem Zwischengewinnanteil


    Zitat

    Original geschrieben von Louvain
    Das siehst Du richtig, das Papier ist ungeeignet für eine Zinsverschiebung ins nächste Jahr. So ganz verstehe ich diese Verschiebungsaktivitäten mittlerweile nicht mehr, da sich die Steuersätze ja nicht ändern. Zum Jahreswechsel bei der Einführung der Abgeltungssteuer habe ich verschoben, was der Teufel hält (was mir aufgrund des Einbruchs bei meinen Kap-Erträgen eine Diskussion mit meinem FA eingebracht, die haben sich anfänglich bockig angestellt und unterstellten mir "Gestaltungsmissbrauch", doch nach Einspruch musste das FA es dann doch akzeptieren), doch jetzt sehe ich den Sinn nicht mehr.


    Das Grundprinzip ist zwar heute noch im Wesentlichen das gleiche, das Du bei Deiner Schiebeaktion angewandt hast. Heutzutage geht es aber darum, dass Leute, die noch Altverluste gebunkert haben (Ich hatte Ende 2008 in großem Stil während der Finanzkrise Fonds, die noch nicht über der Jahresfrist waren, verkauft und dann ähnliche Papiere wieder gekauft.), diese heute nutzen können, um die Kapitalerträge unter den Freibetrag zu drücken. Die gebunkterten Verluste kann man jetzt aber nur bis Ende kommenden Jahres mit Kursgewinnen, nicht aber mit Zinsgewinnen verrechnen.


    Da ich keine direkt verrechenbaren Kursgewinne habe und auch bis Ende kommenden Jahres nicht alle Altverluste verbrauchen kann, muss ich 2 knifflige Fragen zu lösen:


    1.) Wie kann ich Zinsgewinne in Kursgewinne wandeln? --> Stückzinstrick
    2.) Wie kann ich Altverluste in Neuverluste (unendlich vortragbar) wandeln? --> Stückzinstrick


    Für diese 2 Problemstellungen gibt es mittlerweile eine Weiterentwicklung des traditionellen Stückzinstricks, bei der man die Erträge nicht mehr ins nächste Jahr schiebt, sondern innerhalb eines Jahres die Wandlung vornimmt. Da ich am Jahresende am besten abschätzen kann, wieviel Zinserträge ich haben werde, wieviel ich also mit 1.) wandeln muss, nehme ich dazu Papiere, die möglichst am Jahresende auslaufen. Da ist der 28.12. perfekt. Damit diese Weiterentwicklung funktioniert, muss man das Papier bei Broker A kaufen, dann zu Broker B transferieren und dort wieder verkaufen. Der Vorteil dieser Weiterentwicklung ist, dass die Altverluste im gleichen Jahr und nicht erst ein Jahr später verrechnet werden.


    Soweit ich das verstanden habe, lasse mich aber gerne eines Besseren belehren, wurde ein "Gestaltungsmissbrauch" mit Einführung der Abgeltungssteuer abgeschafft.

  • Re: Re: Re: Re: Re: Fonds mit hohem Zwischengewinnanteil


    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Oder sie hatten keine Lust zu klagen. Denn dass das Gestaltungsmissbrauch ist, dürfte unstrittig sein, Definition: "Danach liegt Gestaltungsmissbrauch vor, wenn der Steuerpflichtige eine rechtliche Gestaltung zum Zwecke der Steuervermeidung wählt, die wirtschaftlich unangemessen ist."


    Und auch vor 2009 war es kein Gestaltungsmissbrauch, solange man noch einen kleinen Gewinn mit der Transaktion gemacht hat (ohne Berücksichtigung des Steuervorteiles).

  • Re: Re: Re: Re: Re: Fonds mit hohem Zwischengewinnanteil


    Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Oder sie hatten keine Lust zu klagen. Denn dass das Gestaltungsmissbrauch ist, dürfte unstrittig sein, Definition: "Danach liegt Gestaltungsmissbrauch vor, wenn der Steuerpflichtige eine rechtliche Gestaltung zum Zwecke der Steuervermeidung wählt, die wirtschaftlich unangemessen ist."


    Nun, zu dieser Frage gab es eindeutige Gerichtsurteile. Solang ich unter'm Strich mit dem Kauf des Wertpapiers auch ohne Berücksichtigung des Steuerspareffekts durch die zeitliche Verschiebung (das ging damals von 42%+Soli auf 25%+Soli herunter) noch einen Gewinn machte, musste das FA dies akzeptieren. Um das durchzusetzen, hätte ich auch den Rechtsweg beschritten, sofern sich das FA stur gestellt hätte. Vielleicht habe ich es wirklich etwas dreist gemacht, indem ich mit einer Aktienanleihe, die Ende Dezember gekauft bereits MItte Januar mit einer positiven Rendite von 0.05% wieder fällig wurde, einen fünfstelligen Betrag von der Hoch- in die Niedrigsteuerphase geshiftet und meine Kapitalerträge in dem Jahr punktegenau auf den Freibetrag gesenkt habe. Ich denke, das hat das FA, das sonst immer nette ESt-Nachzahlungen von mir "gewohnt" war, geärgert und sie haben es einfach versucht. Nach einem Einspruch mit Hinweis auf die entsprechenden Urteile und ein "Vorrechnen" der positiven Rendite hat das FA dann akzeptiert.


    sparfux


    Ok, die Begründung für die Verwendung der "Stückzinsmethode" verstehe ich. Mir ist es damals nicht gelungen, Altverluste mit in die Phase der Abgeltungssteuer hinüberzubringen ( ;) ), so dass ich mich diesem Thema nie beschäftigt habe. Allmählich solltest Du die Altverluste doch verbraucht bzw. umgewandelt haben, die Frist für die Verrechnungsmöglichkeit läuft doch Ende des nächsten Jahres ab.

  • Re: Re: Re: Re: Re: Re: Fonds mit hohem Zwischengewinnanteil


    Zitat

    Original geschrieben von Louvain
    sparfux


    Ok, die Begründung für die Verwendung der "Stückzinsmethode" verstehe ich. Mir ist es damals nicht gelungen, Altverluste mit in die Phase der Abgeltungssteuer hinüberzubringen ( ;) ), so dass ich mich diesem Thema nie beschäftigt habe. Allmählich solltest Du die Altverluste doch verbraucht bzw. umgewandelt haben, die Frist für die Verrechnungsmöglichkeit läuft doch Ende des nächsten Jahres ab.


    Wie oben geschrieben gibt es ja auch eine Möglichkeit, die Alt- in endlos vortragbare Neuverluste zu wandeln (wieder mit einer Variation der Stückzinsmethode). Da Ende 2008 Finanzkrise war und ich viel in Aktien-ETF investiert war (und immer noch bin), werde ich geschätzt die nächsten 5-6 Jahre wohl keine Abgeltungssteuer zahlen müssen.

  • Gerade per Email erhalten:


    Die VTB Direktbank folgt am Donnerstag, den 16. August 2012, den allgemeinen Zinsmarktentwicklungen und senkt den Tagesgeldzinssatz
    um 0,2 Prozentpunkte von 2,2 Prozent auf 2,0 Prozent.


    Falls Sie noch Fragen haben, rufen Sie gerne unseren Kundenservice unter
    069 66 55 8 99 99 an.


    Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg mit Ihren VTB Direktbank Konten.


    Mit freundlichen Grüßen
    Ihre VTB Direktbank

  • Kann mir jemand den Unterschied zwischen der Aktiv SparCard und der SparCard 3000 plus direkt erklären, beide von der Postbank?

  • Zitat

    Original geschrieben von Jannis71
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    weckdienst

  • Wenn ich die Karte nur zum Geld abheben im Ausland nehmen will ist es aber egal, außer das es ein paar % weniger Zinsen für die Zeit gibt in der das Geld da liegt?

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