Diskussion: Banken mit guten Angeboten (Keine KwK Gesuche erlaubt!)

  • Zitat

    Original geschrieben von sparfux
    Bei der Eröffnung des Buhl-Kontos stand nicht mal irgendwo "kostenlos über die gesamte vertragslaufzeit"!


    Was auf der Homepage stand weiß ich nicht mehr - in den Eröffnungsunterlagen stand es jedenfalls nicht eindeutig, deshalb habe ich damals ja nochmal nachgefragt und um eine Bestätigung gebeten dass es dauerhaft kostenlos ist und es schriftlich vorliegen dass es über die Vertragslaufzeit entgeltfrei ist. Das Schreiben habe ich ja oben gepostet und du hast es sogar zitiert :-)
    Für alle die zu faul zum scrollen sind :-)

  • Es kommen nicht nur die Eröffnungsunterlagen als Quelle für die Dauerhaft-Konditionen in Betracht,
    sondern auch die auf Papier ausgedruckten Antragsunterlagen von damals.


    Ich hatte mir diese zweiseitig ausgedruckt wegen der Schufa-Klauseln und Werbungsklauseln;
    doch steht dort auch ein extra Absatz mit den (in meinem Fall Tchibo-)Sonderbedingungen.


    Ein weiterer Ansatzpunkt ist auch der Vertriebspartnerschlüssel auf der Vorderseite.


    Auch mit dem liesse sich argumentieren - so eine Fotokopie des Antragsformulars (oder wenigstens das zugehörige PDF auf dem Rechner?) noch existiert.

  • Zitat

    Original geschrieben von geos
    ja, das kann sie; sie kann aber nicht einfach die Vergünstigungen, die sie ausdrücklich über die gesamte Vertragslaufzeit zugesagt hat, fallen lassen. Und genau das versucht sie gerade.
    Wer also eine solche Zusage nachweisen kann, sollte m.E. auch auf seine Einhaltung drängen.


    Die Frage ist nur, wie lange man bei einer Kündigung Zeit hat?


    Unser Buhl-Postbank-Konto wird als Hauptkonto genutzt und ich habe erst vor einem Jahr komplett hingewechselt und das hat auch schon fast ein Jahr gedauert. Wenn man sicher gehen will, dass alle Lastschriften usw. umgeleitet werden.


    Wenn die Postbank einem nun kündigt und max. 2 Monate Zeit lässt, dann wäre es schon stressig...
    Auf jeden Fall ist die Bank für mich durch.

  • Zitat

    Original geschrieben von iStephan
    Es kommen nicht nur die Eröffnungsunterlagen als Quelle für die Dauerhaft-Konditionen in Betracht, sondern auch die auf Papier ausgedruckten Antragsunterlagen von damals.


    Eröffnungsunterlagen sind doch die Antragsunterlagen...
    Im BUHL-Eröffnungsantrag wird leider rein gar nichts Spezielles beschrieben. Nur die ausdruckbare Konditionenübersicht gab es, und wenn man -wie viele- ein Bestätigungsschreiben angefordert hat. Und darin stehen zwar die Sonderkonditionen, aber nichts von lebenslang wie bei Tchibo, auch kein dauerhaft/unbegrenzt/fristlos/bedingungslos. Und bis auf lebenslang ist alles mit AGB-Frist leider kündbar.

  • Nein,
    mit 'Eröffnungsunterlagen' ist u.a. der Brief gemeint, der direkt nach erfolgreicher Kontoeröffnung von der Bank zugesandt wurde. "Herzlich willkommen bei der P-Bank, Ihre Konditionen sind: ..."


    Mit "Antragsunterlagen" meine ich das Formular das man Wochen vorher selbst unterschrieben und an die Bank gesandt hatte (inkl. Schufaklausel etc.); Betonung liegt auf "das man selbst abgesandt hat", auch wenn der Vordruck vielleicht einem zuvor von der Bank irgendwie verfügbar gemacht (zugeschickt, oder als PDF) worden ist ... auf diesem Blatt steht bei mir z.b. "Tchibo / plus / 09 Vertriebspartnerschlüssel (......) ".


    Hier - vermute ich - steht bei Leuten die über Buhl bestellten ein entsprechend anderern Schlüssel.


    Edit: Grammatik korrigiert

  • Zitat

    Original geschrieben von BartS1975
    Wie wäre es denn, wenn du ein zweites Consorsbank-Depot eröffnest (das geht problemlos online), wenige Anteile eines Geldmarktfonds kaufst und diese unter Schließung des Zweitdepots und Übertragung der Verlustverrechnungstöpfe zu einem anderen Broker überträgst? Nach meiner Erinnerung sollte das problemlos möglich sein. Oder ist es dir wichtig, die Verlustverrechnungstöpfe bei der Consorsbank zu behalten?


    Ein zweites Depot wäre nicht mal nötig wenn ich die Töpfe weg bekommen möchte. Das Depot muss lediglich leer sein, nicht aber geschlossen werden.
    Ich vermute auch stark dass die Töpfe am Kundenstammsatz hängen und nicht an einem Depot. Sonst würde das mit der Nutzung des allgmeinen Topfes für die Tagesgeldzinsen nicht funktionieren. Ich glaube daher nicht dass man mit einem zweiten Depot Töpfe übertragen kann solange in irgend einem Depot danach noch etwas enthalten ist (nur eine Vermutung).


    Das Depot bei consors ist bei mir meist leer. Da Consors einer der wenigen Broker ist, bei dem man "schiebend" übertragen kann (mit DAB fällt leider einer weg) nutze ich das gerne für Übertragsaktionen in Verbindung mit AA-freien Fonds.
    Ein kleinerer allgemeiner Topf aus WP-Käufen mit Stückzinsen wird mind. quartalsweise durch die TG-Zinsen sofort "verbraucht".
    Wenn ich für eine Übertagsaktion beim WP-Kauf einen größeren Betrag in den Topf bekomme, dann übertrage ich diesen meist. Das geht dann leider nicht mehr wenn das "BNP paribas interne" WP von DAB einfach in das Consors-Depot umgebucht wird.


    Die zwangsweise Befüllung durch eine DAB-Aufgabe würde mich also in der Entscheidungsfreiheit bei den Töpfen einschränken.



    Anderer Aspekt:
    Wenn eine Umbuchung nicht möglich ist, dann werde ich gezwungen das Gold-WP aufzugeben, entweder in Form einer physischen Auslieferung oder durch Verkauf.
    Weder das eine noch das andere ist in meinem Sinne (und ausserdem teuer).






    Zitat

    Original geschrieben von amerin
    Und bis auf lebenslang ist alles mit AGB-Frist leider kündbar.


    mir ist nicht so wirklich klar wo ihr da einen Vorteil seht wenn es lebenslang heißt.
    Lebenslang gilt nur solange der Vertrag läuft. Egal mit welchem Argument ihr widersprecht, kann die Postbank doch jedes Girokonto regulär mit 2 Monatsfrist kündigen.
    Die Postbank hat doch nie eine Zusage gemacht dass sie jemandem lebenslang die Führung eines Girokontos bietet und lebenslang auf die eigene Kündigung verzichtet, oder?

    Viele Grüße


    Martin

  • Zitat

    Original geschrieben von iStephan
    Reicht das denn nicht?


    Für was soll das reichen? Der Vertriebsschlüssel ist nur eine Info für die Postbank woher der Antrag kommt. Mit dem Vertriebsschlüssel auf dem Antrag kann man also nur belegen, dass das Konto aus der Buhl-Aktion stammt. Das sollte aber wohl sowieso nicht strittig sein.


    @ blacksun
    mit solch kräftigen Werbe-Aussagen haben die Gerichte schon öfter positiv für den Kunden entschieden. Gerade im Falle des Tchibo-Kontos, wo ja sehr massiv damit geworben worden ist, sehe ich da gute Chancen.
    Nach § 305 c I BGB sind "überraschende" Klauseln in den AGB unwirksam. In diesem Fall ist die überraschende Klausel, dass womöglich doch was anderes als lebenslang kostenlos gemeint ist.
    IMHO hat die Postbank bei diesen Konten kein Kündigungsrecht, nur weil sie jetzt doch Gebühren einführen will. Das heisst nicht, dass sie überhaupt kein Kündigungsrecht aus ggf. anderen Gründen hat.

  • Consors Sparplan 12+1


    Um die Prämie zu erhalten galten ja folgende Bedingungen:


    "12 Monate lang pausenlos sparen


    Um die Prämie zu erhalten, besparen Sie einen oder mehrere Sparpläne 12 Monate ohne Unterbrechung und Sie erhalten die 13. Sparrate als Barprämie – in Höhe von insgesamt bis zu 100 Euro.




    Bis zu 100 Euro als Gutschrift erhalten


    Nach Ablauf der 12 Monate erhalten Sie die Prämie auf Ihrem Verrechnungskonto gutgeschrieben. Die maximale Prämie erreichen Sie mit einer monatlichen Gesamtsumme der Sparraten in Höhe von 100 Euro. Egal, ob mit einem oder mehreren Sparplänen."


    Konkretere Infos gab es hier ja nicht. Bedeutet aber, dass ich die Fondsanteile auch während der LZ prämienunschädlich verkaufen kann, oder?







    Bitte beachten Sie, dass mit den hier aufgeführten Wertpapieren Kursrisiken verbunden sind.

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