Auf der Suche nach Veritrade GmbH!

  • Zitat

    Original geschrieben von arne88
    Hallo,


    zur Klärung. Einschreiben Rückschein hat ergeben, dass die Veritrade GmbH Insolvenz angemeldet hat.
    Die Auszahlung wird man wohl nie sehen. :(


    Scheint wohl zu stimmen:


    http://www.infobroker.de/insolvenzen-deutschland-v.php


    Veritrade hat wohl bei Ebay für ziemlichen Wirbel gesorgt:


    http://community.ebay.de/forum…messageID=7396317#7396317


    Vielleicht interessant für den einen oder anderen Betroffenen ist diese Liste der Filialen und der Name eines zweiten, auf http://www.veritrade.de nicht aufgeführten Geschäftsführers:


    http://web1.delta361.server4yo…om_content&do_pdf=1&id=44


    Die Chancen auf Befriedigung aus der Insolvenzmasse sind nach meiner Erfahrung und dem Rang der Gläubiger hier wahrscheinlich verschwindend gering. Ich würde eine Anzeige erwägen...

  • Zitat

    [i].... Ich würde eine Anzeige erwägen...



    Wegen was? Betrug ist nur dann gegeben, wenn in der Absicht gehandelt wurde, die versprochenen Beträge nichtg auszuzahlen / die Ware nicht zu verschicken ... der Nachweis gelingt kaum einem deutschen Staatsanwalt. Daher wird in der Regel eingestellt ... den Aufwand und den Ärger /weiteren Frust könnt Ihr WEuch sparen.


    Besser lebt es sich mit dem Gedanken ... es ist nur Geld und es gibt Schlimmeres, so schwer es einem auc fallen mag...

  • Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 306/08


    In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 96374 eingetragenen Veritrade GmbH, Hongkongstraße 3 - 5, 20457 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Mirko Platz und Stefan Tramler


    Geschäftszweig: Dienstleistungen zum Internetvertrieb und der Handel mit waren aller Art, ausgenommen erlaubnispflichtige Waren


    ist am 01.08.2008, um 12:06 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):


    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Karsten Tötter, Gertrudenstraße 3, 20095 Hamburg bestellt.


    Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).


    Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).


    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).


    67g IN 306/08
    Amtsgericht Hamburg, 01.08.2008


    Sowas kann man übrigens bundesweit hier einsehen: https://www.insolvenzbekanntmachungen.de

  • interessante Seite, vorallem erschreckend zu sehen, wieviel Privatinsolvenzen dort verzeichnet sind. manmanman

    Handys * Verträge * VVL * Orig. Netzanbieter * Provider
    ** E-mail: info[at]sl-mobil.de **
    Geschäftsinhaber von sl-mobil : Norbert Lahme * Ladengeschäft: Hagener Str. 17 * 58642 Iserlohn
    Tel. 0 23 74 / 16 76 50
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  • Zitat

    Original geschrieben von bug78
    Wegen was? Betrug ist nur dann gegeben, wenn in der Absicht gehandelt wurde, die versprochenen Beträge nichtg auszuzahlen / die Ware nicht zu verschicken ... der Nachweis gelingt kaum einem deutschen Staatsanwalt. Daher wird in der Regel eingestellt ... den Aufwand und den Ärger /weiteren Frust könnt Ihr WEuch sparen.


    Besser lebt es sich mit dem Gedanken ... es ist nur Geld und es gibt Schlimmeres, so schwer es einem auc fallen mag...



    Absicht ist ein weit auslegbarer Begriff. Du meinst den direkten Vorsatz. Bei Betrug reicht aber auch bedingter Vorsatz. Der ist weit einfacher zu beweisen. Von dem Geld würd ich mich aber auch verabschieden, keine Frage. Kein Staatsanwalt bringt Dir das wieder.


    Jedenfalls würde ich den Sachverhalt zumindest aktenkundig machen wollen. Und der Aufwand für ne Anzeige ist nun wirklich gering. Muss natürlich jeder für sich selbst entscheiden.

  • Veritrade


    Hallo,


    möchte mich mal einklinken, da ich mit Veritrade auch auf die Nase gefallen bin.
    Habe von Veritrade eine Zahlungsaufforderung für das Bundle (Handy nach Freischaltung zweier Klarmobil-Kartenverträge) am 04.08.2008 erhalten. Da ich von der Insolvenz nichts wusste, habe ich gezahlt, dummerweise Vorkasse per Überweisung. Eine Rückholung ist somit nicht möglich.
    Nun lese ich, dass das Insolvenzeröffnungsverfahren am 01.08.2008 angeordnet wurde.
    Damit duften die doch gar keine Zahlungsaufforderungen mehr rausschicken.
    Kann ich somit Anzeige wegen Betruges erstatten?
    Wenn ja, wie macht man das?


    Für Hilfe bin ich euch sehr dankbar!


    Biggy

  • So ich hole den Thread nochmal hoch. Hat sich hier etwas ergeben?


    Ich habe gerade festgestellt das der ehemalige Geschäftsführer der Veritrade nun scheinbar neuer GF bei ekontor ist, zumindest laut Impressum auf http://www.ekontor24.de und den diversen Shops die betrieben werden.


    Nur zur Info für die Geschädigten.

  • Das wird aber niemanden etwas nützen, leider, aber so ist nun mal die Rechtslage in Deutschland.

    "a killer key change is all you'll ever need"

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