Vertragshandy Verkaufen?

  • Re: :)


    Zitat

    Original geschrieben von morpheusbremer89
    Ich habe gerade einfach mal bei Mobilcom angerufen und nachgefragt und siehe daaa ...


    Ein schöner In-sich-Witz ("Hotline hat gesagt ..."), echt lustig. Gut, wenn du es schriftlich von der juristischen Abteilung oder zumindest das Gespräch aufgezeichnet hast, kann man ja zumindest eine gewisse Sicherheit daraus ziehen.

  • Wenn er einen Kaufbeleg hat und von der Hotline diese Auskunft erhalten hat, dürfte das wohl reichen. Sogar der Kaufbeleg alleine reicht schon.


    Interessant find ich eher, dass hier ein Wind gemacht wird ohne vorher ordentlich die Unterlagen geprüft zu haben.

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