Kündigung per Fax ist unwirksam
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass eine per Fax erklärte Kündigung nicht dem Schriftformerfordernis aus § 623 BGB genügt und daher unwirksam ist.1 Dabei kann sich auf den Formmangel auch derjenige berufen, der die unwirksame Kündigung ausgesprochen hat. Etwas anderes gilt nur, wenn es nach den gesamten Umständen mit Treu und Glauben unvereinbar wäre, die Kündigung an dem Formmangel scheitern zu lassen. Hierfür gelten allerdings strenge Maßstäbe.
In dem entschiedenen Fall kündigte eine Arbeitnehmerin ihr Arbeitsverhältnis per Fax zum nächstmöglichen Zeitpunkt....
Evtl kann das ja auch jemand blühen, der Seinen Mobilfunk-Vertrag per Fax Kündigen will...