Kündigung per Fax ist unwirksam

  • Kündigung per Fax ist unwirksam


    Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass eine per Fax erklärte Kündigung nicht dem Schriftformerfordernis aus § 623 BGB genügt und daher unwirksam ist.1 Dabei kann sich auf den Formmangel auch derjenige berufen, der die unwirksame Kündigung ausgesprochen hat. Etwas anderes gilt nur, wenn es nach den gesamten Umständen mit Treu und Glauben unvereinbar wäre, die Kündigung an dem Formmangel scheitern zu lassen. Hierfür gelten allerdings strenge Maßstäbe.


    In dem entschiedenen Fall kündigte eine Arbeitnehmerin ihr Arbeitsverhältnis per Fax zum nächstmöglichen Zeitpunkt....




    Evtl kann das ja auch jemand blühen, der Seinen Mobilfunk-Vertrag per Fax Kündigen will...

  • naja ich würde jetzt nicht arbeitsrecht mit zivilrecht vergleichen und den fall einfach so auf alle kündigungen übertragen...

  • Genauso wenn ich ne Kündigungsbestätigung bekomme - wo wollen die sich dann noch rauswinden? :D

  • Schriftform ist nicht gleich Schriftform


    ---> Es gibt die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform (zB. bei Kündigungen Arbeitsrecht wie angesprochen). Diese ist streng und wird durch §126 BGB geregelt.


    § 126
    Schriftform


    (1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.


    Daher kein Fax in diesen Fällen.



    ---> Und es gibt die sogenannte gewillkürte Schriftform. Da normalerweise Verträge formfrei abgeschlossen und auch beendet werden können, ist es in solchen Fällen erforderlich, daß die Schriftform im Vertrag vereinbart wird. Bei Mobilfunkverträgen geschieht dies in aller Regel in den AGB.


    Bei derartigen Vereinbarungen reicht aber die Kündigung per Fax aus. Wenn die Kündigung dann auch noch bestätigt wird, sowieso.


    Siehe auch hier

    Hier stand eine Signatur.

  • Re: Kündigung per Fax ist unwirksam


    Ich kündige Verträge der Einfachheit halber immer erstmal per Fax. Dann gebe ich dem Vertragspartner eine Woche, eine Bestätigung rüberkommen zu lassen. Kommt keine Bestätigung, kündige ich per Einschreiben. In den meißten Fällen (ich schätze mal 70%) reicht das Fax aus, um an eine Kündigungsbestätigung zu kommen.

  • Mobilfunkverträge wird man auch weiterhin per Fax kündigen können. :top:

    Samsung Galaxy S4: DeutschlandSIM (Allnet-Flat + 1GB Data, Vodafone-Netz)
    Samsung Galaxy S2: Klarmobil (Allnet-Flat + 500MB Data, Telekom-Netz)

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