Ich bin seit ca. 10 Jahren 1&1 Kunde und zufrieden mit Preis und Leistung.
Vor etwa zwei Jahren bin ich ein eine Großstadt gezogen und habe meinen DSL Vertrag entsprechend mitgenommen.
Zu diesem Zeitpunkt begann die Problematik mit Störungen in der Leitung (Rauschen am Telefon, Abrisse der DSL Verbindung)
Am Anfang meldete ich die Störngen per Telefon. Nachdem mir dies zu teuer wurde und ich dadurch auch nie einen Beleg oder sonst was in der Hand hatte stieg ich um auf Fehlermeldungen per Telefax.
Ich meldete die Fehler insgesamt in verschiedenen Abständen 6 mal - jeweils mit Fristsetzung von 14 Tagen.
In meinem vorletztem Schreiben kündigte ich bei weiteren Störungen die Vertragsauflösung an.
In meinem letzten Schreiben kündigte ich den Vertrag zum 31.07.2008 - gem. AGB außerordentlich.
Darauf kam erst mal die Frage welchen meiner DSL verträge ich Kündigen möchte. Ich hatte scheinbar zwei da ich mal ein Upgrade angenommen hatte. Das mir das nicht früher aufgefallen ist, ist klar mein Fehler aber wer geht davon aus, wenn er von z.b. Von Tarif A in Tarif B wechselt den alten Vertrag kündigen mus.
Ich erklärte das 1&1 und verwies erneut auf das Sonderkündigungsrecht.
Als Antwort erhielt ich "...schade das Sie kündigen wollen.... aber wir haben Ihre Kündigung zum 31.08.2009 (neun) aktiviert.
Eine vorzeitige Vertragsauflösung ist gem. unseren AGB nicht möglich.
Habe dann in einem weiteren Schreiben erklärt, dass ich gem. AGB und auch BGB §§ 313 und 314 ein recht auf Vertragsauflösung habe.
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Liege ich jetzt total falsch und ist 1&1 wirklich im Recht?
Wer hat ähnliche Probleme (gehabt)?
Gruß Thorsten