Rückgaberecht T-Mobile

  • Als Gebrauch wird üblicherweise alles, was über eine SMS und eine Gesprächsminute hinausgeht, betrachtet.

  • Hallo


    Teste das Iphone doch einfach mit einer T-Mobile Prepaid Karte, es müsste sich mit jeder Karte aktivieren lassen, ansonsten Jailbreak und wenn es nicht gefällt einfach wiederherstellung in I-tunes, dann ist es im wieder im Originalzustand.


    Folie eben auf dem Gerät lassen und halt vorsichtig mit dem Gerät umgehen.


    Die Sim die dabei ist einfach im Umschlag lassen.


    Jan

  • Problematisch könnte es aber mit im Gerät integrierten Minutenzählern und SMS-Zählern werden, also vorher dahingehend prüfen, ob sowas im IPhone vorhanden ist und inwieweit sie sich zurücksetzen lassen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Cellularrentals
    Hallo


    Teste das Iphone doch einfach mit einer T-Mobile Prepaid Karte, es müsste sich mit jeder Karte aktivieren lassen, ansonsten Jailbreak und wenn es nicht gefällt einfach wiederherstellung in I-tunes, dann ist es im wieder im Originalzustand.


    Bitte erzähle sowas nicht, dadurch erlischt die Garantie vom IPhone und ein Umtausch wird somit ausgeschlossen!

  • Zitat

    Original geschrieben von prozac1
    Es ist allgemein so, dass das Widerrufsrecht erlischt, sobald man die Sache in Gebrauch nimmt.


    Siehe dazu §312d III Nr. 2 BGB.


    Das stimmt nicht. Der reine Gebrauch der Sache kann das Widerrufsrecht nicht zum Erlöschen bringen, er löst höchstens Wertersatzansprüche des Unternehmers aus.



    Anknüpfungspunkt für den Ausschlusstatbestand des § 312d III Nr. 2 BGB ist vielmehr die Inanspruchnahme der Dienstleistung durch den Verbraucher.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Die Leistung und das subventioniert erworbene Handy hängen aber zusammen, man kann also nicht einfach den Vertrag widerrufen und das Handy behalten, noch umgekehrt, folglich lässt die Nutzung der SIM-Karte über das Maß des "Ausprobierens" das Widerrufsrecht erlöschen.

  • Zitat

    Original geschrieben von prozac1
    Die Leistung und das subventioniert erworbene Handy hängen aber zusammen, man kann also nicht einfach den Vertrag widerrufen und das Handy behalten, noch umgekehrt, folglich lässt die Nutzung der SIM-Karte über das Maß des "Ausprobierens" das Widerrufsrecht erlöschen.


    Bezüglich der Dienstleistung bin ich ja bei dir (wobei es da bei einer teilbaren Dienstleistung, wie sie hier vorliegt, auch deutliche Stimmen dagegen gibt, siehe z.B. Diskussion hier: http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=3120277#post3120277 )


    Du schriebst aber, es sei allgemein so, dass ein WRR erlösche, man die Sache in Gebrauch nehmen würde.


    Und das ist m.E. nach falsch bzw. sehr irreführend. Zum einen muss es dabei um ein WRR in Bezug auf einen Dienstleistungsvertrag gehen (also ist "allgemein" schon mal nicht zutreffend, da bei Kaufverträgen nicht zutreffend), zum anderen nimmt man eine Dienstleistung in den meisten Fällen bewusst in Anspruch und nicht konkludent durch die Ingebrauchnahme einer Sache.


    Der durchschnittliche Leser wird deinen Beitrag nämlich so verstehen, dass, wenn er das Handy einschaltet und benutzt, damit sein WRR bzgl. des gesamten Vertrags erlischt. Das ist aber nicht der Fall, solange er nicht auch die mitbestellte SIM einlegt und damit Dienstleistungen abruft.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Ok, dann habe ich mich evtl missverständlich ausgedrückt, in einem weiteren Post habe ich ja geschrieben, dass man das Gerät ruhig mit einer anderen als der betreffenden mitgelieferten SIM-Karte ruhig testen kann.

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