handyzek.de E-Comm Erdin Communication GmbH, 07/10: Insolvenz, 09/11: Präzedenzfall

  • AleX4u:



    Du hattest vorher auch die Anfechtung von der Insovenzverwalterin erhalten, dann die Mahnung, dann kam der Mahnbescheid, gegen den du in Widerspruch gegangen bist. Nun kam es zum streitigen Verfahren.


    In der mdl. Verhandlung saß dann also ein RA in Untervollmacht der Insovenzverwalterin?


    Behauptet der nun, dass die seinerzeitige Leistung ohne Rechtsgrund oder dass sie aufgrund eines Schenkungsvertrags erfolgt ist?


    Die Anfechtung wurde doch auch bei dir auf § 130 I, II InsO gestützt und mit Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit begründet?


    Dann wäre es doch widersprüchlich, wenn man nun im streitigen Verfahren die Auffassung vertritt, es handle sich um eine Schenkung. Im Fall einer Leistung auf eine Schenkung handelt es sich um eine unengeltliche Leistung im Sinne von § 134 I InsO. Dies hätte zwei wesentlich Vorteile für die gute Insovenzverwalterin:


    1. Ist die Anfechtung nicht an subjektive Merkmal geknüpft (Kenntnis)
    2. Beträgt die Frist hier 4 Jahre anstatt 3 Monate.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von AleX4u
    xecuta Ich habe mein Geld durch ein Inkassounternehmen erhalten. Der Richterin ist es egal ob es weltfremd erscheint Schenkungen zu tätigen. Manche Unternehmen Verschenken halt noch etwas, bevor es den Bach runter geht.


    als du deine Forderungen über Inkasso geltend gemacht hast, dann musstest du die Forderungen auch begründen und beweisen. Wie/womit hast du es damals gemacht?


    Eine Schenkung ist ein unentgeltlicher Vertrag.
    Frage an alle - auch deinen Anwalt - ist die Auszahlung eine unentgeltliche Leistung, d.h. musstest du nicht auch eine Gegenleistung erbringen?


    In meinen Augen musstest du eine Gegenleistung erbringen. Diese bestand nämlich darin, dass du (über Handyzek) einen (Mobilfunk)Vertrag mit einem Dritten (Vodafone) geschlossen hast.


    Leistung <-> Gegenleistung
    Auszahlung <-> Vertragsschluss mit Vodafone über Handyzek (oder umgekehrt)


    Dass die Auszahlung Handyzek leisten musste und nicht Vodafone, dürfte doch leicht zu beweisen sein.

  • Die Begründung im Mahnbescheid ist unerheblich, da das Mahngericht die Begründetheit der geltend gemachten Forderung überhaupt nicht prüft.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Dauerposter soweit richtig


    Das wird vom Kläger beschrieben:


    "...Nach alledem bleibt der Beklagte weiterhin den Beweis über die angebliche
    rechtliche Verpflichtung zur Auszahlung einer Provision bzw. die behauptete
    Vereinbarung über die Auszahlung einer Provision schuldig. Damit ist der Tatbestand
    des § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO erfüllt. Insbesondere liegt eine mittelbare
    Gläubigerbenachteiligung durch die Auszahlung an den Beklagten vor. Auf diese
    Auszahlung bestand zu keinem Zeitpunkt ein rechtlicher Anspruch, so dass die
    Leistung inkongruent ist. Der Beklagte hat die Zahlung auch im letzten Monat vor
    AntragsteIlung durch die Schuldnerin erhalten..."



    xecuta Ich habe es damals mit dem Bestellzettel begründet. Dies hatte damals ausgereicht, vor der Richterin ist dieses Blatt Papier wertlos, da nur meine Unterschrift drauf ist.


    Zitat


    Dass die Auszahlung Handyzek leisten musste und nicht Vodafone, dürfte doch leicht zu beweisen sein.


    Und wie ? =(



    Das mit der Kenntnis der Insolvenz ist soweit kein Problem, da ist die Richterin unser Meinung.

    2 T-Mobile web´n´walk [s]@ home 100 Connect Verträge[/s] [Vesat]
    1 o2 IP100 Vertrag, 4 o2 Can Test Verträge, 1 Vodafone Superflat Young Eplus [Logitel]
    4 Vodafone Internet WE Verträge [Talkthisway]
    1 Talkline Clever Flex Plus Vodafone [Handytick]

  • Zitat

    Original geschrieben von AleX4u
    "...Nach alledem bleibt der Beklagte weiterhin den Beweis über die angebliche
    rechtliche Verpflichtung zur Auszahlung einer Provision bzw. die behauptete
    Vereinbarung über die Auszahlung einer Provision schuldig.


    In der Klagebegründung schreiben die also, es habe keine Verpflichtung zur Auszahlung bestanden. Wie jetzt? Erstmal soll es eine Schenkung gewesen sein und jetzt auf einmal keine Verpflichtung?
    Wieso hat sich handyzek nicht gegen den Mahnbescheid gewehrt, wenn keine Verpflichtung bestand?


    Kann Handyzek und die Insolvenzverwaltung das einfach so wider besseres Wissen behaupten? Ist das nicht zumindest der Versuch eines Betrugs?


    Und das hier reicht nicht aus?
    http://www.telefon-treff.de/sh…ighlight=190&pagenumber=1


    Wenn du/man/dein Anwalt/die Richterin sich hier hunderte Auszahlungangebote anschaut, dann wird man feststellen, dass Auszahlungen zuerst vom Händler geleistet werden. Wenn es Rabatte/Gutschriften von den Netzbetreibern und Providern gibt, dann wird das auch so erklärt.


    Sollte das Angebot, welches du wahrgenommen hast nicht präzise genug sein, dann muss es ausgelegt werden. Wollte Handyzek auszahlen oder wollte handyzek klarstellen, dass das Geld von Vodafone kommt? Mann könnte ja bei Vodafone fragen. Wenn nein, dann hat handyzek hier gelogen.


    --> Objektiver Empfängerhorizont (Erklärung hier )


    [EDIT]
    in dem Angebot von Handyzek heißt es ja:
    "Auszahlung:
    Die Auszahlung wird circa 8 Wochen nach Abschluß der Bestellung überwiesen."


    Hat schon jemand eine Auszahlung 8 Wochen nach Abschluß der Bestellung von Vodafone überwiesen bekommen? :D

  • Für die Richterin war der objektive Horizont, dass das Geld von Vodafone kommt, so begann sie ihre Einleitung, ohne Scherz. Ich denke die Richterin wird Vodafone wegen so einer "Kleinigkeit" nicht vorladen.

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  • Das Problem liegt darin, dass die ganzen Threads bei TT kein Angebot darstellen. Vielmehr gibt der Kunde regelmäßig erst ein Angebot an den Händler ab, der dieses dann annimmt (ausdrücklich oder eben durch Vermittlung des Mobilfunkvertrags). Der Kunde sollte also in seinem Angebot ausdrücklich Bezug auf die Modalitäten z.B. in TT-Thread XY nehmen, oder besser noch, alle Details in sein Angebot mitaufnehmen.


    Die Sache ist aber nicht rund.


    Zuerst soll es eine Schenkung gewesen sein (134 InsO), nun eine Leistung ohne Rechstgrund (131 InsO).


    Die primäre Beweislast für die Voraussetzungen der Anfechtung nach 131 InsO trägt der Insolvenzverwalter. Also müsste er im Bestreitensfalle auch beweisen können, dass eine inkongruente Leistung gegeben ist, und nicht du, dass die Leistung mit Rechtsgrund erfolgt ist. Du hast ja auch (qualifiziert) bestritten, indem du die Grundlagen des Angebots (Thread bei TT, Schilderung des normalen Ablaufs solcher Angebote im Normalfall) ausführlich geschildert hast.


    Evtl. wäre es sinnvoll, nochmal bei VF anzufragen, ob für den betreffenden Vertrag eine Provisionszahlung an den Türken geflossen ist (auf blöd stellen, Händler verweigert Auszahlung, weil angeblich VF nicht an ihn gezahlt hat etc.)



    Den Wink in Richtung Prozessbetrug hatte ich weiter oben auch schon gegeben.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von AleX4u
    Für die Richterin war der objektive Horizont, dass das Geld von Vodafone kommt, so begann sie ihre Einleitung, ohne Scherz. Ich denke die Richterin wird Vodafone wegen so einer "Kleinigkeit" nicht vorladen.


    Ich denke, die Richterin sollte nicht vom objektiven Empfängerhorizont reden, wenn sie keine Ahnung vom Tuten und Blasen hat.


    Hast du eventuell noch die Bestellmail?

  • @Alex4you:


    Versuche dein Glück doch mal via Google Cache und web.archive.org.


    Da findet man auch sowas:


    http://webcache.googleusercont…l=de&source=www.google.de


    Insbesondere aus dem Sternchenhinweis (** Auszahlung angegeben in Brutto nur gültig bei Abschluss des jeweils angebotenen Handyvertrages. Es entstehen weitere Kosten, die Sie durch Klick auf Tarifdetails einsehen können. Eine Auszahlung erfolgt nur bei Bestellung des Vertrages ohne beigabe eines weiteren Produktes in den Warenkorb. Den ggf. anfallenden Auszahlungsbetrag erhalten Sie ca. 8 Wochen nach Aktivierung Ihres Mobilfunkvertrages durch Überweisung auf Ihr Girokonto.) folgt aus dem "ohne beigabe eines weiteren Produktes in den Warenkorb" denklogisch, dass es sich um eine Leistung des Türken und nicht von Vodafone handelt.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • xecuta


    Ich habe den Bestellzettel und die Bestellmail noch


    Dauerposter


    Welche Abteilung muss ich da Verlangen, die mir so eine Auskunft geben kann, der normale Vodafone MA wird da nichts wissen, oder?

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