Was war das für ein (Sonder-)Fahrzeug?

  • Zitat

    Original geschrieben von Muggs85
    Als ich mitm KTW mal nen Spenderniere durch den Landkreis kutschierte hieß es mit Sonderrechten. :D:D

    Und wo ist da die Stelle zum Lachen? :confused: :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von H&S
    zumeist fährt MedicOne hier in Braunschweig mit 5er tourings herum. Und das in einer Art und Weise, die zum Teil eben nicht mehr durch die Sonderbefugnisse der StVO gedeckt sein dürften, da oftmals "nur drauf zu" gehalten wird.


    Würde ja passen... Auch BMW und auch Fahrstil wie Sau. :mad:


    Zitat

    Insofern kann ich nur raten, immer schön an die zuständige Ordnungsbehörde schreiben und mitteilen, "wie" die Sonder- und Wegerechte genutzt wurden.


    Ich war glücklicherweise noch rechtzeitig auf der rechten Spur, als dass er mich mit Lichthupe hätte zum Fahrstreifenwechsel nötigen können - im Gegensatz zu dem vor mir fahrenden Fahrzeug, dem (siehe Erstposting) ziemlich unmissverständlich klargemacht wurde, dass er doch bitte die rechte Fahrbahn zu benutzen habe. An seiner Stelle hätte ich noch gestern ein Schreiben an die Ordnungsbehörde formuliert. :rolleyes:


    Werden bei so einer (Sonder-)Fahrt alle Dienststellen der Autobahnpolizei informiert, die auf der Fahrstrecke liegen?



  • Spätestens wenn sie nen Unfall bauen und sie dann die komplette Schuld bekommen merken sie es sich... klar ist das zu spät .


    EDIT:


    TMausHB wieso sollten die Dienststellen alarmiert werden ?

  • Zitat

    Original geschrieben von *Hirschi*
    Und wo ist da die Stelle zum Lachen? :confused: :rolleyes:


    Die gibt es für Außenstehende wahrscheinlich nicht. Ich musste beim schreiben des Beitrags an meine lustige Zivi-Zeit zurückdenken und schwebte in Euphorie ;)

    Erde, die uns dies gebracht,
    Sonne, die es reif gemacht,
    liebe Sonne, liebe Erde,
    euer nie vergessen werde!

  • Die Autobahnpolizei wird nicht informiert, warum auch, macht ja keinen Sinn...


    In Rettungsdienstkreisen ist es aber üblich sich jeweils bei der Leitstelle, durch deren Gebiet man fährt, an- und abzumelden. Das ist allerdings unabhängig von der Benutzung / Nicht-Benutzung der Sonder- oder Wegerechte, es dient dazu dass man einen Ansprechpartner hat wenn es unterwegs Komplikationen gibt oder dass die Leitstelle einen ansprechen kann wenn sie zufällig an der Route eine Notfallmeldung hat und die Chance besteht sehr schnell einen qualifizierten "Erst"Helfer dorthin leiten zu können.


    Sonder- und Wegerechte befreien einen davon die Regeln der STVO beachten zu müssen, aber sie sind kein Freibrief für hirnloses Drauflosfahren. Die Sorgfaltspflicht muss immer gewahrt bleiben und wenn es kracht steht ein Blaulichtfahrer vor Gericht IMMER mit einem Bein im Gefängnis weil er regelmäßig den Verdacht auf sich zieht, den Unfall mit verursacht zu haben. Selbst wer noch so anständig gefahren ist, ist er erstmal in einer blöden Position.
    Und dass die Sorgfaltspflichten sowieso nie aufgehoben sind, ist ja eh klar.


    Es wäre mal interessant zu wissen was bei derartigen Fahrern in den Arbeitsverträgen steht oder ob es da Dienstanweisungen gibt. Ich glaube nämlich nicht dass Firmen es gut heißen wenn das Personal so unterwegs ist. Ich kenne zahlreiche Rettungsdienste, bei denen der Arbeitgeber inzwischen festgesetzt hat dass bei grober Fahrlässigkeit nicht mehr der AG haftet, sondern der Mitarbeiter. Und wann es sich um grobe, wann um leichte Fahrlässigkeit handelt, wird oft an klaren Regeln fest gemacht. Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit in der Stadt um max. 25 km/h, an Ampeln MUSS das Auto gestoppt haben bevor man über ein Rotlicht fährt etc. Wer sich daran nicht hält kann sich im Un-Fall nicht mehr auf die Versicherung seitens der AG verlassen, sondern haftet alleine - und das sollte man vermeiden wenn man sich überlegt, um welche Summen es gehen kann wenn man Verursacher eines Unfalls ist und es blöd läuft, also Millionenschäden entstehen, wenn man Pech hat.


    Dass die Theorie anders ist als die Praxis, manche Leute auch blaulichtgeil sind und gerade auf der Autobahn vergessen, was ihnen in der Theorie beigebracht wurde, mag sein. Normalerweise holt man die Leute mit einer jährlichen Fahrerschulung, in der all dieses nochmal explizit erklärt wird, zurück auf den Boden der Tatsachen.


    Keine Ahnung wie da die Politik in der Firma des BMW-Fahrers ist, ob die das auch so handhaben oder nicht... Mit Blaulicht über die Autobahn zu kacheln macht schon Spaß, keine Frage. Aber es muss immer im Hinterkopf bleiben dass man dennoch niemanden gefährden und sich nicht auf völlig unsicheres (zivil)rechtliches Glatteis begeben darf. Soviel geistige Reife sollte man bei jedem Autofahrer, und erst Recht wenn man solche Fahrzeuge bewegt, vorraussetzen.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Zitat

    Original geschrieben von Printus
    ............ Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit in der Stadt um max. 25 km/h, ........

    Dafür braucht man aber scheinbar keine Sonderrechte, dass schaffen viele Leute auch so! :D

  • Zitat

    Original geschrieben von Printus
    an Ampeln MUSS das Auto gestoppt haben bevor man über ein Rotlicht fährt


    Hatte letzten Monat noch eine Rechtsschulung zu dem Thema, Rote Ampfeln sind nur mit Schrittgeschwindigkeit zu überfahren und als Fahrer des Fahrzeuges trägt man selbst dann noch eine Teilschuld bei einem Unfall.


    Zum Thema Geschwindigkeit: Bei Unfällen die sowohl innerorts als auch ausserorts ab 30kmh über der max zugelassenen Geschwindigkeit passieren ist der Fahrer zu 100% Schuld .

  • Zitat

    Original geschrieben von c4bu
    Hatte letzten Monat noch eine Rechtsschulung zu dem Thema, Rote Ampfeln sind nur mit Schrittgeschwindigkeit zu überfahren und als Fahrer des Fahrzeuges trägt man selbst dann noch eine Teilschuld bei einem Unfall.


    Ist ja auch klar, wer über eine rote Ampel fährt und einen Unfall verursacht kann schlecht sagen dass er unschuldig sei...


    Zitat

    Original geschrieben von c4bu
    Zum Thema Geschwindigkeit: Bei Unfällen die sowohl innerorts als auch ausserorts ab 30kmh über der max zugelassenen Geschwindigkeit passieren ist der Fahrer zu 100% Schuld .


    Das halte ich allerdings für eine an den Haaren herbeigezogene Aussage, mit denen man die Teilnehmer der Schulung nur räsonieren wollte. Es ist nirgendwo klar definiert wie weit man bei der Überschreitung der STVO-Regeln gehen darf. Klar ist nur dass, wenn etwas passiert, der Richter die Verhältnismäßigkeit des Fahrverhaltens bewerten wird. Wer mit 29 km/h zuviel ein Kind vor einer Schule über den Haufen fährt, kommt bestimmt nicht glimpflich davon nur weil es keine 30 km/h waren. Außerorts sind 30 km/h oberhalb der erlaubten Geschwindigkeit ein Witz, der Otto Normalverbraucher fährt doch schon standardmäßig 20 km/h zu schnell...


    Und wenn einem ein anderer reinfährt ohne dass man irgend etwas dafür konnte, kann man dafür auch nicht selber bestraft werden - auch nicht wenn man mehr als 30 km/h zu schnell war - deswegen sind die 100% Schuld so nicht haltbar.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

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