Vertragsübernahme: KANN- oder MUSS-Leistung?

  • Hallo Zusammen,


    ich möchte gerne mehrere Mobilfunkverträge auf eine andere Person überschreiben, allgemein ist bei meinem Anbieter auch möglich, gegen entsprechende Gebühr.


    Ich befürchte jedoch, dass aus verschiedenen Gründen (welche ich hier nicht weiter erläutern möchte) dem widersprochen wird.


    Daher meine Frage:


    Ist eine Vertragsübernahme eine KANN- oder eine MUSS-Leistung? (Vorr. Bonität des Übernehmers ist gegeben)?


    Kann also mein Anbieter sagen, "Nein bei Ihnen Herr d4ncer akzeptieren wir keine Vertragsübernahme, sie müssen den Vertrag bis Ende der MVLZ weiterführen!" oder habe ich Recht welches sich aus den AGB oder sonst woher ableitet?


    Vielen Dank für Eure Meinung!


    LG

  • Du wirst den Anbieter wohl kaum zwingen können, den Vertrag auf eine andere Person umschreiben zu lassen.
    Der Vertrag wurde mit dir geschlossen und keinem anderen.
    Und mir ist bei keinem Anbieter eine Klausel bekannt, die das Recht beinhaltet, den Vertrag auf eine andere Person umzuschreiben.


    Wenn der Anbieter "Nö" sagt, wirst du dich wohl damit abfinden müssen.



    Grüße
    Stefan

  • Der neue Vertragsinhaber wird halt einer eigenen Bonitätsprüfung unterzogen. Wenn er durchfällt, geht es mit dem Vertragspartner nicht. Aber habe noch nie gehört, dass sich ein Betreiber dagegen sträubt, wenn jemand an sich einen Vertrag umschreiben lassen möchte.


    Sofern es also nicht an dem ominösen Dritten liegt, wird es auch gehen. :top:

    iPhone X 256GB

  • Zitat

    Original geschrieben von crooks
    Der neue Vertragsinhaber wird halt einer eigenen Bonitätsprüfung unterzogen. Wenn er durchfällt, geht es mit dem Vertragspartner nicht. Aber habe noch nie gehört, dass sich ein Betreiber dagegen sträubt, wenn jemand an sich einen Vertrag umschreiben lassen möchte.


    Sofern die Bonitätsprüfung positiv ausfällt, wird der Inhaberwechsel in der Regel kein Problem sein. Ein Anspruch des Kunden existiert aber AFAIK nicht.
    Alle mir bekannten Formulierungen lauten derart, dass beide Vertragspartner einem Inhaberwechsel zustimmen müssen. Ergo kann der Netzbetreiber/Provider wohl kaum dazu verpflichtet werden.

  • Nein. Ein einklagbarer Anspruch besteht nicht. Aber es wird sich unter ordentlichen Voraussetzungen sicherlich niemand querstellen.

    iPhone X 256GB

  • das ganze ist eher eine Kullanzsache, deshalb kann der Anbieter frei wählen wen er nimmt und wen nicht, genanu wie bei Neukunden.

  • bei vodafone ists eine kann leistung ;)

    Zitat

    8. Vertragsübernahme
    Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit Zustimmung von VF D2 übertragen.

    NoxX

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