Strafbefehl erhalten - was tun?

  • Zitat

    Original geschrieben von KingBoa
    Mir stellt sich gerade die Frage: Wenn so ein Strafbefehl einfach so vom Himmel fallen sollte, ist der überhaupt echt oder ne neue Abzockermethode?


    Hatte ich auch gedacht: am Besten beim Gericht anrufen. Da gibts ja ne Hotline in jedem gericht.

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Zitat

    Original geschrieben von loyo
    Äh, wo soll da eine Abzockmethode sein? :confused:


    Die besteht darin, dass man die "Strafe" bezahlt! :rolleyes:

  • Moin!


    Wäre ja mal interessant zu erfahren, an wen genau die Strafe zu bezahlen ist ...
    Dürfte ja relativ einfach herauszufinden sein, ob das eine offizielle Stelle ist, oder ob da einer sein eigenes Konto angegeben hat. Erinnert mich irgendwie an die gefälschten "Knöllchen", die vor Jahren verteilt wurden und auf denen einer sein Privatkonto angegeben hatte.


    Gruß, Diet

  • @ KingBoa: Wobei beim Strafbefehl in aller Regel noch keine konkrete Zahlungsaufforderung (Bankverbindung u.a.) mit dabei ist, da die Zahlungsaufforderung nach Rechtskraft des Strafbefehls dann von der Staatsanwaltschaft und nicht vom Gericht verschickt wird ;)


    Gruß,
    Loyo

  • Für mich hat sich ds so angehört, dass soll er jetzt schon mal bezahlen (art Vergleich). Naja, sein Anwalt sollte Ihm da wohl weiterhelfen können. Wobei ich glaube, dass sich die ganze Sache doch sehr lang ziehen wird. Bis da alle Beweise und Nachweise erbracht wurden...

  • Hallo,
    das Schreiben ist echt, es steht drin, daß man eine Zahlungsaufforderung abwarten soll; ich habe beim Amtsgericht angerufen.
    Zur Entlastung der Gerichte ist es beim Verdacht auf kleine Vergehen nicht unüblich, so zu verfahren. Nur bei Einspruch kommt es dann ggf. zur Verhandlung.
    Den Einspruch habe ich eben abgeschickt.
    Die Karte ist Mitte letzten Jahres mißbraucht worden.
    Grüße
    Jürgen

  • Hi,
    was mich etwas stutzig macht ist, dass da 30 Tagessätze gezahlt werden sollen. Oder steht auch eine Summe dabei?
    Der Tagessatz wird doch auf Grund des Einkommens (Vermögens) festgelegt wenn ich das richtig im Hinterkopf habe. Wenn eine Summe schon festgelegt ist müssten die Einkommensverhältnisse doch vorher abgefragt worden sein?
    Oder soll man erstmal 30 Tagessätze akzeptieren und die zu zahlende Summe wird dann später festgelegt? :confused:


    Gruß


    octo32

  • Interessant wie schnell man in die Mühlen der Justiz in Deutschland geraten kann.


    Habe letzt für meinen Vater bei einem Gerichtsvollzieher den Sachstand einer beauftragten Pfändung wegen Krankheit in Erfahrung bringen sollen.
    War total verwirrt wie unfreundlich mich dieser behandelte, mehrmals nach meinem Vornamen fragte, mir meine gewünschten Auskünfte verweigerte und stattdessen sein Erscheinen bei mir mit einem Haftbefehl ankündigte.


    Er hätte einen solchen für meinen Wohnort mit gleichem Familiennamen, aber anderem Vornamen und anderer Strasse. Und jetzt kommt es: dies wäre in Wahrheit ich. Hat diesen überhaupt nicht interessiert, dass ich weder den Vorgang noch die andere Person kenne, die es anscheinend aber gar nicht gibt.


    Dies war Freitags, Montags um 8 Uhr stand der doch tatsächlich vor der Tür. Hatte gerade meine Rechtschutzversicherung am Telefon (diese hat dann die Kostenübernahme wegen einer ggf. vorliegenden vorsätzlichen Tat abgelehnt), er ist dann allerdings, nachdem auch der zweite Vorname auf meinem Personalausweis nicht dem auf dem Haftbefehl entsprach, wieder abgezogen.


    Unglaublich - aber wahr, wie schnell man hier in das Visier in "einer amtlichen Angelegenheit" so sein Einlassbegehren, kommen kann.


    Mein Fazit: Schnell ist man unschuldig in irgend einem Vorgang das "Objekt der Begierde". Meine Rechtschutzversicherung erhielt übringends zum Dank für Ihr 11-jähriges Vertrauen in mich die umgehende Kündigung.

  • Zitat

    Original geschrieben von juerglein
    Meine Rechtschutzversicherung erhielt übringends zum Dank für Ihr 11-jähriges Vertrauen in mich die umgehende Kündigung.


    Verständlich. Allerdings ist es afair so, daß die nicht zahlen dürfen, wenn es Vorsatz war. Trotzdem würde ich an deiner Stelle die Versicherung kündigen, denn sollte es wirklich so sein, daß sie dir nicht helfen dürfen, hätten sie es genau so sagen können und damit erklären, daß sie gerne würden, aber eben nicht dürfen.

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