Krankenversicherung für einen Selbständigen unter folgender Situation notwendig?

  • Ich frage für einen Bekannten. Folgende Situation:
    Person X ist hier selbständig tätig seit Jahren. Nun hat er eine feste Stelle als Arbeitnehmer in einem anderen europ. Land erhalten und ist dort vor ca. 6 Monaten umgezogen.


    Er hat hier in D noch ein langfristiges Projekt aus seiner Selbständigkeit laufen. Er ist hier derzeit als Selbtsändig krankenversichert und auch im anderen europ. Land.


    Die Frage: sein Unternehmen ist ja hier noch vorhanden, aber er ist im Ausland. Muss er für sich selbst hier krankenversichert sein?
    (Achso, beim Unternehme hier in D gibt es nur eine 400-Eur Angestellte- vielleicht ist die Info relevant, daher mal erwähnt)

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • eine Krankenversicherung reicht innerhalb der EU. Eigentlich weltweit. Wenn ein Deutscher in Namibia einen Unfall bei Schwarzarbeit erleidet, zahlt ihm die deutsche KV auch die Heilungskosten, zumindest nach deutschem Tarif. Innerhalb der EU hat man darüberhinaus Behandlungsfreiheit, dafür gibt es ja so Auslandskrankenscheine oder diverse KV-Karten, die auch im Ausland akzeptiert werden. Notfalls muß die Rechnung vorgestreckt werden und die Kasse im versicherten Land erstatt die Behandlungskosten.


    Endgültige Klarstellung kann aber nur der Blick in die Bedingungen des jeweiligen Krankenversicherungsträgers bringen, vor allem wegen der ev. Obliegenheitspflichten bei einem Auslandsaufenthalt.


    Anders zu bewerten wäre die Unfallversicherung. Die Krankenversicherung zahlt ja nur die Heilungskosten, aber Arbeitsunfälle sind auch gegen Invalidität versichert. Dafür wäre eine eigene Versicherung pro ausgeübter Tätigkeit abzuschließen, wenn man das will.

  • Versichert sein muss er in Deutschland nicht, wenn er eine private KV in Deutschland hat und später wieder nach Deutschland zurückkehren möchte kann es aber Sinn machen die deutsche PKV weiterlaufen zu lassen weil der spätere Wiedereinstieg wegen des dann höheren Eintritssalters teurer werden dürfte, und wenn in der Zwischenzeit eine Erkrankung mit dauerhaften Folgen eintritt wird ihn keine PKV in Deutschland mehr nehmen.
    Und ein Wiedereintritt in die GKV nach einem Auslandsaufenthalt ist bei zu kurzer Vorversicherungsdauer auch nicht in allen Fällen möglich (Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze), ab dem 55. Lebensjahr generell gar nicht mehr.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!