Copyrightverletzung bei Ebay

  • Zitat

    Original geschrieben von gumi
      @maestro:


    das stimmt schon, Ebay reagiert auf so etwas immer ein "wenig" langsam... Ich habe daher oft meine Bilder auf eine eigene URL gelegt, so kann ich meine Bilder besser mit einem darüberliegenden transparente Bild schützen oder ich ändere wenn meine Auktio fertig ist und jemand auf meine URL verlinkt, sein (eigentlich mein :( ) Bild in die hochpixelige Abbildung einer rückwärtigen Hinterlassenschaft eines Hundes oder so ;) , das hilft!


    wenn der das ganze verlinkt hätte, wäre es ja kein Problem, dann hätte ich obiges oder ähnliches ;) auch gemacht.


    Aber das Problem ist ja, dass das Bild gespeichert und dann wieder hochgeladen wurden. Das mit dem transparenten Zeug: hab dir eine PN geschickt....

  • Meine Erfahrung...


    ...bei einem Gerät dass man selbst "geschaffen" hat (damit meine ich Modifikationen wie LED u.ä.) kann ich die Verärgerung verstehen!
    Mir werden auch immer wieder Bilder gemopst (bin wohl einfach ein begabter Photograf *LOL*). Da ich auch keine Lust habe meine Bilder aufwendig zu verändern, werde ich wohl in Zukunft (wenn dies der Fall ist) einfach ausdrücklich darauf hinweisen dass ich nur frische, selbst geschossene Bilder in der Auktion habe. Was andere dann damit anstellen ist mir dann relativ egal.


    Aktuelles Beispiel: Ein S35 Dummy


    Hab dem "Dieb" folgendes geschrieben:
    Na na na, schon 83 Bewertungen und es dann noch nötig haben Bilder zu klauen? Aber musst schon zugeben dass mir das Bild echt gut gelungen ist- oder? *GRINS* Viel Erfolg mit meinem Bild! Gruß, Kai


    Antwort:
    Ich hätts nicht so schön machen können :-)) Lg aus Wien Simone

  • Zitat

    Original geschrieben von Benz-Driver
    Hmm, bin mir nicht sicher wg. Copyright weil er das Bild ja ziemlich verändert hat. Damit meine ich nicht nur den entfernten Schriftzug, sondern, das Bild ist verkleinert und unscharf gemacht. Es ist nicht mehr identisch. Dein Bild war zwar das Ausgangsbild aber es ist jetzt ein ganz anderes Bild, es ist überhaupt nicht mehr identisch, obwohl es ähnlich ausschaut. Auf Pixelebene zerlegt ist es ein neues Bild - das ist vielleicht zu bedenken. Ich würde mich auf jeden Fall wg. sowas nicht auf einen Rechtsstreit einlassen.


    mfg,
    Oliver


    Hallo,


    ich denke mal, dass das Bild schon noch zu erkennen ist. Das ganze fällt dann nicht unter die sog. Verblassungsformel, die das BGB nennt; denn so lange irgendwie noch "etwas" von dem ursprünglichen Bild zu erkennen ist, findet diese Formel keine Anwendung (das hab ich auf nem Siemens-Schüler-Seminar in München gelernt ...)


    Im Falle eines Rechtstreites wäre auch die Beweislage zu bedenken, ich kann dazu aber auch keinen qualifizierten Rat geben.


    Gruß, Lukas

  • Ich kenne jemanden, von dem hat jemand (auf seinem Webspace und auhc dorthin verlinkt) n 6210 Bild gemopst. Das wollte derjenige dann nicht ändern :)


    Also hat ers gegen ein überfahrenes 62er ausgetauscht, dann hat ers geändert :) Und noch Werbung für ihn reingesetzt :)

    Samsung Galaxy S2

  • Zitat

    Original geschrieben von N0Body


    Also hat ers gegen ein überfahrenes 62er ausgetauscht, dann hat ers geändert :) Und noch Werbung für ihn reingesetzt :)


    das weiß ich noch... Aber Problem: das Bild ist nicht auf meinem Space, sonst hätte ich auch sowas gemacht, oder nen Hundehaufen, was weiß ich... :D

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