Autoversicherung: Prozente von Eltern übernehmen, wie läuft das ab?

  • Übernahme Schadenfreiheitsjahre 5 Jahre nach Versicherungsende


    Mahlzeit,


    ich habe die Möglichkeit die Schadenfreiheitsjahre einer seit 5 Jahren abgelaufenen KfZ-Versicherungen zu übernehmen. Dies machen jedoch nicht alle Versicherungen.


    Über die Versicherungs-Vergleichsseiten habe ich die entsprechende Option nicht finden können.


    Welche Versicherungen bieten die Übernahme der Schadenfreiheitsjahre nach einem so langem Zeitraum an?
    Hat da wer Erfahrungen?

    Ein altes skandinavisches Sprichwort sagt:
    Gelber Schnee schmeckt nicht nach Zitrone!

  • Re: Übernahme Schadenfreiheitsjahre 5 Jahre nach Versicherungsende



    Am besten die preiswertesten ausrechnen und dann kontaktieren, Der SF verfällt regulär erst nach 7 Jahren. Teilweise lassen Versicherer aber nicht aus seit Jahren ruhenden Verträgen übernehmen. Teilweise wird dies gar nicht angeboten (diverse Direktversicherer). Da ich selbst vor dem Problem stand habe ich recherchiert, aber keine Übersicht finden können. Deshalb einfach rundrufen...

    Zensur und Selbstzensur sind zum kotzen. Deshalb verabschiede ich mich aus diesem Forum. Automatische Zensur? Wer hat diesen Kotz hier eingeführt, geduldet und zugelassen? Zensur zu akzeptieren ist dumm und gefährlich zugleich. CU

  • Schade, ich hatte gehofft, dass ich diesen Weg umgehen kann....


    Die Erfahrung das die SF nicht übernommen werden können, habe ich schon machen müssen...

    Ein altes skandinavisches Sprichwort sagt:
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  • Such' Dir eine Versicherung vor Ort mit einem guten Vertreter/Ansprechpartner, der regelt das für Dich und erklärt Dir die Voraussetzungen.


    Haut das bei Dir altersmäßig hin, mit der SF-Klasse...?


    Gruß Jörg.

  • Re: Re: Übernahme Schadenfreiheitsjahre 5 Jahre nach Versicherungsende


    Zitat

    Original geschrieben von Heinzolm
    Der SF verfällt regulär erst nach 7 Jahren.


    Für den damaligen Versicherungsnehmer ;). Für die Übernahme eines solchen Vertrages gelten andere Fristen. In der Regel kann der Vertrag und die SF-Klasse nur übernommen werden, wenn der Vertrag nicht länger als 12 Monate ruht.


    qwer640:
    Besteht die Möglichkeit die Versicherung, wenn auch nur kurzzeitig, auf den damaligen Versicherungsnehmer laufen zu lassen, oder ist dies durch Tod nicht mehr möglich?

  • Merlin,


    das war mir neu. Die aktuelle Vers. hatte ich so verstanden, dass die 12-Monatsfrist die eigenen AGB sind.


    Was heisst kurzfristig, 12 Monate? Oder kann man Unterjährig die Vers. (außer zum Stichtag 30.11.) auch wechseln nur weil der VN wechselt?
    Angenommen Halter wechselt nicht und es gibt keinen Unfall.

    Ein altes skandinavisches Sprichwort sagt:
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  • Re: Re: Re: Übernahme Schadenfreiheitsjahre 5 Jahre nach Versicherungsende


    Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Für den damaligen Versicherungsnehmer ;). Für die Übernahme eines solchen Vertrages gelten andere Fristen. In der Regel kann der Vertrag und die SF-Klasse nur übernommen werden, wenn der Vertrag nicht länger als 12 Monate ruht.


    Das ist so pauschal nicht richtig. Es gibt Versicherungen die die SF-Klasse auch noch nach deutlich längeren Zeiträumen übernehmen. Zumindest bei der R+V funktioniert dies.


    http://www.ruv.de/de/uec/bedin…r_kfz_verbraucherinfo.pdf


    Es sind aber (zumindest dort) noch weitere Voraussetzungen zu erfüllen. Z.B. muss das Fahrzeug mit der alten Versicherung regelmäßig von dem neuen Versicherungsnehmer gefahren worden sein. War bei der alten Versicherung z.B. nur der alte Versicherungsnehmer als Fahrzeugnutzer festgelegt scheitert es schon hieran.

  • Re: Re: Re: Re: Übernahme Schadenfreiheitsjahre 5 Jahre nach Versicherungsende


    Zitat

    Original geschrieben von horstihorsthorst
    Das ist so pauschal nicht richtig. Es gibt Versicherungen die die SF-Klasse auch noch nach deutlich längeren Zeiträumen übernehmen. Zumindest bei der R+V funktioniert dies.


    Wie es eine spezielle Gesellschaft handhabt ist ziemlich egal. Die 12 Monate stellen die generelle Regelung dar, die jede Gesellschaft beibehalten oder aber auch verändern (verlängern) kann. Eine kürzere Zeit ist halt nicht möglich.


    qwer640 wird sowieso gezwungen sein, das bei seiner Wunschgesellschaft zu erfragen.


    qwer640:
    Nein, keine 12 Monate. Es kommt aber auch noch auf die Konstellation an. Willst du bei der Gesellschaft bleiben, bei der die Prozente jetzt sind, kann man das sicher innerhalb weniger Tage, maximal einen Monat, regeln.


    Ich würde da aber wirklich mal mit einem Vertreter der Gesellschaft reden, die Sachlage schildern und fragen, was man da machen könne.


    Sollen die Prozente auch noch zu einer anderen Gesellschaft wird es halt noch ein bisschen komplizierter, weil ein weiterer Zwischenschritt erforderlich ist, aber auch hier wäre dein Ansprechpartner der Vertreter dieser Gesellschaft.


    Eventuell kommen ja weitere Hürden, wie Nachweis, dass man das Fahrzeug die überwiegende Zeit gefahren ist, etc., dazu.

  • Richtig. Das mit den 7 Jahren gilt nur, wenn man selbst einen ruhende Vertrag aktivieren will. Bei Übertrag gelten zumeist 12 Monate. Das kann man doch aber einfach lösen, in dem man einen Schrottkarren mit RestTÜV in der Werkstatt des Vertrauens kurzfristig, z.B. 2 Monate auf den Vertrag und Versicherungsnehmer mit der hohe. SF anmeldet. Dann meldet man das Auto wieder ab und überträgt den frisch deaktivieren SF. Habe ich selbst schon so praktiziert.


    Natürlich kostet dieser Weg Geld für An- und Abmeldung, aber bei hohen SF lohnt es sich zumeist schon, da man ja auf zig Jahre spart...

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  • Re: Re: Re: Re: Re: Übernahme Schadenfreiheitsjahre 5 Jahre nach Versicherungsende


    Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Wie es eine spezielle Gesellschaft handhabt ist ziemlich egal. Die 12 Monate stellen die generelle Regelung dar, die jede Gesellschaft beibehalten oder aber auch verändern (verlängern) kann. Eine kürzere Zeit ist halt nicht möglich.


    Eigentlich ist das nicht egal. Das war ja jetzt nur ein Beispiel von wahrscheinlich mehreren Versicherungen, welche das so handhaben. Diese sucht man sich einfach aus, schließt dort einen Vertrag und wechselt dann einfach im nächsten Jahr, mit der dann eigenen SF-Klasse, zur gewünschten Versicherung.

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