Simply 5gb für 4,95mtl

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Ja, aber nicht zum 30.6., sondern zum 31.5: Da eine Kündigung immer nur zum Monatsende vorgesehen ist, ergibt sich hier eine Mindestvertragslaufzeit vom 15.12.08 bis 31.05.09! ...

    Dann ist es aber keine Mindestvertragslaufzeit von 6 Monaten. Rechne mal nach! Das müsste eigentlich jedem einleuchten.


    Ihr solltet euch mal entscheiden, ob es sich bei euren Verträgen um Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten handelt oder nicht!

  • Mindestvertragslaufzeit 6 Monate heißt: Der Vertrag läuft mindestens (genau) 6 Monate. Wenn er nicht gekündigt wird, verlängert er sich unter Umständen. Es heißt nicht: Die kürzeste Laufzeit beträgt mindestens 6 Monate, unter Umständen beträgt die kürzeste Laufzeit aber auch 6,5 Monate oder 6,8 Monate.


    Wenn Simply jetzt hin geht und lässt eine Kündigung nur zum Monatsende zu (in deinem Beispiel wäre also nur eine MVLZ von 5,5 oder 6,5 Monaten möglich, aber keine von genau 6 Monaten), müssen sie dies mE. zum vorhergehenden Monatsende tun. Und so haben sie es auch gemacht. Auf eine MVLZ von genau 6 Monaten kam man beim Simply Data also nur dann, wenn man genau zum Monatsanfang abgeschlossen hatte. Bei einem Abschluss während des Monats verkürzte sich die MVLZ faktisch auf 5,x Monate.

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    ... müssen sie dies mE. zum vorhergehenden Monatsende tun.

    Wieso sollten sie?
    Wer zwingt sie?

    Zitat

    Und so haben sie es auch gemacht.

    Eben nicht!

    Zitat

    Auf eine MVLZ von genau 6 Monaten kam man beim Simply Data also nur dann, wenn man genau zum Monatsanfang abgeschlossen hatte.

    Richtig.
    Nur bedeutet Mindestvertragslaufzeit von 6 Monaten nicht EXAKT 6 Monate, sondern, wie der Name schon sagt, mindestens 6 Monate, also 6,0, 6,1, 6,2, usw. NICHT aber 5,x Monate.

    Zitat

    Bei einem Abschluss während des Monats verkürzte sich die MVLZ faktisch auf 5,x Monate.

    Dann ist es aber eine MVLZ von 5 und nicht 6 Monaten!

  • 1. Wir interpretieren den Begriff unterschiedlich, da hilft wohl weiteres Diskutieren nicht. Nur so viel: Wenn ich einen Vertrag mit MVLZ von 6 Monaten abschließe, und diesen rechtzeitig zum Ablauf dieser MVLZ kündige, kann ich als Kunde erwarten, dass ich auch nur 6 x die Grundgebühr zahle. Und eben nicht 6,x mal. Alles andere wäre eine irreführende, und damit unwirksame Regelung in den AGB. Wenn der Anbieter es aus technischen Gründen nicht hinkriegt, tatsächlich nur 6 Monate abzurechnen, muss er sich halt mit 5,x begnügen.


    2. Du hast selbst geschrieben, dass du den Tarif nicht abgeschlossen hast. Woher willst du also wissen, wie Simply das handhabt? Wie gesagt, ich habe den Data Mitte November abgeschlossen und problemlos zum 30.04. gekündigt. Macht 5,5 Monate Laufzeit.


    Der Satz in den AGB "Er verlängert sich in der Variante mit der 6-monatigen Vertragslaufzeit um jeweils einen weiteren Monat, wenn eine der Parteien nicht schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Kalendermonatsende vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigt." ist also so zu verstehen, dass man zum Kalendermonatsende vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigen kann, und dies unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen. Und so wird er auch von Simply verstanden, nur mit den 4 Wochen kriegen Sie es nicht hin.

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    1. Wir interpretieren den Begriff unterschiedlich, da hilft wohl weiteres Diskutieren nicht.

    An mindestens 6 Monaten gibt es auch nichts zu interpretieren: Mindestens 6 Monate heisst mindestens 6 Monate. Punkt.

    Zitat

    Nur so viel: Wenn ich einen Vertrag mit MVLZ von 6 Monaten abschließe, und diesen rechtzeitig zum Ablauf dieser MVLZ kündige, kann ich als Kunde erwarten, dass ich auch nur 6 x die Grundgebühr zahle. Und eben nicht 6,x mal.

    Nein! Nicht, wenn es in den AGB anders steht. Und da steht, dass man nur zum Ende eines Kalendermonats kündigen kann. Also kann dein Vertrag genau 6 Monate dauern, aber auch 6,99 Monate. Aber keine 5,x Monate.

    Zitat

    Alles andere wäre eine irreführende, und damit unwirksame Regelung in den AGB.

    Die du aber, vor allem bei Drillisch, VORHER genauestens gelesen hast. Da steht das alles drin.

    Zitat

    Wenn der Anbieter es aus technischen Gründen nicht hinkriegt, tatsächlich nur 6 Monate abzurechnen, muss er sich halt mit 5,x begnügen.

    Deswegen hat er ja in den Vertrag reingeschrieben, dass eine Kündigung nur zum Monatsende möglich ist.

    Zitat

    2. Du hast selbst geschrieben, dass du den Tarif nicht abgeschlossen hast. Woher willst du also wissen, wie Simply das handhabt?

    Das weiss ich gar nicht.
    Ich kenne nur die Antwort-E-Mail von simply hier aus dem Thread. Und die ist klar und eindeutig.

    Zitat

    Wie gesagt, ich habe den Data Mitte November abgeschlossen und problemlos zum 30.04. gekündigt. Macht 5,5 Monate Laufzeit.

    Richtig. Dann hast du aber keine MVLZ von 6 Monaten. Ob du das haben solltest, weiss ich nicht. Vielleicht hast du ja auch gar keine MVLZ. Das weiss ich nicht. Vielleicht war Drillisch ja besonders nett zu dir? Auch das weiss ich nicht.

    Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Der Satz in den AGB "Er verlängert sich in der Variante mit der 6-monatigen Vertragslaufzeit um jeweils einen weiteren Monat, wenn eine der Parteien nicht schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Kalendermonatsende vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigt." ist also so zu verstehen, dass man zum Kalendermonatsende vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigen kann, und dies unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen.

    Er kann aber auch so verstanden werden, wie er da steht, nämlich so, wie ich es vorgerechnet habe und wie die Termine bei Kündigung am 2.6.09 bestätigt wurden.

    Zitat

    Und so wird er auch von Simply verstanden, ...

    Woher willst du das wissen?

    Zitat

    nur mit den 4 Wochen kriegen Sie es nicht hin.

    ???
    Wie soll ich das jetzt verstehen?

  • Zitat

    Original geschrieben von drSeehas
    An mindestens 6 Monaten gibt es auch nichts zu interpretieren: Mindestens 6 Monate heisst mindestens 6 Monate. Punkt.

    Ich versuche es noch ein letztes Mal: Die Mindestvertragslaufzeit beschreibt die exakte erstmalige Laufzeit eines Vertrages. Eine MVLZ von 24 Monaten bedeutet, dass der Vertrag genau 24 Monate läuft. Der Zusatz "Mindest..." bezieht sich lediglich darauf, dass sich der Vertrag automatisch um einen festgelegten Zeitraum verlängert, wenn er nicht gekündigt wird. MVLZ 24 Monate heißt nicht, dass der Vertrag eine irgendwo anders (zB. durch eine separate Kündigungsregelung) näher geregelte MVLZ hat, die "mindestens 24 Monate" beträgt.

    Zitat

    Original geschrieben von drSeehas
    Er kann aber auch so verstanden werden, wie er da steht,

    Wo steht da, dass die Kündigung zum Monatsende nach Ablauf der Kündigungfrist wirksam wird??


    So, und jetzt bin ich raus hier.

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    EDIT: Hhm, das passt ja tatsächlich hinten und vorne nicht.

    Also ich hab am 29.4. zum 31.5. gekuendigt und dies so bestaetigt bekommen. Absolut problemlos.

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    ... Wo steht da, dass die Kündigung zum Monatsende nach Ablauf der Kündigungfrist wirksam wird??

    So wahrscheinlich nirgends, da das so keinen Sinn ergeben würde (nach Ablauf der Kündigungsfrist ist eine Kündigung überhaupt nicht mehr möglich, der Vertrag hat sich automatisch verlängert, es läuft eine neue Kündigungsfrist zum nächsten Kündigungstermin).


    Dass der Vertrag länger als ein exaktes Monatsvielfaches dauert, belegen die bisher erfolgten Kündigungsbestätigungen immer zum Monatsende. Sollte es bei jemand anders gewesen sein, bitte hier melden.


    Hast du denn mal nachgeschaut, ob du wirklich eine Mindestvertragslaufzeit von 6 Monaten hast? Das muss ja irgendwo stehen.

    Zitat

    Original geschrieben von harlekyn
    Also ich hab am 29.4. zum 31.5. gekuendigt und dies so bestaetigt bekommen. Absolut problemlos.

    Hm, dann müsste dein Vertrag nach den hier veröffentlichten Regeln von simply am 1.12.08 begonnen haben.


    Hat denn niemand die AGB?
    Die gelten nämlich und nicht die E-Mail von simply.

  • Zitat

    Original geschrieben von harlekyn
    Ich hatte Ende November bestellt.

    Das habe ich nicht gefragt ;)
    Also ist es möglich, dass dein Vertrag exakt am 1.12.08 begann?
    Gibt es in den Rechnungen einen Anhalt?
    Normalerweise wird eine Monatsgebühr von xx.xx.0x bis xx.xx.0x berechnet.

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