ZitatOriginal geschrieben von drSeehas
Hat denn niemand die AGB?
Die gelten nämlich und nicht die E-Mail von simply.
Die Mail von Simply zitiert wortwörtlich aus den AGB. Und auch wenn du die anders verstehst, Simply erlaubt die Kündigungen zum Monatsende vor Ablauf der MVLZ. Somit könnte man die MVLZ auch definieren als: "Der Vertrag läuft noch fünf volle Monate nach dem Monat, in dem er abgeschlossen wird". Simply schreibt stattdessen 6 Monate plus die Kündigungsregelung, über deren Auslegung wir uns hier streiten.
ZitatOriginal geschrieben von drSeehas
Hm, dann müsste dein Vertrag nach den hier veröffentlichten Regeln von simply am 1.12.08 begonnen haben.
Welche hier veröffentlichten Regeln? Das einzige was wir haben, ist eine Mail von Simply, in der sie eine am 2.6. erfolgte Kündigung nicht zum 30.6. akzeptiert haben. Sie hätten sie aber am 31.5. akzeptiert, weil sie den rechtlichen Unterschied zwischen "1 Monat" und "4 Wochen" nicht verstehen. Es ist deine Interpretation, dass die Kündigung deshalb nicht akzeptiert wurde, weil schon die MVLZ bis zum 31.7. läuft. Das ist aber nicht der Fall.