Simply 5gb für 4,95mtl

  • Zitat

    Original geschrieben von drSeehas
    Hat denn niemand die AGB?
    Die gelten nämlich und nicht die E-Mail von simply.

    Die Mail von Simply zitiert wortwörtlich aus den AGB. Und auch wenn du die anders verstehst, Simply erlaubt die Kündigungen zum Monatsende vor Ablauf der MVLZ. Somit könnte man die MVLZ auch definieren als: "Der Vertrag läuft noch fünf volle Monate nach dem Monat, in dem er abgeschlossen wird". Simply schreibt stattdessen 6 Monate plus die Kündigungsregelung, über deren Auslegung wir uns hier streiten.

    Zitat

    Original geschrieben von drSeehas
    Hm, dann müsste dein Vertrag nach den hier veröffentlichten Regeln von simply am 1.12.08 begonnen haben.

    Welche hier veröffentlichten Regeln? Das einzige was wir haben, ist eine Mail von Simply, in der sie eine am 2.6. erfolgte Kündigung nicht zum 30.6. akzeptiert haben. Sie hätten sie aber am 31.5. akzeptiert, weil sie den rechtlichen Unterschied zwischen "1 Monat" und "4 Wochen" nicht verstehen. Es ist deine Interpretation, dass die Kündigung deshalb nicht akzeptiert wurde, weil schon die MVLZ bis zum 31.7. läuft. Das ist aber nicht der Fall.

  • Zitat

    Original geschrieben von drSeehas
    Also ist es möglich, dass dein Vertrag exakt am 1.12.08 begann?

    Moeglich ja. Tatsaechlich war die Karte schon im November aktiv.

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Die Mail von Simply zitiert wortwörtlich aus den AGB.

    Und woher weisst du das?

    Zitat

    Und auch wenn du die anders verstehst, Simply erlaubt die Kündigungen zum Monatsende vor Ablauf der MVLZ. Somit könnte man die MVLZ auch definieren als: "Der Vertrag läuft noch fünf volle Monate nach dem Monat, in dem er abgeschlossen wird". Simply schreibt stattdessen 6 Monate plus die Kündigungsregelung, über deren Auslegung wir uns hier streiten.

    Das wäre das erste Mal, dass sich Drillisch zugunsten des Kunden nicht an die eigenen AGB hält.


    Warum beantwortest du nicht die Frage, ob es sich hier um Verträge mit 6 Monaten MVLZ handelt?
    Ja oder Nein!

    Zitat

    Welche hier veröffentlichten Regeln?

    Die von dir oben erwähnte E-Mail, in der sie angeblich wortwörtlich aus den AGB zitieren.

    Zitat

    ... Sie hätten sie aber am 31.5. akzeptiert, weil sie den rechtlichen Unterschied zwischen "1 Monat" und "4 Wochen" nicht verstehen.

    Woher willst du das Wissen?

    Zitat

    Es ist deine Interpretation, dass die Kündigung deshalb nicht akzeptiert wurde, weil schon die MVLZ bis zum 31.7. läuft...

    Die MVLZ von 6 Monaten läuft bei einem Vertrag, der am 15.12.08 begonnen hat bis zum 15.6.09. Erfolgt keine rechtzeitige Kündigung, verlängert sich die Laufzeit um einen weiteren Monat, also bis zum 15.7.09. Von einer MVLZ bis zum 32.7.09 redet außer dir keiner.

    Zitat

    Das ist aber nicht der Fall.

    Woher willst du das wissen?
    Das ist genauso eine Interpretation wie meine.


    Ich fasse zusammen:
    Du erklärst den 31.7.09 aus dem Unterschied zwischen "1 Monat" und "4 Wochen". Dann ist Drillisch im Unrecht.
    Ich erkläre den 31.7.09 aus den Regelungen einer E-Mail von simply, die wohl den AGB entspricht. Danach ist Drillisch im Recht.

  • Zitat

    Original geschrieben von harlekyn
    Moeglich ja. Tatsaechlich war die Karte schon im November aktiv.

    Dann ist ein Vertragsbeginn am 1.12. sehr unwahrscheinlich.
    Das würde die Theorie von phonefux bzgl. der MVLZ bestätigen. Drillisch hätte sich dann zum ersten Mal zugunsten des Kunden nicht an die eigenen AGB gehalten!


    Hast du keine Rechnung mehr, aus der hervorgeht, für welchen Zeitraum der monatliche Preis zu bezahlen war?


    Kannst du was dazu sagen/schreiben, ob es sich hier wirklich um einen Vertrag mit 6 Monaten Mindestvertragslaufzeit handelt?

  • Meines Wissens nach war lediglich der Grundgebuehrrabatt auf 6 Monate beschraenkt. Der Vertrag hatte keine feste Laufzeit.


    Das aus dem Gedaechtnis, AGB hab ich grade nicht greifbar.

  • Zitat

    Original geschrieben von harlekyn
    ... Der Vertrag hatte keine feste Laufzeit...

    Dann hätten wir uns ja die ganze Zeit umsonst gestritten :-(

  • Zitat

    Original geschrieben von harlekyn
    Meines Wissens nach war lediglich der Grundgebuehrrabatt auf 6 Monate beschraenkt. Der Vertrag hatte keine feste Laufzeit.

    Das war der Vertrag ohne Hardware. Der mit Hardware hatte den Rabatt plus die MVLZ.


    EDIT: Mit Stick betrug die GG 14,95.

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Weil ich lesen kann?! :rolleyes:

    Danke für den Link.
    Ich zitiere mal daraus: "Sofern im Antragsformular abweichende Fristen für die Mindestvertragslaufzeit, die Dauer der Vertragsverlängerung oder die Kündigungsfrist vorgesehen sind, gelten diese vorrangig."


    Trifft zu, dass im Antragsformular abweichende Fristen für
    die Mindestvertragslaufzeit,
    die Dauer der Vertragsverlängerung oder
    die Kündigungsfrist
    vorgesehen sind?

    Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Das war der Vertrag ohne Hardware. Der mit Hardware hatte den Rabatt plus die MVLZ...

    Aha, warum nicht gleich so?


    Dann haben wir also unterschiedliche Verträge: Welche MIT und welche OHNE MVLZ. Das erklärt das Durcheinander.

  • Zitat

    Original geschrieben von drSeehas
    Aha, warum nicht gleich so?


    Dann haben wir also unterschiedliche Verträge: Welche MIT und welche OHNE MVLZ.

    Das steht in diesem Thread, in dem jemand mit deinem Nick seit dem dritten Tag mitschreibt. ;)

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