Eplus verschickt zu unrecht Mahnungen

  • Oh je, da sieht man mal wieder, was die Kunden teilweise für eine überzogene Anspruchshaltung haben.
    Sonderkündigungsrecht wegen Mahnung - *grinsendkopfschüttel*


    Arbeite selber in der Branche und wundere mich immer wieder, wie manche Kunden reagieren.
    Ein höflicher Anruf und ein klärendes Gespräch würden so oft helfen, statt dessen kommen eMails und Faxe mit wüsten Beschimpfungen und wilden Drohungen, in denen nichtmal die grundlegensden Daten enthalten sind, um überhaupt nachvollziehen zu können, worum es denn genau geht...


    Regelmäßig verlangen Kunden von uns neue Handys, weil ihre alten gestohlen oder verloren gegangen sind und wollen natürlich nichts bezahlen - sie bräuchten das Gerät schließlich, um den Vertrag nutzen zu können. Wenn man ihnen sagt, dass Handykauf und Vertrag zwei verschiedenen Rechtsgeschäfte sind, kapiert das kaum jemand.


    Letzte Woche hat einer mit dem Anwalt gedroht, weil er nach 6 Monaten aus dem Vertrag wollte mit der Begründung, er ist umgezogen und hat dort keinen Empfang mehr.
    Deswegen will er uns als Händler (und Vertragsmittler) jetzt verklagen...


    Schade, dass so viele keine Ahnung von den grundlegendsten Strukturen des Vertragsrechts haben - und wir müssen immer freundlich sein!


    Versteht mich nicht falsch, ich mag meinen Job - aber manchmal muss man sich ganz schön zusammen reißen...


    Sebbi


    Critics are like eunuchs in a harem: they know how it's done, they've seen it done every day, but they are unable to do it themselves.
    -Brendan Behan-

  • Letzte Woche hat einer mit dem Anwalt gedroht, weil er nach 6 Monaten aus dem Vertrag wollte mit der Begründung, er ist umgezogen und hat dort keinen Empfang mehr.



    Kann ich ja noch verstehen. Was brauch ich 'nen Vertrag, wenn ich eh keinen Empfan habe. Ging mir auch mal so als ich noch Theologie-Student war. Auf dem ganzen Campus kein Quam-Netz.In meiner Studentenbude auch nicht.
    Pech gehabt.


    Aber bei sowas wende ich mich doch an den Provider, oder?

    Let the young fight the wars.

  • Zitat

    Original geschrieben von sebbi
    ... Wenn man ihnen sagt, dass Handykauf und Vertrag zwei verschiedenen Rechtsgeschäfte sind, kapiert das kaum jemand. ...


    Nun, das muß man auch nicht kapieren, denn es ist nach Ansicht des BGH eben nicht so. Ich habe dies schon mal in dem ellenlangen Quam-thread geschrieben und mit Aktenzeichen belegt und gestatte mir deshalb an dieser Stelle, mich selbst zu zitieren:




    Zitat

    Original geschrieben von sebbi
    ... Schade, dass so viele keine Ahnung von den grundlegendsten Strukturen des Vertragsrechts haben ...
    Sebbi


    Ja das stimmt wohl und diese Unwissenheit macht offensichtlich auch vor Mitarbeitern in der Handybranche nicht halt, obwohl die Urteile schon seit Oktober 1998 auf dem Tisch liegen.


    Gruß


    muli


    P.S.: Nichts desto trotz ist die Forderung von Kunden nach einem neuen kostenlosen Handy, wenn dieses gestohlen oder verloren gegangen ist, natürlich unsinnig.

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