Na also! Nicht immer gleich mit "unverschämter Saftladen" kommen ![]()
Eplus verschickt zu unrecht Mahnungen
-
-
-
Oh je, da sieht man mal wieder, was die Kunden teilweise für eine überzogene Anspruchshaltung haben.
Sonderkündigungsrecht wegen Mahnung - *grinsendkopfschüttel*Arbeite selber in der Branche und wundere mich immer wieder, wie manche Kunden reagieren.
Ein höflicher Anruf und ein klärendes Gespräch würden so oft helfen, statt dessen kommen eMails und Faxe mit wüsten Beschimpfungen und wilden Drohungen, in denen nichtmal die grundlegensden Daten enthalten sind, um überhaupt nachvollziehen zu können, worum es denn genau geht...Regelmäßig verlangen Kunden von uns neue Handys, weil ihre alten gestohlen oder verloren gegangen sind und wollen natürlich nichts bezahlen - sie bräuchten das Gerät schließlich, um den Vertrag nutzen zu können. Wenn man ihnen sagt, dass Handykauf und Vertrag zwei verschiedenen Rechtsgeschäfte sind, kapiert das kaum jemand.
Letzte Woche hat einer mit dem Anwalt gedroht, weil er nach 6 Monaten aus dem Vertrag wollte mit der Begründung, er ist umgezogen und hat dort keinen Empfang mehr.
Deswegen will er uns als Händler (und Vertragsmittler) jetzt verklagen...Schade, dass so viele keine Ahnung von den grundlegendsten Strukturen des Vertragsrechts haben - und wir müssen immer freundlich sein!
Versteht mich nicht falsch, ich mag meinen Job - aber manchmal muss man sich ganz schön zusammen reißen...
Sebbi
-
Letzte Woche hat einer mit dem Anwalt gedroht, weil er nach 6 Monaten aus dem Vertrag wollte mit der Begründung, er ist umgezogen und hat dort keinen Empfang mehr.
Kann ich ja noch verstehen. Was brauch ich 'nen Vertrag, wenn ich eh keinen Empfan habe. Ging mir auch mal so als ich noch Theologie-Student war. Auf dem ganzen Campus kein Quam-Netz.In meiner Studentenbude auch nicht.
Pech gehabt.Aber bei sowas wende ich mich doch an den Provider, oder?
-
Zitat
Original geschrieben von sebbi
... Wenn man ihnen sagt, dass Handykauf und Vertrag zwei verschiedenen Rechtsgeschäfte sind, kapiert das kaum jemand. ...Nun, das muß man auch nicht kapieren, denn es ist nach Ansicht des BGH eben nicht so. Ich habe dies schon mal in dem ellenlangen Quam-thread geschrieben und mit Aktenzeichen belegt und gestatte mir deshalb an dieser Stelle, mich selbst zu zitieren:
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von muli
Der Bundesgerichtshof (BGH) geht in zwei teilweise parallelen Entscheidungen vom 08.10.98 (I ZR 94/97 sowie I ZR 187/97) davon aus, daß es sich bei einem Paket bestehend aus Mobiltelefon und Netznutzungsvertrag um eine Gesamtleistung handelt, insbesondere auch dann, wenn das Handy zum Preis von DM 0,00 bzw. DM 1,00 angeboten wird. Wie der BGH ausführt, gebietet allein schon die Funktionseinheit von Mobiltelefon und Netzzugung ein derartiges Angebot als untrennbare wirtschaftliche Einheit zu verstehen.
Auch das AG Staufen geht mit Urteil vom 14.12.1998 (2 C 193/98) bzgl. der Wandelung eines Handy-Vertrages ebenfalls von einem wirtschaftlich einheitlichen, innerlich zusammengehörenden Geschäft aus, für welches die Trennung in zwei rechtliche selbständige Verträge nach dem Grundsatz von Treu und Glauben nicht zu beachten ist.
Sorry wg. OT, aber das musste mal gesagt werden.

Gruß
muli
ZitatOriginal geschrieben von sebbi
... Schade, dass so viele keine Ahnung von den grundlegendsten Strukturen des Vertragsrechts haben ...
SebbiJa das stimmt wohl und diese Unwissenheit macht offensichtlich auch vor Mitarbeitern in der Handybranche nicht halt, obwohl die Urteile schon seit Oktober 1998 auf dem Tisch liegen.
Gruß
muli
P.S.: Nichts desto trotz ist die Forderung von Kunden nach einem neuen kostenlosen Handy, wenn dieses gestohlen oder verloren gegangen ist, natürlich unsinnig.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!