Ich stimme dir zu, das ein Fachanwalt sowas wissen sollte. Nun ists zu spät.
Aber wo soll man hin/an wen soll man sich wenden, wenn man selbst von solchen Dingen keine Ahnung hat?
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
Bitte beachten Sie, dass wir für den Inhalt der Zielseite nicht verantwortlich sind und unsere Datenschutzbestimmungen dort keine Anwendung finden.
Ich stimme dir zu, das ein Fachanwalt sowas wissen sollte. Nun ists zu spät.
Aber wo soll man hin/an wen soll man sich wenden, wenn man selbst von solchen Dingen keine Ahnung hat?
Es ist nicht zu spät sein, wenn das Insolvenzereignis keine 2 Monate her ist.
ZitatOriginal geschrieben von z3r0
Es ist nicht zu spät sein, wenn das Insolvenzereignis keine 2 Monate her ist.
Danke Meister Yoda! ![]()
So wie ich das aus den Links herausgelesen habe, gilt das aber doch nur, wenn man zum Zeitpunkt der Insolvenz noch bei der Firma beschäftigt war? Und das war bei mir nicht mehr der Fall.
Naja, kann natürlich sein, das ich das auch mißverstanden habe... Ich werd mir das nachher in Ruhe zu Hause nochmal einverleiben.
Dann lies dir das mal durch (auch die Folgeparagraphen), dabei findest du raus, dass das keine Rolle spielt und lediglich ein einfacher Zeitstrahl maßgeblich ist.
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!