Bei mir steht:
Status: Unterwegs - Neu terminiert
Geänderter Termin
für die Zustellung: 08.01.2009
Bin mal gespannt wie viele Kartoffeln da ankommen ![]()
Wenn da wirklich Office für lau kommt spring ich im Kreis...
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Bin mal gespannt wie viele Kartoffeln da ankommen ![]()
Wenn da wirklich Office für lau kommt spring ich im Kreis...
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von DerHocker
Recht so? (Artikel "Anfechtung möglich")
[Edit]
Und das noch
Kurz gesagt, die Bestellbestätigung bringt nichts. Eine Zahlungsaufforderung, wie im verlinkten Fall z.B. bei Quelle nach einer Bonitätsprüfung, allerdings schon.
[/Edit]
Ja, schon viel besser. Allerdings habe ich eine Auftragsbestätigung und keine Bestelleingangsmeldung erhalten, zusätzlich noch eine Versandmeldung, also wurde das Angeobt meinerseits das Office für 0 Euro zu kaufen vom Händler angenommen.
ZitatOriginal geschrieben von Illuminatus
Ja, schon viel besser. Allerdings habe ich eine Auftragsbestätigung und keine Bestelleingangsmeldung erhalten, zusätzlich noch eine Versandmeldung, also wurde das Angeobt meinerseits das Office für 0 Euro zu kaufen vom Händler angenommen.
Meines Erachtens wäre jedoch eine Anfechtung des Kaufvertrages seitens Unimall möglich. Dann wäre der Kaufvertrag wg. eines Irrtums nichtig...
Und in welchem Zeitraum ist so eine Anfechtung möglich?
Bei mir übrigens auch: "Ihr Paket ist termingerecht. Planmäßiger Zustellungstermin am 08.01.2009"
Also irgendwas haben die definitiv verschickt! ![]()
Man hätte just for fun bei Anzahl 100 angeben sollen. Wäre doch mal interessant zu wissen, wie viele Pakete die verschickt hätten... ![]()
Nach §119 BGB kann Unimall den Kaufvertrag anfechten, wenn es sich bei der Abgabe des Angebotes um einen Irrtum auf Ebene der "Willensäußerung" handelt. Sollte der Irrtum hingegen auf Ebene der "Willensbildung" liegen, ist eine Anfechtung nicht möglich. Da aber Unimall nichts zu verschenken hat und diese MS-Office Versionen bestimmt auch nicht verschenken wollte, ist von einem Irrtum auf Ebene der "Willensäußerung" auszugehen.
§121 BGB bestimmt, dass die Anfechtung unverzüglich zu erfolgen hat, sobald der Anfechtende Kenntnis von seinem Anfechtungsgrund erlangt hat. Unimall kann also den Kaufvertrag/das Angebot nach dem es Ihnen bekannt geworden ist anfechten. Unverzüglich ist in der Regel ca. 3-5 Tage, max. Fristhöchstgrenze 14 Tage.
Also, 14 Tage warten;-)
Wenn euch aufgrund der Anfechtung und evtl. Nichtlieferung ein Schaden entstanden ist, könnt ihr ja versuchen, diesen nach §122 BGB geltende zu machen!
Achtung! Dies stellt keine Rechtsberatung dar!
ZitatAlso, 14 Tage warten;-)
Damit sind dann wohl alle angesprochen die "Ihre" Version bei Ebay verticken wollen. Und ich glaub das werden nicht gerade wenige sein. ![]()
Auf der anderen Seite - gehen sie nicht den Kaufvertrag ein, sobald sie die Bestellung annehmen was sie durch das Versenden ja getan haben...? (Nur meine Meinung)
diese versionen dürfen nicht verkauft werden. so steht es zumindest auf der cd aufgedruckt "not for resale" und auch ebay verbietet den verkauf von diesen studenten-versionen.
ZitatOriginal geschrieben von prana
Damit sind dann wohl alle angesprochen die "Ihre" Version bei Ebay verticken wollen. Und ich glaub das werden nicht gerade wenige sein.
Auf der anderen Seite - gehen sie nicht den Kaufvertrag ein, sobald sie die Bestellung annehmen was sie durch das Versenden ja getan haben...? (Nur meine Meinung)
selbst wenn sie den kaufvertrag annehmen, können sie ihn ja nachträglich wieder anfechten. und hierfür ist die frist max 14 tage nach dem der anfechtende kenntnis von seinem irrtum erlangt hat. und da unimall gestern das angebot rausgenommen hat, würde ich mal sagen, dass ist der stichzeitpunkt, an die sie kenntnis davon erlangt haben.
ZitatOriginal geschrieben von betriebsdirektor
selbst wenn sie den kaufvertrag annehmen, können sie ihn ja nachträglich wieder anfechten. und hierfür ist die frist max 14 tage nach dem der anfechtende kenntnis von seinem irrtum erlangt hat. und da unimall gestern das angebot rausgenommen hat, würde ich mal sagen, dass ist der stichzeitpunkt, an die sie kenntnis davon erlangt haben.
Sehe ich genauso. Eine andere Frage wäre: Was passiert, wenn ich die Packung aufmache und es installiere? Im Normalfall hätte ich dann kein Rückgaberecht etc. Aber wie schaut das bei einer Anfechtung aus?? Man kann mich ja schlecht dazu verpflichten das zu bezahlen, weil ich ja nicht von einem Irrtum ausging / ausgehe.
Warten wir erstmal ab was da heute überhaupt kommt ![]()
ZitatOriginal geschrieben von DieterP
ebay verbietet den verkauf von diesen studenten-versionen.
Logisch. Du musst ja einen "Bildungsnachweis" vorlegen, dass du überhaupt berechtigt bis die Version zu beziehen. Auf eBay hat imho sowas auch nichts verloren!
Erklärt das mit dem "darf nicht verkauft werden" mal dem deutschen Urheberrecht ... das wird milde lächeln. Lizenzen in dem Sinne kennt es nicht und einmal verkaufte Standardsoftware unterliegt dem Erschöpfungsgrundsatz, nachdem sie jeder jeweilige Eigentümer natürlich verkaufen kann.
Für OEM ist das durchgepaukt - für "SSL" gilt meiner Auffassung nach nichts anderes.
(Keine Gewähr, keine Rechtsberatung)
Edith sagt dann noch: Mein Office ist unterwegs. Zurückholen wird wohl nicht mehr möglich sein, es dürfte also ankommen.
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