Microsoft Office Paket für Studenten



  • Ein Problem habe ich nicht, ich wollte nur darauf hinweisen, dass dein Sohn geschäftsunfähig ist und damit die Willenserklärung nichtig.

  • Zitat

    Original geschrieben von The_ExoRcist
    Ein Problem habe ich nicht, ich wollte nur darauf hinweisen, dass dein Sohn geschäftsunfähig ist und damit die Willenserklärung nichtig.


    Hat der Sohn eine Willenserklärung abgegeben? Nein!


    Der Vater handelte als gesetzlicher Vertreter seines Sohnes und hat damit eine eigene Willenserklärung in fremden Namen (nämlich seines Sohnes) mit Vertretungsmacht abgegeben.


    Also ist alles paletti!

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Alles in Ordnung, wie ich geschrieben habe, denke ich da dann etwas anders und würde bei solchen Dingen nicht die Daten meines Sohnes angeben. Wieder BTT, dies bedarf jetzt keiner weiteren Diskussion.

  • Wegen mir können die die Software wieder haben aber ich finde den "Ton" nicht gerade berauschend. Hätte man sicherlich anders schreiben können!
    Ein Gutschein wäre auch nett gewesen und wenn es nur 5 Euro wären. Das würde den guten Willen zeigen (hätte ich zwar nicht benutzt aber wäre freundlicher gewesen).


    Es war ja auch ein normaler Link und denen hätte es schon eher auffallen müssen. Bei mir konnten die mein Studentenausweis nicht lesen und mich angemailt. Habe es neu geschickt und wurde dann freigeschalten. Also hat ein MA eingegriffen.
    Wenn es kein normales Angebot ist, muss doch bei einigen Bestellungen das doch auffallen.

  • Ich habe eine Version auf meinen Hamster bestellt. Leider bin ich gestern draufgetreten. Dürfen die die Version trotzdem zurückverlangen?


    So, und jetzt mal wider BTT. ;)


    Ich saß heute 20 Minuten am Telefon beim Versuch die zu erreichen und dann sagt mir die Mitarbeiterin, dass sich ihr Teamchef am Montag melden würde und sie hat's noch nichtmal aufgenommen. Dann muss ich die Unterlagen ausdrucken (habe keinen Drucker), ausfüllen, mich mit UPS in Verbindung setzte und einen Tag daheim bleiben was wegen Anwesenheitspflicht in der Uni garnicht mal so leicht ist! So ganz sehe ich das ehrlich gesagt nicht mehr ein! Und dann werden die noch meckern weil die eine Version nicht mehr verpackt ist...


    Habe grad irgendwie das Bedürfnis die Lizenzen unfrei und einzeln zurückzuschicken.

  • Leider habe ich den Postboten verpasst, sodass ich das Einschreiben nicht erhalten konnte.


    Nun muss ich innerhalb von sieben Werktagen zur Post, um das Unimall -Einschreiben abzuholen?!?!?!


    Bin ich rechtlich verpflichtet, an mich adressierte Einschreiben bei der Post abzuholen oder kann ich die sieben Werktage guten Gewissens verstreichen lassen?

    Die Berliner sind unfreundlich und rücksichtslos, ruppig und rechthaberisch, Berlin ist abstoßend, laut, dreckig und grau, Baustellen und verstopfte Straßen wo man geht und steht - aber mir tun alle Menschen Leid, die hier nicht leben können! (Anneliese Bödecker)

  • Zitat

    Original geschrieben von ingo74
    wieso merkt ihr alle eigentlich nicht wann ihr verloren habt..? *kopfschüttel


    Es geht mir nicht um verloren oder gewonnen.


    Ich hänge nicht einmal an besagter Software, denn ich arbeite seit Jahren zufrieden mit OpenOffice. Bestellt habe ich die Software eigentlich nur, weil ich Version 2007 noch nicht kannte und einfach mal rein schnuppern wollte. Vielleicht hätte ein Freund Verwendung dafür gehabt, bei dem "Preis" konnte ich jedenfalls nicht NEIN sagen.


    Außerdem war dies eine gute Gelegenheit, den Unimall-Shop zu testen, was Liefergeschwindigkeit (+++++) und Service (-) angeht ;)


    Mir geht es hier lediglich um die Art und Weise, wie die Rückabwicklung durchgeführt wird. Auch in meinem Fall ist es äußerst schwierig, werktags auf einen UPS - Fahrer zu warten. Auch die Hotline habe ich VERGEBENS versucht zu erreichen.


    Ich würde die CDs gerne unfrei oder mit Paketmarke in die nächste Packstation werfen, dann wäre die Sache für mich gegessen.


    Aber jetzt erst einmal zur Post fahren, das Einschreiben abholen, mit Unimall telefonieren, einen Abholtermin ausmachen, zu besagtem Termin (von ... - bis....) zu Hause sein, empfinde ich doch schon als äußerst umständlich!


    Der einzige (entschiedene!) Fehler war es höchstens, die Software überhaupt zu bestellen. Hätte ich meine Finger still gehalten, müsste ich mir jetzt keine weiteren Gedanken darüber machen ;-)


    Stellt sich mir nach wie vor die Frage, ob ich rechtlich verpflichtet bin, ein Einschreiben, das an mich adressiert ist und nun bei der Post liegt, wirklich abzuholen...?!

    Die Berliner sind unfreundlich und rücksichtslos, ruppig und rechthaberisch, Berlin ist abstoßend, laut, dreckig und grau, Baustellen und verstopfte Straßen wo man geht und steht - aber mir tun alle Menschen Leid, die hier nicht leben können! (Anneliese Bödecker)


  • Als ich ein paar Seiten vorher gesagt habe, dass die Rückabwicklung mit UPS-Abholung lässtiger ist, als selbst gerade bei der Post vorbei zu gehen, wenn man sowie so in der Stadt ist, durfte ich mir ja von einigen dumme Kommentare und Sprüche anhören. Aber so ist das halt, wenn die Leute sonst keine Freunde haben, denen sie sich mitteilen können, bzw. die mit ihnen Popkorn essen (ne butzemann & blumengott).

  • Zitat

    Original geschrieben von clio ...Bin ich rechtlich verpflichtet, an mich adressierte Einschreiben bei der Post abzuholen oder kann ich die sieben Werktage guten Gewissens verstreichen lassen?


    Die Post kann Dich von der Polizei zwangsvorführen lassen und zur Abholung zwingen!!! :p

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