Brauche Hilfe! Ärger mit der 2.Wohnsitzsteuer

  • Folgendes Problem:


    Meine Freundin zog am 1.3.2006 zu mir an den Bodensee. Sie war bisher mit einer Nebenwohnung in Köln gemeldet. Sie meldete sich ordnungsgemäß um und meldete zudem am 14.3.2006 ihre Nebenwohnung in Köln ab (Das Dokument hierfür ist vorhanden).
    Trotz alledem bekam sie Mitte August eine Aufforderung zur Zahlung der 2. Wohnsitzsteuer für die Jahre 2005, 2006, 2007 und 2008.
    Wie telefonierten mit der Einwohnermeldebehörde der Stadt Köln und fragten, wozu sie das bekommen würde, schliesslich wohnte sie seit dem 13.2006 nicht mehr dort und habe sich auch rechtmäßig abgemeldet. Wir gingen daraufhin auf das jetzige Einwohnermeldeamt und baten dieses erneut die Abmeldung der Nebenwohnung nach Köln als Beweis zu schicken. Dieses hat unser Einwohnermeldeamt auch gemacht.
    Mit dem naiven Glauben unserseits, dass dieser Fall somit abgeschlossen ist, haben wir weit gefehlt.
    Nun erhielte sie Mitte Dezember eine Mahnung und die Aufforderung endlich das Geld zu überweisen. Daraufhin rief ich bei der Stadtt Köln an, um dieses Missgeschick zu klären. Doch das gestaltete sich mehr als schwierig. Die Stadtkasse behaarte darauf, dass der Betrag zu bezahlen ist, da wir innerhalb der 4 Wochen Einspruchsfrist nicht reagiert haben. Und der Steuerbescheid somit Rechtskräftig sei. Man könne also nichts mehr ändern und sei auf die Eintragungen im Computer angewiesen und dort würde keine Abmeldung stehen.
    Somit wandte ich mich erneut an die Einwohnermeldebehörde der Stadt Köln und ich bat darum, dass sich diese doch bitte mit unseren jetzigen Einwohnermeldebehörde in Verbindung zu setzen, um diesen Fall endlich zu klären.
    Dieses ist anscheinend geschehen und sie hat endlich ihre Abmeldebestätung rückwirkend zum 1.3.2006 erhalten. Zudem versprach man uns dieses schreiben auch an die Stadtkasse, sogar an unsere Ansprechpartnerin weiterzuleiten.
    Die letzten Tage ist wieder eine Mahnung bei uns eingetroffen und ich rief heute wieder bei der Stadtkasse an, um den Fall endlich zu klären. Obwohl mittlerweile im Computer das korrekte Abmeldedatum eingetragen ist und ich die Formulare als Beweis an die Stadtkasse geschickt habe, behaart diese weiterhin auf die komplette Zahlung, auch für die Jahre 2006, 2007, 2007, obwohl meine Freundin dort nachweislich und bewiesen nicht mehr gewohnt hat.
    Die Satdtkasse bleibt dabei, dass wir bezahlen müssen, da wir keinen Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt haben und dieser somit rechtkräftig sei. Meine Frage, auf welcher Grundlage dieser denn basiert, wurde nicht beantwortet.


    Meine Frage nun: Wie sollte ich weiter vorgehen? Selbstverständlich ist sie bereit vom 1.1.2005 bis 1.3.2006 für die 2.Wohnsitzsteuer aufzukommen, aber nicht danach. Schliesslich hat sie sich korrekt an- und abgemeldet.


    Freue mich auf hilfreiche Tipps!

  • Sie hat sich wohl korrekt abgemeldet, aber wohl nicht korrekt gegen den Steuerbescheid Einspruch erhoben.


    Zwei Möglichkeiten:


    1) Fehler eingestehen und zahlen
    2) Rechtsweg (wohl besser mit Anwalt)


    Denke auch, dass du hier mit dem Thema an der falschen Stelle bist.

    Gruss HK


    Manche mögens Heinz...

  • Wenn ihr nachweislich kurz nach Erhalt der ersten "Zahlungsaufforderung" (oder war es doch eher ein Steuerbescheid?) der Stadt Köln mitgeteilt habt (oder habt mitteilen lassen) dass Deine Freundin sich ordnungsgemäß abgemeldet hat (mit nachweislich ist etwas schriftliches gemeint, keine Telefonate mit irgendwelchen Sacharbeitern), dann würde ich das freundlich aber bestimmt mal schriftlich der Stadt Köln so schildern. Schließlich seit ihr nicht dafür verantwortlich wenn bei denen einer kein Kreuz im Computer setzt.


    Sofern keine entsprechenden Nachweise vorliegen sieht es in der Tat etwas schwieriger aus, denn ein Steuerbescheid wird auch wenn er fehlerhaft sein sollte nach Ablauf der Einspruchsfrist tatsächlich rechtskräftig. Je nachdem um welche Summe es geht solltest Du Dich dann wirklich an den Anwalt Deines geringsten Mißtrauens wenden.


  • Naja, der Fehler liegt in meinen Augen ganz klar nicht bei uns, da sie sich korrekt umgemeldet hat und wir dafür auch die Unterlagen haben.
    Das wir keinen Einspruch eingelegt haben, ist mit Sicherheit nicht richtig, allerdings beruht der Steuerbescheid auf keiner Grundlage.


    Sonst könnte ja jede Behörde mehrere Willkürliche Steuerbescheide an x-beliebige PErsonen verschicken. Irgendeiner wird schon vergessen Einspruch einzulegen und dann könnte man das Geld fordern...

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Wenn ihr nachweislich kurz nach Erhalt der ersten "Zahlungsaufforderung" (oder war es doch eher ein Steuerbescheid?) der Stadt Köln mitgeteilt habt (oder habt mitteilen lassen) dass Deine Freundin sich ordnungsgemäß abgemeldet hat (mit nachweislich ist etwas schriftliches gemeint, keine Telefonate mit irgendwelchen Sacharbeitern), dann würde ich das freundlich aber bestimmt mal schriftlich der Stadt Köln so schildern. Schließlich seit ihr nicht dafür verantwortlich wenn bei denen einer kein Kreuz im Computer setzt.


    Sofern keine entsprechenden Nachweise vorliegen sieht es in der Tat etwas schwieriger aus, denn ein Steuerbescheid wird auch wenn er fehlerhaft sein sollte nach Ablauf der Einspruchsfrist tatsächlich rechtskräftig. Je nachdem um welche Summe es geht solltest Du Dich dann wirklich an den Anwalt Deines geringsten Mißtrauens wenden.


    Leider alles telefonisch verlaufen. Aber: Alle Dokumente mit Eingangsstempel vorhanden.
    Es geht um ca. 800 - 900 Euro.

  • Was noch wichtig sein könnte: Obwohl meine Freundin ihren Hauptwohnsitz hier an den Bodensee verlegte, schickte die Stadt Köln alle Bescheide an ihren alten Hauptwohnsitz. Teilweise wurden diese dann von ihren Eltern oder den Nachbarn in Empfang genommen.
    Auch hier liegt simit ein Behördenfehler vor, den wie man mir auf dem Einwohnermeldeamt erklärte, bekommt die Stadt jeweils eine Mitteilung über einen Wohnungswechsel, der wohl auch hier von der Stadt Köln ignoriert wurde.

  • Eigentlich ist es ziemlich egal wie der Sachstand sich darstellt, da die Widerspruchs/ Einspruchsfrist trotz der grossen und gut leserlichen Rechtsbehelfsbelerung auf dem Bescheid, in der steht das schriftlich innerhalb eines Monats Widerspruch/Einspruch einzulegen ist, verpasst wurde. Ich würde mich hier beraten lassen und entweder versuchen durch gute Argumentation das so hinzudrehen, als hätte man das auf dem kurzen Amtsweg regeln wollen oder aber du versuchst eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Näheres bei deinem RA oder StB ;) Alternativ könntest du, falls du noch niemandem gesagt hast, daß du den Bescheid in den Fingern gehalten hast, behaupten, du hättest ihn niemals erhalten.

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