Rückgaberecht auch bei EU-Kunden?

  • Hallo Leute,


    ich habe einige Artikel bei Ebay versteigert und trotz des Hinweises "Versand nur nach Deutschland" wurden zwei Artikel von EU-Bürgern (Österreich und Luxemburg) ersteigert.


    Wie sieht es denn dort mit dem Rückgaberecht aus? Muss ich es Ihnen gewähren? Muss ich die Ware auf meine Kosten zurücksenden lassen?


    Ich wünsche Euch eine gute Nacht!

  • IMHO
    da es sich um ein EU-Kaufrecht handelt Richtlinie 1999/44/EG (Abl. L 171/12 v. 07.07.1999) wirst du da wohl nicht drum rummkommen.......
    gib mal die richtlinie in google ein....
    cu

    ich hatte schon ein Handy zu der zeit als sms kostenlos waren...
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    Biete Möglichkeit zum Aufladen von Spanischen Movistar Karten.Bitte per PN Anfragen.

  • Die Käufer haben sich aber dann auch nicht an deine Kaufbedingungen gehalten, musst also gar nicht verkaufen, bzw. das Geschäft abschließen, wenn dein Hinweis in der Artikelbeschreibung dazu eindeutig war. Freundlicher Umgangston und nettes Erklären führt meist zu problemlosen Lösungen bzw. Verständnis des Käufers, der ja doch meist nicht richtig gelesen hat bzw. diese Details übersehen hat.. Außerdem: Nicht jeder Käufer im In- und Ausland weiß von seinen Rechten und will Sie wahrnehmen.


    Karl

    »Man kann einen Teil des Volkes die ganze Zeit täuschen, und das ganze Volk einen Teil der Zeit. Aber man kann nicht das gesamte Volk die ganze Zeit täuschen.« Abraham Lincoln
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