Rechtliche Frage : Fristsetzung und Widerspruch

  • Blöde Frage zu folgendem Sachverhalt :


    Wenn ich mit einer Firma einen Vertrag abschließe über eine bestimmte Leistung und ein bestimmtes monatliches Entgelt, dieser Vertrag eine bestimmte Laufzeit hat und die Firma diese Leistung aber ohne Ankündigung von heute auf morgen nicht mehr zur Verfügung stellt, dies aber bis dato getan hat, ohne dies zu begründen dürfte ich ja den eingegangen Vertrag eigentlich wegen Nichterbringung der Leistung außerordentlich kündigen.


    Jetzt habe ich besagter Firma um alles richtig zu machen eine Frist von 14 Tagen eingeräumt, den Fehler zu beseitigen und die Leistung wieder zu erbringen, ansonsten würde ich den Vertrag ab dem Tag des Fristendes fristlos kündigen.


    Heute kam dann ein Schreiben der Firma bei mir an, in dem man sich entschuldigt und ankündigt mir 3 Monate das monatliche Entgelt zu erlassen.


    Auf die gesetzte Frist ist man mit keinem Wort eingegangen ... sprich ich kann in dem Schreiben beim besten Willen keine Zeile finden, in der der gesetzten Frist widersprochen wird oder um eine Fristverlängerung gebeten wird.
    Der Fehler besteht übrigens ebenfalls noch.


    Läuft denn nun die Frist weiter oder nicht ?
    Kann ich nach fruchtlosem Verstreichen der Frist denn nun mit einem neuen Schreiben mit sofortiger Wirkung außerordentlich kündigen oder nicht ?


    Da ich eine Frist von 14 Tagen gesetzt hatte, die Beantwortung meines Schreibens eine gute Woche gedauert hat und wie gesagt der Fehler immer noch besteht, gehe ich jetzt einfach mal davon aus, das er das auch in einer weiteren Woche noch tun wird.


    Ich gebe zwar die Hoffnung nicht auf, sehe aber auch keinen Grund, für eine nicht erbrachte Leistung 2 Jahre zu bezahlen.


    Weiß jemand hier evtl. wie ich mich jetzt richtig verhalte ?


    ***disclaimer : Auch wenn es hier um einen Mobilfunkvertrag geht erwähne ich bewußt weder den Anbieter um kein Netzbetreiberbashing loszutreten und , es handelt sich um einen SIM only Vertrag, ich habe keinerlei Vorteile in form eines kostenlosen Telefons erhalten, ich habe sogar die AG bezahlt und Protierungsgebühren und ich würde den Vertrag sogar gerne behalten, nur müßte ich diesen halt auch nutzen können***

  • Im allgemeinen stimmt das schon so. Das Angebot musst ja nicht annehmen und kannst weiterhin auf Erbringung der Leistung bestehen und natürlich kündigen. Wobei die Firma jedoch in der Regel erstmal nen Recht zur Nacherfüllung hat. Nur wenns um Handyvertrag geht ist die Sache etwas komplizierter und ohne Hintergründe zu kennen nicht wirklich beurteilbar ob eine Sonderkündigung möglich ist. Bei Störungen, hörerer Gewalt, gesetzlichen Änderungen gehts beispielsweise nicht. Ebenso wirds kritisch wenns empfangstechnisch um die Nutzbarkeit geht, wie beispielsweise bei D1-Roamingabschaltung ohne eigene Versorgung bei o2. Auch muss der Firma ja die Möglichkeit gegeben werden Probleme die zur Nichterfüllung führen zu beheben. Bei irgendwelchen Störungen die nur in zwei Wochen nicht behoben werden können is die Kündigungsmöglichkeit fraglich.

  • O.K, danke erstmal.


    Liege ich also nicht ganz falsch.


    Das Problem besteht darin, das die besagte Firma jahrelang ihre Leistungen unter zuhilfenahme einer anderen Firma erbracht hat.


    Nun möchte die Firma ihre Leistungen alleine erbringen und auf die Dienste der anderen Firma verzichten.


    An meinem Wohnort hat die Firma allerdings jahrelang ihre Leistung ohne inanspruchnahme der Dienste der anderen Firma erbracht, seit aber die Zusammenarbeit mit der anderen Firma beendet wurde, erbringt die Firma hier gar keine Leistung mehr.


    Sprich auch die vorher vorhandene Eigenleistung der Firma ist weg ...


    Das bedeutet, ich konnte hier jahrelang problemlos die eigenen Dienste besagter Firma nutzen, ich mußte hier nie auf die Dienste der "Unterfirma" zurückgreifen. Seit aber der Vertrag mit der Unterfirma gekündigt wurde, liefert die Firma hier gar keine Dienste mehr, eben auch nicht die vorher funktionierenden eigenen Dienste ...
    wie lange dieser Zustand andauern soll wurde mir nicht gesagt ...


    Daher die Intention, das Vertragsverhältnis in Falle das es länger dauert aufzulösen.

  • Ist es eigentlich immer noch so dass die Rufnummer nur dann portiert werden kann wenn der Vertrag regulär endet? Wenn dem noch so ist dürfte das evtl. mit in deine Entscheidung reinspielen.

    Bunt ist das Dasein und granatenstark! Volle Kanne, Hoschi.


    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!

  • Gute Frage, die ich mir auch schon gestellt habe :confused:


    Verlust der Rufnummer wäre ärgerlich, da die aus einem anderem regulär beendeten Vertrag nachträglich in einen bestehenden Vertrag importiert wurde.


    Ich hoffe doch mal, das die Rufnummer auch wieder exportiert werden kann, da sie ursprünglich von jemand anderem vergeben wurde.

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