Erstattung reisst nicht ab

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Nein, das ist nicht mit Entreicherung gemeint. Man muss von dem Geld, das man ohne Rechtsgrund erhalten hat, Aufwendungen getätigt haben, die man sonst nicht gemacht hätte. Wie viel Geld man sonst noch auf der Bank hat, ist völlig egal.
    Beim Bereicherungsrecht geht es, im Gegensatz etwa zum Schadensersatz, nur um das Abschröpfen der verbliebenen Bereicherung. Wenn weg, dann weg. :)


    Theorie und Praxis, wie willst du denn bei geschätzen 10-20 Euro im Monat dich erfolgreich entreichern, so dass du nichts zurückzahlen musst? Als Normalverdiener hast du noch immer 10-20 Euro übrig...?

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  • Zitat

    Original geschrieben von Dataflat
    also ich denke nicht, dass der händler mir bösgläubigkeit beweisen könnte, wenn so ein fall tatsächlich eintreten würde.


    Die sogenannte "Bösgläubigkeit" liegt bereits bei Kenntnis vor. Und ich zweifle daran, dass ein Gericht es Dir abkaufen würde, dass Du davon ausgingst das Geld behalten zu dürfen.


    Gruß,
    Bexman

  • Zitat

    Original geschrieben von stefan_bs
    Als Normalverdiener hast du noch immer 10-20 Euro übrig...?


    Darauf kommt es ja nicht an. :)

    Anderes Beispiel, du bekommst von SKL 150€ überwiesen, weil sie dich fälschlicherweise für einen Gewinner halten. Nach zwei Wochen kommt heraus, dass deine Losnummer vertauscht wurde. In der Zwischenzeit hast du deinen Stammtisch von dem vermeintlichen Gewinn Bier spendiert, was du vorher noch nie gemacht hast.


    Fazit: Geld ist weg, du bist entreichert. Auch wenn du noch 3 Millionen auf dem Konto hast, musst du nichts zurückzahlen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Bexman
    Die sogenannte "Bösgläubigkeit" liegt bereits bei Kenntnis vor. Und ich zweifle daran, dass ein Gericht es Dir abkaufen würde, dass Du davon ausgingst das Geld behalten zu dürfen.


    Gruß,
    Bexman


    also bislang ist es ja noch nicht klar, ob da eine bereicherung vorliegt oder nicht. folglich kann noch gar keine kenntnis vorliegen. läge aber bereicherung und kenntnis vor... und was du als unbeteiligter glaubst, wen interessiert das schon...

  • Tststs.


    Begreift es: An diesem Beispiel wird man keinen gehaltvollen Fall für gesetzliche Schuldverhältnisse konstruieren können.


    Mein Tipp: Behalte des Geld, halte Deine Klappe und rechne mit einer Rückforderung.

  • Zitat

    Original geschrieben von flatty
    Tststs.


    Begreift es: An diesem Beispiel wird man keinen gehaltvollen Fall für gesetzliche Schuldverhältnisse konstruieren können.


    Mein Tipp: Behalte des Geld, halte Deine Klappe und rechne mit einer Rückforderung.


    'nen tststser, der anderen rät, die klappe zu halten. tststs...

  • Tja, ich dachte die Meinung anderer hätte Dich interessiert, da Du immerhin hier um Rat gefragt hast. Abgesehen davon geht es nicht darum was ich denke, sondern was ein Richter im Zweifel denken würde - vorausgesetzt Du würdest es bei einer eventuellen Rückforderung tatsächlich auf einen Prozess ankommen lassen.


    Aber schon gut, in Zukunft werde ich Dich auf Deine Fragen nicht mehr mit Antworten belästigen.


    Gruß,
    Bexman

  • Zitat

    Original geschrieben von Dataflat
    also bislang ist es ja noch nicht klar, ob da eine bereicherung vorliegt oder nicht. folglich kann noch gar keine kenntnis vorliegen. läge aber bereicherung und kenntnis vor... und was du als unbeteiligter glaubst, wen interessiert das schon...


    Wenn Dich die Meinung unserer User nicht interessiert, frage woanders.
    Wenn Du weisst, dass Du das Geld eigentlich gar nicht bekommen solltest, sei so ehrlich und sage denen Bescheid, die Dir das Geld aus einem Fehler heraus gegeben haben.
    Mehr gibt es dazu nicht zu sagen, insbesondere, wenn es Dich ohnehin nicht interessiert.

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

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