Pixelfehler 6300i

  • Es gibt in Ladengeschäften kein generelles Umtauschrecht.


    Da Nokia Pixelfehler nicht als Fehler in dem Sinne erkennt, ist das Gerät nicht defekt. Siehe Bedienungsanleitung da steht dass es lediglich eine Eigenschaft des Displays ist. Nokia tauscht erst ab 3 oder mehr Pixelfehlern um.


    Das heißt: (wie ein Vorredner bereits sagte) Nix gibts! Weder Umtausch, Rückgabe noch Reperatur!



    Du kannst es beim Händler probieren das Gerät zu tauschen, wenn der Händler sich allerdings weigert, hast du Pech. Pixelfehler sind leider eine (sehr beschissene) Art der Toleranz, kein Defekt. Daher ist das Gerät grundsätzlich fehlerfrei.


    Deshalb merke (für die Zukunft): Geräte die Pixelfehler haben können: im Internet bestellen, 6h Display laufen lassen (Video oder so) (nach 6h treten Pixelfehler meistens auf). Bei Bedarf, zurückschicken.


    @Parker: der Händler muss nur Nachbessern nicht mehr und nicht weniger. Du hast ihm gedroht und so wie das klingt wars wohl nicht sehr freundlich. Der Händler hatte wohl Angst vor Rufschädigung und dir deshalb ein neues gegeben. Du warst aber eindeutig im Unrecht.

    [b]Droide - zwischen Comfort und Datenschutz[b/]

  • Da muß ich mich anschließen. Soweit ein Unternehmer seinen Kunden ein "Umtauschrecht" einräumt erfolgt das auf rein freiwilliger Basis (Kulanz).


    Gesetzlich hat ein Verbraucher gegenüber einem Unternehmer ein Widerrufsrecht dann, wenn es sich um einen Fernabsatzvertrag, also grob formuliert einen Vertrag handelt, bei dem es zu keinem persönlichen Kontakt zwischen den Vertragspartnern kommt (z.B. Internet, Telefon, Fax, Briefe, etc.). Dieses Recht gilt für die allermeisten Warengruppen (ausgenommen z.B. Zeitschriften, Verderbliches, entsiegelte Software/ CDs oder Spezialanfertigungen) und heißt nichts anderes, als daß sich der Verbraucher vom Vertrag lösen kann und Geld bzw. Ware zurückzugeben sind. Um den Widerruf auszuüben braucht man keinen besonderen Grund, solange man rechtzeitig (idR zwei bzw. vier Wochen) den Widerruf erklärt.


    Daneben hat man als Käufer (nicht nur als Verbraucher!) die Ansprüche aus Mängelgewährleistung. Dazu muß der Kaufgegenstand einen Sachmangel haben. Ob ein Sachmangel vorliegt ist eigentlich die häufigste Streitfrage. Im Prinzip wird nacheinander geprüft, ob eine Beschaffenheit vereinbart ist bzw. ob die Sache für die vertraglich vorausgesetzte oder für die gewöhnliche Verwendung geeigent ist. Liegt dann der Sachmangel vor, hat man die Wahl zwischen Nachbesserung (Verkäufer repariert die Sache) oder Nachlieferung (Verkäufer ersetzt die mangelhafte Sache durch ein anderes Exemplar "Umtausch"). Erst wenn das nicht klappt, kann man zurücktreten und/ oder Schadensersatz verlangen. Diese Ansprüche verjähren zwei Jahre nach dem Kauf, wobei zugunstens eines Verbrauchers in den ersten sechs Monaten vermutet wird, daß der Sachmangel bereits bei Gefahrübergang vorgelegen hat.



    In der Praxis ist das o.g. Widerrufsrecht meist eher unproblematisch auszuüben. Schwieriger ist das mit dem Sachmängelgewährleistungsrecht, weil es zum einen nicht ganz einfach zu durchschauen ist und sich zudem in vielen Firmen niemand ernstlich damit auskennt. Bezogen auf Deinen Fall schließe ich micht der allgemeinen Meinung an, daß Du Glück gehabt hast und sonst nichts.


    Zunächst ist ein Kauf im Geschäft kein Fernabsatzvertrag, so daß ein Widerrufsrecht im obigen Sinne schon einmal nicht besteht.


    Zudem ist ein einzelner Pixelfehler zwar ärgerlich, aber nach derzeitigem technischen Stand aber kaum vermeidbar. Dein Handy weicht deshalb nicht von der gewöhnlichen Beschaffenheit eines derartigen Gegestands ab und ist damit nicht mit einem Sachmangel behaftet. Der Verkäufer wäre deshalb nicht zur Nacherfüllung verpflichtet gewesen.


    Fazit: Immer schön am Teppich bleiben. Die Verbraucherschutzrichtlinien der EU haben dem Verbraucher zwar eine (nicht ganz unberechtigt) starke Stellung gegenüber den Unternehmern verliehen, aber ein Fünkchen gesunder Menschenverstand ist in den Regelungen doch noch enthalten. Im Übrigen wehren sich die Unternehmen mittlerweile auch, indem sie Listen aufbauen mit Kunden, die das Widerrufsrecht ausnutzen, indem sie oft Sachen bestellen, benutzen, und kurz vor Ablauf der Widerrufsfrist zurückgehen lassen. Wer erst einmal auf genug solcher Listen steht, wird als Kunde einfach ausgeschlossen.

  • Hallo,


    ich war heute in der früh sofort beim Händler und er hat es mir gg. das Bargeld getauscht. Der Chef war zwar nicht da, aber seine Angestellte hat es mir getauscht.


    Und: Das, wie mein Vorredner sagte, ein Pixelfehler bei heutigen Geräten kaum vermeidbar sei, halte ich für etwas übertrieben.


    Ich habe die letzten Monate zig Handy verschiedener Hersteller gehabt und alle haben vom Display her gepasst.


    Da das Handy in meinem Fall noch nicht einmal benutzt war, sehe ich nicht ein das zu aktzeptieren. Dann müsste er mir schon weitere Geräte zeigen und die alle auch einen Pixelfehler haben, dann evtl.


    Trotzdem danke und jetzt nutze ich halt vorerst wieder mein normales 6300.


    Woke

  • Na gut, aber wenn man in seinem Leben schon viel verloren hat und nur Ärger mit Geräten hatte, ist bei mir die Geduld langsam am Ende. Und deshalb habe ich etwas überreagiert, aber wo bekommt man Heut zu Tage noch auf etwas Recht? In der Heutigen Gesellschaft? Fast nix! Und ich würde es auch nicht einsehen wenn ein Handy schon ab Werk defekt ist! Auch wenn es sich um nur einen halben Pixelfehler dreht.

    Was dich nicht umbringt, macht dich Stark!
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    Verwendung von Handys:
    Panasonic EB-GD 93, Nokia 7110, Nokia 6270

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