Deutsche Ware bekommen? Wie prüfen?

  • Zitat

    Original geschrieben von Sebastian
    LOL, wo habt Ihr dieses schmale Brett denn her? :D


    Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die der Shop nicht zusagen oder absprechen kann.


    Für den Shop gilt einzig und allein die Gewährleistungspflicht.


    Eben drum, und diese kann der Hersteller verweigern wenn das Gerät aus dem Ausland kommt oder hab ich jetzt was falsch verstanden?




    EDIT:


    Wenn der Händler das Gerät mit Werksgarantie anbietet obwohl der Hersteller keine bei ausländischen oder grauen Geräten bietet dann ist da definitiv was verkehrt gelaufen! Der Händler kann nicht einfach eine Hersteller Garantie zusagen oder damit werben wenn keine besteht! Das wollte ich damit ausdrücken... Von absprechen hat ja keiner gesprochen...

  • Zitat

    Original geschrieben von Sebastian
    Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die der Shop nicht zusagen oder absprechen kann.


    Natürlich kann der Shop ("Händler") Herstellergarantie zusagen.
    Wenn es die nicht gibt, dann ist das Produkt mangelhaft.
    Dann kann man - siehe oben - eben über Gewährleistung Nachbesserung verlangen. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Applied
    Natürlich kann der Shop ("Händler") Herstellergarantie zusagen.
    Wenn es die nicht gibt, dann ist das Produkt mangelhaft.
    Dann kann man - siehe oben - eben über Gewährleistung Nachbesserung verlangen. ;)


    Es tun immer alle so als wäre das mit der Gewährleistung ganz einfach aber... :rolleyes:


    Der Händler muss 2 Jahre GEWÄHRLEISTUNG bieten - dazu ist er gesetzlich verpflichtet. Wendet sich der Kunde in dieser Zeit wegen eines Defektes an den Händler, muss er also den Mangel beseitigen.


    Die GARANTIE ist eine freiwillige Leistung, beispielsweise kann ein Hersteller auch 5 oder 10 Jahre für die Funktionsfähigkeit gerade stehen. Er muss es aber nicht, die Garantie ist rein freiwillig - und sie kann sich ggf. nur auf bestimmte Eigenschaften beziehen, muss aber nicht alle denkbaren Mängel abdecken.


    Das Problem der Grauimporte ist: man kann sich nur an den Händler wenden, da Hersteller (die sich sonst gewöhnlich auch um direkt an sie gesandte defekte Produkte kümmern) hier jede Haftung ablehnen.


    In den ersten beiden Jahren kein Problem weil man es dann eben über den Händler machen muss.


    Wenn ein Gerät, dessen Hersteller z. B. 5 Jahre Garantie gibt, nun allerdings ein Grauimport ist, kann er ablehnen hier seine freiwillige Garantieleistung zu erbringen wenn beispielsweise im 3. Jahr nach Kauf ein Problem auftaucht. Hier ist der Grauimport also gegenüber einem offiziell für den deutschen Markt vorgesehenen Gerät im Nachteil.


    Theoretisch könnte der Händler auch eine 5jährige Garantie versprechen, diese Leistung also seinerseits anbieten. Nur ist es eher unwahrscheinlich dass jemand, der aus Preisgründen Grauimporte vertreibt, nicht vorgeschriebene, aber ggf. teure Garantien auslobt...

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Der Händler muss 2 Jahre GEWÄHRLEISTUNG bieten - dazu ist er gesetzlich verpflichtet. Wendet sich der Kunde in dieser Zeit wegen eines Defektes an den Händler, muss er also den Mangel beseitigen.


    Aber nicht das Thema mit den 6 Monaten und der Beweislastumkehr vergessen.

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

  • Hab' ich jetzt mal weggelassen weil ich fand dass das im Bezug auf einen Grauimport keine Rolle spielt. Aber du hast natürlich Recht - das spielt auch eine wichtige Rolle wenn es um die frage geht, wer den Defekt nachweisen muss.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • also vom Händler habe ich immer noch keine Antwort bekommen.
    Dafür aber vom Hersteller, es ist ein Player für den Europäischen Markt. Laut Mitarbeiter geht er dasvon aus der für Osteuropa war dann aber doch auf den deutschen Markt gekommen ist. Von der Herstellergarantie macht das aber nichts die bekomme ich auch so.

  • Allgemein passen die Ausführungen zu Garantie und Gewährleistung aber auch nicht in jeden Thread, wo diese Begriffe auftauchen.


    Applied hat hier mit seiner Aussage meines Erachtens völlig Recht: Wenn der Händler eine Herstellergarantie verspricht und dann eine solche aber nicht besteht, liegt ein Mangel vor, so dass man über seine Gewährleistungsrechte beim Händler Ärger machen kann.


    Anfangen zu streiten kann man sich, wenn der Händler 5 Jahre Herstellergarantie verspricht und das Gerät dann nach 3 Jahren defekt ist - Gewährleistungsfrist abgelaufen - also die Frage, ob der Händler trotzdem noch gepackt werden kann.
    ;)

  • Dann stellt sich noch die Frage, wo das mit der Garantie stand? Etwas nur in der Produktbeschreibung auf der Webseite, oder auch auf der Rechnung?


    Aber dieses Thema hatten wir ja hier im Forum schon x-mal :D

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

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