Egal was ich bei Google eingebe, es gibt zwar zig "Treffer" aber nix brauchbares.
Als Beifahrer erlebte ich vor kurzem, wie der Fahrer beim Rücksetzen in einer Einbahnstrasse ein geparktes Auto streifte und somit beschädigte. Wir wollten in eine Parklücke hinein.
Die herbeigerufenen Polizisten meinten, das wäre ein grober Verkehrsverstoss, in einer Einbahnstrasse zurückzusetzen und daher auch ein recht hohes Bussgeld.
Aber da wir ja selber die Polizei benachrichtigt hätten, wolle man nicht so streng sein und uns entgegen kommen und das ganze als Fahrfehler beim Rangieren aufnehmen. Dann würde es nur 35€ Bussgeld kosten.
Jetzt suche ich eine Quelle im Internet hierzu, kann aber um's Verrecken nichts finden.
An einer Stelle fand ich etwas mit Fahren entgegen erlaubter Fahrrichtung, aber da war das Bussgeld 30€ (ab 1.2.09).
Ich will jetzt nicht den Fahrer zum Widerspruch gegen den Bescheid anstacheln sondern möchte nur selber für die Zukunft lernen.
1) Wie soll ich rückwarts in eine Parklücke kommen, wenn ich in einer Einbahnstrasse NIE rückwärts fahren darf?
2) Wieso tut der Polizist uns einen Gefallen mit dem Rangieren, wenn wir tatsächlich nichts anderes gemacht haben? Der Weg im Rückwärtsgang war max. 3m, also weit weniger als 1 Fahrzeuglänge.
3) Wo finde ich die entsprechenden Stellen im Bussgeldkatalog?
Danke schon mal!