Suche Infos zu Bussgeld w. Rückwärtsfahren in Einbahnstrasse

  • Egal was ich bei Google eingebe, es gibt zwar zig "Treffer" aber nix brauchbares.


    Als Beifahrer erlebte ich vor kurzem, wie der Fahrer beim Rücksetzen in einer Einbahnstrasse ein geparktes Auto streifte und somit beschädigte. Wir wollten in eine Parklücke hinein.


    Die herbeigerufenen Polizisten meinten, das wäre ein grober Verkehrsverstoss, in einer Einbahnstrasse zurückzusetzen und daher auch ein recht hohes Bussgeld.
    Aber da wir ja selber die Polizei benachrichtigt hätten, wolle man nicht so streng sein und uns entgegen kommen und das ganze als Fahrfehler beim Rangieren aufnehmen. Dann würde es nur 35€ Bussgeld kosten.


    Jetzt suche ich eine Quelle im Internet hierzu, kann aber um's Verrecken nichts finden.
    An einer Stelle fand ich etwas mit Fahren entgegen erlaubter Fahrrichtung, aber da war das Bussgeld 30€ (ab 1.2.09).


    Ich will jetzt nicht den Fahrer zum Widerspruch gegen den Bescheid anstacheln sondern möchte nur selber für die Zukunft lernen.


    1) Wie soll ich rückwarts in eine Parklücke kommen, wenn ich in einer Einbahnstrasse NIE rückwärts fahren darf?
    2) Wieso tut der Polizist uns einen Gefallen mit dem Rangieren, wenn wir tatsächlich nichts anderes gemacht haben? Der Weg im Rückwärtsgang war max. 3m, also weit weniger als 1 Fahrzeuglänge.
    3) Wo finde ich die entsprechenden Stellen im Bussgeldkatalog?


    Danke schon mal!

  • 1) Wiki knows: "In Einbahnstraßen ist das rückwärts Fahren außer das kurze Stück zum rückwärts Einparken verboten." Gilt im Übrigen auch fürs Ankuppeln eines Anhängers.
    Und so hab ichs auch in der Fahrschule gelernt :cool:

  • Damit ein Bußgeld wegens Rückwärtsfahrens fällig wird, muss man über eine längere Strecke, afaik länger als 20-Meter, zurücksetzen. Ein Rangieren beim Einparken, wie es bei Euch der Fall gewesen sein soll, ist nicht als Rückwärtsfahren im Sinne einer so genannten Hauptunfallursache mit höherem Bußgeld zu werten. Ein Rangierunfall, und nichts anderes liegt hier vor, denn irgendwie muss man ja in die Parklücke hinein kommen, ist mit 35,- Euro absolut korrekt geahndet. Von einem Gefallen kann man hier imho überhaupt nicht sprechen. Ein Gefallen wäre es gewsen, wenn man nur einen "Zwanni" hätte bezahlen müssen, falls man beim Rangieren in einer Parklücke gegen einen anderen Pkw stößt. Außerdem mache es schon einen Unterschied aus ob man in einer Einbahnstraße rückwärts fährt oder gleich komplett falsch herum... ;)


    Gruß herold

    Neulich im Baumarkt: "Guten Tag, ich brauche eine Laubsäge." "In der Gartenabteilung..."

  • Zum Rückwartsfahren in der Einbahnstraße sagt die BKatV:



    139 Die durch durch Zeichen 215 (Kreisverkehr) oder Zeichen 220 (Einbahnstraße) vorgeschriebene Fahrtrichtung nicht befolgt
    139.1 als Kfz-Führer 20 €
    139.2 als Radfahrer 15 €
    139.2.1 - mit Behinderung 20 €
    139.2.2 - mit Gefährdung 25 €
    139.2.3 - mit Sachbeschädigung 30 €


    Da die Polizei ja auch nicht die ganze BKatV auswendig kennen kann ( :) ), könnte ich mir vorstellen, dass sie sich eher auf die Standards beschränkt und einen Verstoß nach Nr. 1,4 angenommen hat:



    1 Durch Außer-Acht-Lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt
    [...]
    1.4 einen anderen geschädigt, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist 35 €

  • Die 139.2.3 von horstie hatte ich schon gefunden für eben 30€.


    Aber interessant, jetzt zu wissen, woher die 35€ kommen.


    Danke!

  • Die 35 Euro kommen eigentlich doch nur daher, weil durch unachtsamkeit ein Schaden entstanden ist.
    Die Polizisten sind leider nicht immer gut informiert, daher kommt es auch oft zu missverständlichen Aussagen.

  • Zitat

    Original geschrieben von HP-owner
    Die 139.2.3 von horstie hatte ich schon gefunden für eben 30€.


    Ich habe zwar keine Ahnung von der Materie, aber... 139.2.3 ist doch ein Unterpunkt von 139.2 und der betrifft Radfahrer.
    Von daher würde ich sagen: rückwärtiges Einparken mit dem Fahrrad und dabei eine Sachbeschädigung begehen = 30EUR (nach 139.2.3). Rückwärts Einparken mit PKW und dabei Macke machen = 35EUR (nach 1.4.). :D

    "Noch etwas Salat?"
    -"Nein danke, sonst muss ich auf Fotosynthese umschalten!"

  • An dieser Argumentation ist was dran!


    Seltsam aber, dass es für Fahrradfahrer so viele Sonderfälle gibt, für PKW-Fahrer aber anscheinend keinen Unterschied, ob nix, Gefährdung oder Beschädigung.

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