o2 Surf Testaktion
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Laut Website will O2 den Stick schon zurück:
Zitat
2. Schritt: Rücksendung des O2 Surf Sticks
Bitte senden Sie den O2 Surf Stick mit Retourenschein an die dort angegebene Adresse. Der Retourenschein und alle Details zur Rücksendung finden Sie in dem Paket, dass Ihnen mit dem O2 Surf Stick zugesandt wurde. Sobald der O2 Surf Stick und Ihre Kündigung eingetroffen sind, bekommen Sie den Preis des O2 Surf Sticks gutgeschrieben.Allerdings steht dort nirgends etwas von eine Rückgabepflicht des Sticks. Aus obiger Bestimmung ergibt sich lediglich, daß Du ohne Rückgabe den Kaufpreis von € 1 eben nicht erstattet bekommst. Also aus den vertraglichen Bestimmungen ergibt sich keine Rückgabepflicht.
Außerdem ist unter Schritt 1 von einer Kündigung die Rede und nicht von einem vertraglichen Rücktrittsrecht, das eine Rückgewährpflicht nach § 346 I BGB auslösen würde.Demnach deutet alles darauf hin, als könntest Du den Stick behalten.
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Genau so sehe ich das auch, wollte nur noch mal ne zweite Meinung hören.
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Mach Dir mal einen Screenshot von jener Seite, damit Du das im Zweifel beweisen kannst. Selbst wenn sich nämlich im Kleingedruckten irgendwo eine gegenläufige Klausel befände, wäre die wohl wegen Widersprüchlichkeit unwirksam.
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Guter Tipp, habe ich direkt mal gemacht.
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Natürlich wollen die den Stick wiederhaben! Seid mal nicht so naiv.

Allerdings ergibt es sich aus dem Text tatsächlich so, dass man den Stick für 1EUR kauft ("Wenn Sie den O2 Surf Stick in einem O2 Shop oder Partnershop gekauft haben... ") und den Vertrag nach 1 Monat kündigen kann ("Mit der 1 Monat testen Aktion haben Sie die Möglichkeit, Ihren Vertrag innerhalb der ersten 31 Tage nach Aktivierung Ihres O2 Active Data Vertrages sofort und ohne Angabe von Gründen zu kündigen.").
Wäre ich nicht Kunde bei O2 würde ich es wagen und es notfalls auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.
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Natürlich wollen die den wieder haben. Darum geht es hier ja auch nicht.
Die Frage ist, ob o2 das Recht hat, den Stick wieder einzufordern.
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Zitat
Original geschrieben von Tamiami
Natürlich wollen die den wieder haben. Darum geht es hier ja auch nicht.Die Frage ist, ob o2 das Recht hat, den Stick wieder einzufordern.
Kann man die Vertragsbedingungen irgendwo einsehen? Die 31-Tage-Test-Aktion müsste darin ja irgendwie auftauchen, vielleicht mit irgendeiner "Klausel" oder so.
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Normal ist sowas doch durch ein Sternchen gekennzeichnet. Habe ich da nicht gesehen, bis auf die normalen Nutzungsbedigungen für den Active Data L. Werde einfach mal nur kündigen und den Stick behalten, den einen Euro können die sich auch sonst wo hinstecken....
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Wie ich schon schrieb, ist es belanglos, ob O2 irgendwo in den AGB ein Falltürchen vergraben hat, denn das wäre sowieso unwirksam, wenn es dem äußeren Erscheinungsbild des Angebots widerspricht und das Angebot ist eindeutig so gestaltet, daß man den Stick bei Verzicht auf die Rückerstattung des Kaufpreises behalten kann.
Wer einen kleinen Exkurs in die AGB-Kontrolle unternehmen möchte: http://www.123recht.net/article.asp?a=28502&ccheck=1
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