Kündigung: Mindestvertragslaufzeit bei Umzug in Wohung mit bestehendem Anschluss

  • Hallo zusammen!



    Ich habe mal eine kleine Frage...


    Meine Freundin hat ihren Internetanschluss bei 1&1 mit Mindestvertragslaufzeit. Wie sieht es aus, wenn sie in meine Wohnung zieht und bei mir schon ein Anschluss angemeldet ist?


    Hat sie dann außerordentliches Kündigungsrecht?



    Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße :)

  • Grundsätzlich nein, aber vielleicht gewährt 1&1 aus Kulanz das Vertragsende.


    Wenn nicht, was ich vermute, dann muss zumindest die Grundgebühr bis zum Vertragsende gezahlt werden.

  • Ein außerordentliches Kündigungsrecht hast du nicht... wie bei einem Handyvertrag hast du bzw. dein Händler beim Abschluss den Vertrags verschiedene Leistungen erhalten (Router, Prämien etc.), die du über 24 Monate abstottern musst.


    1und1 ist es dabei (aus meiner Sicht zurecht) völlig egal, wohin in Deutschland der Anschlussinhaber zieht und ob es da DSL gibt oder nicht, auch wenn es in anderen Foren sogar von Super-Moderatoren anders gesehen wird... Kulanz ist bei 1und1 wohl nicht viel zu erwarten!


    Bei einem Umzug ins Ausland ist 1und1 dagegen kulant (vielleicht nicht freiwillig?).

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