§ 58 ABs. 1 S. 1 Nr.3 SGB VI - Fragen dazu - Rentenversicherung

  • Hallo liebe TTler,


    ich habe heute ein schreiben erhalten, welches ich nicht verstehe, und dachte mir, vielleicht könnt Ihr mir helfen?


    Also der Brief kommt von der Arge mit der ich seit 2006 nichts mehr zu tun hatte!


    Und zwar steht dort nur Arbeitslosikgeit mit Bezug von Arbeitslogengeld2 und o.g. Paragraph.


    Habe schon unter Wikipedia dies gefunden


    Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen Versicherte


    3. wegen Arbeitslosigkeit bei einer deutschen Agentur für Arbeit als Arbeitsuchende
    gemeldet waren und eine öffentlichrechtliche Leistung bezogen oder nur wegen des
    zu berücksichtigenden Einkommens oder Vermögens nicht bezogen haben,


    Nur wass heißt das???


    danke im Vorraus

  • Hm - was genau willst Du wissen?


    Die ARGE hat Dir nur die Meldung zur gesetzlichen Rentenversicherung mitgeteilt.
    Zeiten der Arbeitslosigkeit werden gem. dem von Dir aufgeführten Paragraphen in Deinem Versicherungskonto berücksichtigt und können später rentensteigernd sein.

    Samsung S8
    Nach 4 Jahren bei O2 nun wieder bei T-Mobile

  • Okay, nur mir hat man eine Zeit eingetragen in der ich angefangen haben zu Arbeiten! Sorry hatte das oben nicht erwähnt.


    Zeit 01.06-31.07. 06


    ab dem Zeitpunkt 01.06. stand ich bis Nov 08 in Arbeit!


    Desshalb wundert es mich schon sehr ......

  • Die Arge bzw. die Agentur für Arbeit melden an die Rentenversicherungsträger die Zeiten in denen jemand von dort Leistungen bezog. Wenn diese Zeit bei dir auf der Mitteilung nicht mit dem tatsächlichen Bezugszeitraum übereinstimmt musst du dies schnellstens mit der Arge abklären.

    Bunt ist das Dasein und granatenstark! Volle Kanne, Hoschi.


    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!

  • Oder auch mit der Rentenversicherung direkt, die dann bei der ARGE nachfragt...


    Grob gesagt steht in dem von dir genannten Paragraphen, dass man für die Arbeitslosigkeit, ob man nun Kohle oder nicht bezogen hat, sog. Anrechnungszeiten bei der Rentenversicherung erhält (natürlich nur, wenn man auch beim AAmt und Konsorten gemeldet ist). Diese ergeben indirekt (das zu erklären, sprengt den Rahmen dieses Forums) eine Rentensteigerung.


    Es kommt immer mal wieder vor, dass unkorrekte Meldungen bei den Rentenversicherungsträgern eingehen. Sollte einem das selber auffallen, dann anrufen oder anschreiben und um Klärung bitten. Das war ein größerer Teil meiner Arbeit früher, als ich selbst bei so einem Verein tätig war.

  • hallo,


    danke für Eure Mitteilung. Ich hatte mich nur gewundert was die wollen! Weil von 2006 fast 3 Jahre her ist schon schräg ;-) Danke nochmals

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