Frage zur Kündigungsfrist in der Probezeit und neuer Anstellung:

  • Hallo!
    Am 9.2 habe ich eine Beschäftigung bei einer Zeitarbeitsfirma mangels Alternativen angenommen und einen Arbeitsvertrag unterschrieben. Aktuell bin ich dort also noch keinen Monat beschäftigt.


    Allerdings habe ich ziemlich schnell eine Festanstellung gefunden, bei welcher ich am 20.3. anfangen soll, was feste vereinbart wurde. Die Verträge haben mich noch nicht erreicht.


    Daher die Frage:
    Welche Kündigungsfrist gilt in der Regel bei einer nichtmal 4 Wochen dauernden Beschäftigung?
    Der Arbeitsvertrag ist verschachtelt und weist nur auf "den Tarifvertrag" hin. Und dieser liegt mir Freitag Abends natürlich nicht vor und ist auch nicht im I-Net zu finden.


    Zweite Frage:
    Ich habe einen neuen Arbeitsvertrag noch nicht in den Händen,- werde aber schriftlich den alten kündigen. Wie seht ihr das? Wenn ich auf den neuen Arbeitsvertrag warten sollte,- wird das mit der Kündigungsfrist knapp. Und oftmals lassen sich Unternehmen lange Zeit mit Verträgen, unter Umständen Monate...


    Dritte Frage:
    Wie schreibt man überhaupt eine Kündigung und überstellt sie dem Arbeitgeber (in der Zeitarbeitsfirma bin ich natürlich extern in Arbeitsstellen, so das ich das Schreiben nicht schnell persönlich überstellen kann). Reicht Brief oder besser per Einschreiben?

  • Du solltest schon warten, bis Du irgendwas schriftliches vom neuen Arbeitgeber in der Hand hältst... Alles andere wäre kopfloses Glücksspiel. :)


    Wie Du am besten aus dem alten Vertrag rauskommst? Schildere Deine Situation und bitte darum, dass Dir gekündigt wird. (Du würdest Dich so im Zweifelsfall vor der Arbeitsagentur besser stellen.)
    Sollte man sich da nicht drauf einlassen, wirke auf einen Auflösungsvertrag hin. Kein Arbeitgeber sollte sich ernsthaft einen abwanderungswilligen Arbeitnehmer ans Bein binden wollen, im schlimmsten Fall würde er sich krankmelden...

  • Re: Frage zur Kündigungsfrist in der Probezeit und neuer Anstellung:


    Zitat

    Original geschrieben von OnRoP
    Daher die Frage:
    Welche Kündigungsfrist gilt in der Regel bei einer nichtmal 4 Wochen dauernden Beschäftigung?
    Der Arbeitsvertrag ist verschachtelt und weist nur auf "den Tarifvertrag" hin. Und dieser liegt mir Freitag Abends natürlich nicht vor und ist auch nicht im I-Net zu finden.


    Bei den meistens Zeitarbeitsfirmen gilt:


    In den ersten zwei Wochen ein Tag Kündigungsfrist.
    Danach bis zum Ende des dritten Monats eine Woche Kündigungsfrist.


    Gruß


    Tommy

  • Re: Re: Frage zur Kündigungsfrist in der Probezeit und neuer Anstellung:



    das gilt aber hoffentlich nur für den Arbeitnehmer, oder? :eek:

  • Er spricht von innerhalb der Probezeit und nicht für das ganze Beschäftigungsverhältnis.


    Hier heißt es:

    Zitat

    Danach dauert die Kündigungsfrist während einer Probezeit, längstens für die Dauer von 6 Monaten, 2 Wochen. Nur durch einen Tarifvertrag, nicht aber durch eine Regelung im Arbeitsvertrag, kann die Kündigungsfrist während der Probezeit weiter gekürzt werden.


    Also standardmäßig 2 Wochen, außer deren Tarifvertrag sagt was anderes.



    MfG Kai

  • Meine Angaben gelten für die Probezeit und sind einem Zeitarbeitsvertrag entnommen.
    Nach den drei Monaten gelten dann die von Dir angesprochenen zwei Wochen.


    Nach deinem Link ist das rechtlich nicht sauber, aber er will ja raus! ;)


    Da dieser Zeitraum für den Threadersteller nicht relevant ist, habe ich dieses weggelassen.


    Für dem Threadersteller wird somit eine Woche gültig sein
    (Die Zeitarbeitsfirma wird ihre eigenen Fristen nicht auf einmal für unwirksam erklären).
    Ich gehe nicht davon aus, dass sich die Verträge der einzelnen Zeitarbeitsfirmen groß unterscheiden.


    thedarkside2005: Natürlich für beide Parteien. Warum sollte sich das unterscheiden?


    Gruß


    Tommy

  • @ OnRob


    Sollte alles in Deinem Arbeitsvertrag stehen.
    Da steht definitiv drin, wie die Kündigungsfristen für beide Seiten sind.
    Da steht auch definitiv drin, nach welchem Tarifvertrag das Arbeitsverhältnis geschlossen wurde. Zum Beispiel BZA, IGZ, christliche Gewerkschaften, usw.


    Für die Zeitarbeit sind einige Dinge gesetzlich vorgeschrieben unter anderem, das die Kündigungsfristen im Arbeitsvertrag stehen.


    Das "Merkblatt für Leiharbeitnehmer" (der BA) muss bei Abschluss eines Arbeitsverhältnisses immer mit ausgehändigt werden.
    Darin steht (u. a.):


    „2. Der Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen des Leiharbeitsverhältnisses richtet sich nach § 11 Abs. 1 AÜG (...).
    Der Verleiher ist verpflichtet, die wesentlichen Inhalte des Leiharbeitsverhältnisses in eine Niederschrift aufzunehmen. Wenn Ihnen ein schriftlicher Arbeitsvertrag ausgehändigt worden ist, entfällt die Verpflichtung, soweit der Vertrag mindestens folgende Angaben enthält:


    - die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses


    - (...)“


    Zur 2. Frage


    Da Du bei Eigenkündigung eh schlecht bei einer eventueller Arbeitslosigkeit dastehst, kannst Du in diesem Fall auch einen Aufhebungsvertrag mit der Zeitfirma abschließen. So bist Du von heut auf morgen weg von diesem Arbeitsverhältnis.


    Dein altes Arbeitsverhältnis kündigen ohne das Du einen gültigen Arbeitsvertrag/ Vorvertrag für das neue AV hast. Ist eine (in der heutigen Zeit) riskante Sache. Ich kann Dir nur davon abraten.


    Eine seriöse Firma stellt Dir am selben Tag noch einen schriftlichen Arbeitsvertrag aus und wartet auch ein paar Tage länger bis Du endlich anfangen kannst.



    Zur 3. Frage


    Sollte man eigentlich wissen, ist das A und O.


    Hier ein Link.
    Oder danach googeln.


    Eine Kündigung am besten per Einschreiben verschicken oder im Büro Deiner Zeitarbeitsfirma abgeben und den Erhalt bestätigen lassen.


    Hier noch ein Link über die Rechtlichen Grundsätze der Zeitarbeit.

    Ich erinnere mich an die Zukunft, aber in die Vergangenheit kann ich nicht sehen.

  • Erstmal Danke an Alle!


    Zitat

    Original geschrieben von RAR
    @ OnRob


    Sollte alles in Deinem Arbeitsvertrag stehen.
    Da steht definitiv drin, wie die Kündigungsfristen für beide Seiten sind.


    Tja, da steht bei den betreffenden Absätzen nur ein Verweis auf den Tarifvertrag,- der mir nicht zur Hand liegt. Daher ja meine Frage hier ;)


    @all:
    Hat sich alles geklärt, die Zeitarbeitsfirma entlässt mich aus dem Arbeitsverhältniss und mein neuer Arbeitsvertrag liegt vor mir :D

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