"Mahnung" für Telefondienstleistungen vor knapp 2 Jahren?

  • Zitat

    Original geschrieben von oohje
    Dumm ist nur, dass niemand verpflichtet ist, in einem bestimmten Zeitraum anzumahnen. Der Kunde hat ja seine Verpflichtungen.


    Irrtum. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. Ist bis dahin nicht mindestens ein Mahnbescheid ergangen, dann kann der Anbieter sein Geld auch nicht mehr einfordern. Er kann es versuchen. Aber widerspricht man dem Mahnbescheid, ist es schwer, nach der Verjährungsfrist noch etwas zu bekommen. Der Abieter muss vor Gericht auf jeden Fall die Rechtmäßigkeit der Forderung beweisen. Und da sind schon viele (vor allem Anwälte, die "im Auftrag" von TK-Anbietern abmahnen) auf die Nase gefallen.


    P.S.: Auch Privatpersonen können innerhalb der 3 Jahre eine Forderung per Mahnbescheid einfordern.

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • Wie gesagt: es bestehen keinerlei offene Posten gegenüber der T-Com, es sind also restlos alle Rechnungen bezahlt worden.
    Ich warte jetzt mal ab - vielleicht kommt ja überhaupt nichts mehr. Einem etwaigen Mahnbescheid werde ich natürlich widersprechen, da ich die T-Com-Rechnung, auf der die fraglichen Posten aufgeführt sind, noch habe, und diese beglichen wurde.

  • Na klar ist bei der Telekom alles glatt. ;-)


    Kann ja auch nur, weil wenn du damals tatsächlich eine Mahnung erhalten haben solltest, hast du wahrscheinlich den gesamten Rechnungsbetrag bezahlt - aber: (und das ist sehr oft ein Knackpunkt)


    Die Zahlung für den anderen Anbieter ist evtl. gar nicht weitergeleitet worden, da diese intern bei Mahnstellung ausgebucht werden, und fällt in deinem Kundenkonto erstmal als überschüssige Einzahlung auf.
    (Guthaben)


    In der nächsten Telefonrechnung könnte ggf. ein Guthaben auftauchen. Hast du auch diese mal überprüft?

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