ZitatOriginal geschrieben von oohje
Dumm ist nur, dass niemand verpflichtet ist, in einem bestimmten Zeitraum anzumahnen. Der Kunde hat ja seine Verpflichtungen.
Irrtum. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. Ist bis dahin nicht mindestens ein Mahnbescheid ergangen, dann kann der Anbieter sein Geld auch nicht mehr einfordern. Er kann es versuchen. Aber widerspricht man dem Mahnbescheid, ist es schwer, nach der Verjährungsfrist noch etwas zu bekommen. Der Abieter muss vor Gericht auf jeden Fall die Rechtmäßigkeit der Forderung beweisen. Und da sind schon viele (vor allem Anwälte, die "im Auftrag" von TK-Anbietern abmahnen) auf die Nase gefallen.
P.S.: Auch Privatpersonen können innerhalb der 3 Jahre eine Forderung per Mahnbescheid einfordern.