"Mahnung" für Telefondienstleistungen vor knapp 2 Jahren?

  • Hallo!


    Ich habe heute ein Schreiben von einer Firma bekommen, die mit mitteilt, ich hätte im Juni 2007 Gespräche auf Mobiltelefone geführt (es wurde auch ein "Aufstellung der Einzelverbindungen" mitgeschickt, wobei mir die angeblich gewählten Rufnummern gänzlich unbekannt sind), und ich möchte doch bitte mittels angehängtem Überweisungsträger auf das Konto eines "Paymentdienstleisters" überweisen. Der Betrag beläuft sich auf unter 10 Euro, wobei die reinen Gesprächskosten in Summe lediglich knapp über 1 Euro betragen.


    Das ist doch Fake, oder? Sicherlich überweisen viele jetzt den Betrag, weil sie sich nicht mehr sicher sind, ob sie wirklich die Gespräche geführt haben.
    Gab es nicht auch mal irgendwo einen Entscheid, der besagte, dass solche Sachen binnen einer bestimmten und nicht sehr weit gefassten Frist angemahnt werden müssen?


    Die T-Com weiß auch noch nichts, kennt die Firma nicht mal.


    Es fand kein dokumentierter Einwurf statt, so dass ich einfach mal abwarten werde. Sollte ein Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen, was soll er pfänden? 4 Mignon-Akkus? :D


    EDIT:
    Der Umschlag wurde mittels Freistempler frankiert, neben dem 55Cent-Aufdruck findet sich der Vermerk "Zentralverwaltung", über dem Adressfeld, das durch den Fensterbriefumschlag sichtbar war, ist ein Barcode aufgedruckt. Insgesamt finde ich das schon viel zu auffallend, die wollen offenbar, dass es richtig seriös rüberkommt. :rolleyes:

  • Hallo!


    Nicht bezahlen. VZ informieren, Anzeige wegen Verdacht auf Betrug stellen und eventuell einen RA um Hilfe bitten. Du solltest Dir aber sicher sein, dass die Forderung zu Unrecht besteht. Hast Du noch einen EVN aus dieser Zeit? Warte einfach den gerichtlichen Mahnbescheid ab, welchem Du dann innerhalb von 14 Tagen widersprichst. Fühlt sich die Firma im Recht, dann wird es zu einem Gerichtsverfahren kommen. Die Firma muss dann die Rechtmäßigkeit der Forderung beweisen. Wenn nichts nachkommt, dann wird es wohl ein Betrugsversuch gewesen sein. Wie heisst den die Firma?


    Firmen haben drei Jahre Zeit, bevor eine Forderung verjährt. Dieses Recht haben auch Privatbürger.


    Gruß, René

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • ich hatte das auch mal... 41 cent Gesprächsgebühren, 5 € Mahngebühren. Und das nach ca. 2 Jahren. Ich hab die 41 cent überwiesen und gut war. Aber bei dir scheint das eigenartiger zu sein...

  • So, ich hab mal nachgeschaut... Glücklicherweise habe ich ja die eMails mit den Rechnungen von T-Com immer aufbewahrt. ;)
    Die Posten waren seinerzeit tatsächlich auf einer Rechnung aufgeführt - und auch darüber beglichen worden. Wieso jetzt die Firma SNT meint, sich jetzt mit irgendeiner Forderung an uns wenden zu müssen, erschließt sich mir nicht ganz.

  • Es soll schon vorgekommen sein, dass die Telekom die Zahlungen nicht an die Firmen ausgezahlt/weitergeleitet hat. Ein neuer Fall für Stern-TV? Die kümmern sich um solche Fälle.

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  • Ich denke die EVN Daten müssen nach 90 Tagen nach Rechnungserstellung gelöscht werden,bzw haben keine Beweiskraft mehr, ansonsten spät nach 180 Tagen. Oder?

    MfG


    HH

  • Zitat

    Original geschrieben von mumpel
    Es soll schon vorgekommen sein, dass die Telekom die Zahlungen nicht an die Firmen ausgezahlt/weitergeleitet hat. Ein neuer Fall für Stern-TV? Die kümmern sich um solche Fälle.


    Vielleicht hat die T Com das weitergeleitet und die anderen Firmen versuchen es halt nochmal einzukassieren und berufen sich auf Softwarefehler oder so. Ähnlich wie es Klarmobil mit den Abschaltungen gemacht hat.


    Ich würde hier ganz klar eine Anzeige wegen Betrugsversuch stellen, den Rest wickelt die Polizei und die Staatsanwaltschaft ab ;)

    MfG


    HH

  • Habe eben in dieser Sache mit der T-Com gesprochen. Eine sehr engagierte freundliche Dame hat nachgeschaut, seitens der T-Com bestehen keinerlei offene Forderungen gegenüber uns. (Wollte sichergehen - nicht, dass da tatsächlich noch etwas "schlummert"!)


    Man riet mir auch seitens der T-Com sofort Anzeige wegen Betrugsversuches zu erstatten - in letzter Zeit seien öfter dieserlei Beschwerden an die T-Com herangetragen worden.


    Viele Leute überweisen vermutlich... Getreu dem Motto "Sind ja nur 9,38EUR, und bevor ich da Stress bekomme..." :rolleyes: Aber nicht mit mir! :mad:


    Was mich jedoch sehr verwundert, und worauf sich die T-Com-Mitarbeiterin auch keinen Reim machen konnte:
    Die Firma "SNT" referenziert eine Rechnungsnummer der T-Com, auf der tatsächlich die genannten Beträge berechnet wurden. Laut der T-Com-Mitarbeiterin existiere aber keinerlei Schnittstelle, die die Rechnungsnummern T-Com->T-Com-Kunde an die CbC-Anbieter weiterleitet! :eek:


    Werde beizeiten das Schreiben einscannen und hier zur Verfügung stellen. Vielleicht kann man aus diesem oder einem extra dafür ins Leben gerufenen Thread einen "Sticky" machen. Evtl. sind ja noch mehr Forenmitglieder davon betroffen.

  • Naja, man hört ja immer wieder was, wie sicher die Daten bei der Telekom sind und wie die mit sowas umgehen;-)

    Gruß
    Grufty_2


    iPhone 4 mit 32 GB (ohne JB) aktuellste FW

  • naja...Bezug Daten bei der T-Com ist ja T-Mobile das Sorgenkind gewesen.


    Aber zur Mahnung.


    Telekom fordert ja nur 1x die Posten von Fremdanbietern ein.


    Angenommen es kam damals zur Mahnung der Telekom-Rechnung, so wurde der Posten vom Fremdanbieter nicht mit angefordert.


    Beispiel:
    Betrag T-Com: 10,00
    Betrag Fremdanbieter: 5,00


    Rechnungsbetrag: 15,00 (soweit so gut)


    Zahlst du nicht rechtzeitig schickt Telekom eine Mahnung, die dann folgend aussieht:


    Betrag T-Com: 10,00
    Mahnung: 2,00


    Rechnungsbetrag 12,00


    Zahlst du jetzt 12,00 Euro (oder gar 15,00) wird die Einzahlung NUR deinem Kundenkonto gutgeschrieben und keine Gebühren an den Fremdanbieter, da Telekom diese Position durch die Erstellung der Mahnung bereits abgeschrieben hat.


    Schließlich muss der Anbieter selbst dafür Sorge tragen, dass er seine Forderungen anmahnt. Dumm ist nur, dass niemand verpflichtet ist, in einem bestimmten Zeitraum anzumahnen. Der Kunde hat ja seine Verpflichtungen.


    Eine Situation, die in den zugestellten Mahnungen der Telekom einfach nicht gelesen werden.


    Könnte eine solche Situation passiert sein????

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