Hallo!
Ich habe heute ein Schreiben von einer Firma bekommen, die mit mitteilt, ich hätte im Juni 2007 Gespräche auf Mobiltelefone geführt (es wurde auch ein "Aufstellung der Einzelverbindungen" mitgeschickt, wobei mir die angeblich gewählten Rufnummern gänzlich unbekannt sind), und ich möchte doch bitte mittels angehängtem Überweisungsträger auf das Konto eines "Paymentdienstleisters" überweisen. Der Betrag beläuft sich auf unter 10 Euro, wobei die reinen Gesprächskosten in Summe lediglich knapp über 1 Euro betragen.
Das ist doch Fake, oder? Sicherlich überweisen viele jetzt den Betrag, weil sie sich nicht mehr sicher sind, ob sie wirklich die Gespräche geführt haben.
Gab es nicht auch mal irgendwo einen Entscheid, der besagte, dass solche Sachen binnen einer bestimmten und nicht sehr weit gefassten Frist angemahnt werden müssen?
Die T-Com weiß auch noch nichts, kennt die Firma nicht mal.
Es fand kein dokumentierter Einwurf statt, so dass ich einfach mal abwarten werde. Sollte ein Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen, was soll er pfänden? 4 Mignon-Akkus?
EDIT:
Der Umschlag wurde mittels Freistempler frankiert, neben dem 55Cent-Aufdruck findet sich der Vermerk "Zentralverwaltung", über dem Adressfeld, das durch den Fensterbriefumschlag sichtbar war, ist ein Barcode aufgedruckt. Insgesamt finde ich das schon viel zu auffallend, die wollen offenbar, dass es richtig seriös rüberkommt.